So, ich habe nun die Abrechnung von der Union Investment bekommen.
Dort steht folgender Text zur Auflösung der Riester-Rente:
"Sie haben Ihren Altersvorsorgevertrag vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Ihnen gewährte Förderung zurück. Zum Jahresende erhalten Sie die Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 EStG über die zurückgeforderten Beträge sowie die bis zur Auflösung angefallenen Erträge. Durch die Auflösung werden die bisher steuerfreien Erträge in diesem Jahr für Sie steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge entnehmen Sie der Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG. Zum Jahresende erhalten Sie diese zur Vorlage
beim Finanzamt.
Die Rückzahlung der staatlichen Förderung können Sie im Nachlassfall im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend machen"
Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch.
Ich verstehe es so, dass ich am Jahresende eine Übersicht bekomme, welche Erträge ich noch versteuern muss.
Ich vermute in dieser Übersicht steht auch die Höhe der bislang erhaltenen Steuerersparnisse, die ich dann noch zurückzahlen muss?
Muss ich dies dann selbst über die Steuererklärung erledigen?