Beiträge von Godofredo

    Hallo,

    der o.g. Beitrag enthielt die Information, dass die Erstattung von Unterarmgehstützen ( Krücken) im Standardtarif abzüglich 20%, wie bei anderen Heil-und Hilfsmitteln auch, geleistet würde. Dieses glaube ich entspricht nicht der aktuellen Rechtssprechung: AG Meldorf, AZ.: C 675/13 vom 20.08.2013. So unsinnig diese Regelung auch sein mag - einem frisch am Knie operierten Patienten die wichtigste Hilfe sich sturzfrei wieder bewegen zu helfen, zu verwehren - so wahr ist sie leider doch. Hatte selbst die Erfahrung im letzten Jahr machen müssen.

    Beste Grüße und vielen Dank für die stets hilreichen wöchentlichen Newsletter Tipps

    Uwe