Hallo zusammen,
ich kann Suedschwede nur beipflichten. Die SB reagiert, wenn überhaupt, nur schleppend. Ansprüche, die jetzt noch geltend gemacht werden, werden generell abgewiesen. ich habe es auch schon erlebt, dass einige meiner Kunden die Bank im Jahr 2014 "nur" angeschrieben haben (Musterbrief der VZ) und von der bank vertröstet wurden. Zu viele Anfragen usw. ...wir werden unaufgefordert auf Sie zukommen.... Nach nochmaliger nachfrage in diesem Jahr hieß es dann " Es tut uns leid aber Ihre Ansprüche sind leider verjährt".
Wer also in 2014 keine Klage eingereicht hatte oder einen Mahnbescheis beantragt, der wird wahrscheinlich nichts mehr bekommen. denn nur die vorgenannten maßnahmen hätten die Verjährung gehemmt.
Es gibt aber, wie so oft im Leben noch einen Ausweg. Das Zauberwort heißt "Widerruf". Wer seine Gebühren nicht zurück bekommen hat, der kann eventuell diesen Weg ausprobieren. Bei einem möglichen Widerruf kann auch die Bearbeitungsgebühr zurück verlangt werden. Auch wenn die isolierte Rückforderung der Gebühr bereits verjährt ist.
Die Erfahrung zeigt, dass fast alle Widerrufsbelehrungen der Santander (auch die neuen seit 2010) sämtlich fehlerhaft sind.
Gruß
Der Bankenschreck