Da bleibt wohl nur der -etwas schmutzige- Weg über eine ausländische Pflichtversicherung -mit befristetem Umzug- in die deutsche GKV hineinzuschleichen.
Hallo Johannes,
Von dieser Möglichkeit habe ich auch im Finanztip-Forum gelesen. Es sollte auf jeden Fall für mich gelten, da ich seit 15 Jahren meinen Wohnsitz und meine Krankenversicherung in einem fremden Land habe - der Schweiz. Ich nehme an, ich bräuchte die Hilfe eines Anwalts, um einen GK-Versicherer darauf hinzuweisen? Meine bisherigen Gespräche mit Krankenkassen waren nicht sehr produktiv. Ich werde ein paar weitere Kontakte knüpfen und die Ergebnisse hier veröffentlichen
Thanks