Beiträge von Bankenschreck

    @ Noralouisa1967
    du solltest deine Verträge mal auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Alle Welt ergötzt sich an den Bearbeitungsgebühren. Im Vergleich zu den möglichen Rückforderungen bei einem Widerruf sind die Bearbeitungsgebühren nur "Kleingeld".
    Darauf spekulieren auch die Banken. Wenn sie dem Kunden die Bearbeitungsgebühr erstattet haben hoffen sie darauf, dass nichts mehr nachkommt.


    Wende dich mal an vertragswertcheck.de Dort kannst du deine verträge kostenlos prüfen lassen.


    Gruß
    Der Bankenschreck

    Glück auf,
    zu dem Thema "die haben nur die Hälfte gezahlt" kann ich euch sagen, dass die Banken, bei noch laufenden Krediten die bereits aufgebrauchten Anteile der BG erstatten und den Rest nicht mehr von der monatlichen Rate abziehen. Die BG verteilt sich meistens auf die gesamte Laufzeit. das ist aber nich bei allen Banken so.
    Viele Banken verweigern auch die Zahlung der RA-Kosten. Begründing: "Wir hätten ja auch so gezahlt. Ein Anwalt wäre nicht erforderlich gewesen".
    Am entspanntesten ist da die Deutsche Bank. Die zahlen alles. Sind ja eh´ nur Peanuts.


    Gruß
    Bankenschreck

    Hallo zusammen,
    ich kann Suedschwede nur beipflichten. Die SB reagiert, wenn überhaupt, nur schleppend. Ansprüche, die jetzt noch geltend gemacht werden, werden generell abgewiesen. ich habe es auch schon erlebt, dass einige meiner Kunden die Bank im Jahr 2014 "nur" angeschrieben haben (Musterbrief der VZ) und von der bank vertröstet wurden. Zu viele Anfragen usw. ...wir werden unaufgefordert auf Sie zukommen.... Nach nochmaliger nachfrage in diesem Jahr hieß es dann " Es tut uns leid aber Ihre Ansprüche sind leider verjährt".
    Wer also in 2014 keine Klage eingereicht hatte oder einen Mahnbescheis beantragt, der wird wahrscheinlich nichts mehr bekommen. denn nur die vorgenannten maßnahmen hätten die Verjährung gehemmt.


    Es gibt aber, wie so oft im Leben noch einen Ausweg. Das Zauberwort heißt "Widerruf". Wer seine Gebühren nicht zurück bekommen hat, der kann eventuell diesen Weg ausprobieren. Bei einem möglichen Widerruf kann auch die Bearbeitungsgebühr zurück verlangt werden. Auch wenn die isolierte Rückforderung der Gebühr bereits verjährt ist.


    Die Erfahrung zeigt, dass fast alle Widerrufsbelehrungen der Santander (auch die neuen seit 2010) sämtlich fehlerhaft sind.
    Gruß
    Der Bankenschreck

    Hallo zusammen,
    ja, nordschleife83, ich kann dir Hoffnung machen. Wende dich mal an "vertragswertcheck.de" deren Rechtsanwälte haben sehr viel Erfahrung mit der Santander und den diversen "dubiosen" Machenschaften der RSV. Ich als Finanzdienstleister empfehle meine Kunden nur noch dort hin. Vertragswertcheck hat vielen meiner Kunden bereits sehr viel Geld zurück geholt.


    Gruß
    Bankenschreck