Eon behandelt auch nach der Gesetzesänderung Ersatz- und Grundversorgung tariflich gleich. Einziger Unterschied ist bei Eon weiterhín die Kündigungsfrist. Heute dürften sie für die Ersatzversorgung andere Preise nehmen als für die Grundversorgung, machen sie bisher aber nicht.
Außerdem haben sie doch auch mitgeteilt, dass du ab März 2022 in die Grundversorgung für Strom und Gas übernommen worden bist.
Wo ist also das Problem? Du bist in der Grundversorgung und Eon macht eh keine Unterschiede zwischen Neu- und Altkunden (dürften sie auch nicht).
Leider nicht mehr. Bei Strom ist der Tarif in EV und GV noch gleich.
Bei Gas seit 1.9.2022 nicht mehr - EV : 29,917 Ct./kWh, GV : bis 31.10.22 12,59 Ct./kWh, ab 01.11.22 : 16,351 Ct./kWh ( mein alter Anbieter bis Dez. 21 : 5,8 Ct./kWh ).
Die EV ist also fast doppelt so teuer wie die GV.
In der GV müssen Preisänderungen 6 Wochen vorher angekündigt werden, in der EV ist eine Anpassung zum 01. und 15. jeden Monats möglich, es reicht die öffentliche Bekanntmachung.
Ich werde jetzt für Strom und Gas die rückwirkende Einstufung in die Grundversorgung beantragen, hilfweise Kündigung EV und GV ab sofort, und den Preiserhöhungen insofern widersprechen und die (Abschlags)Zahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung leisten.
VG und danke für die Hilfe !