Beiträge von tom_ff

    Natürlich habe ich einen unterschriebene Änderungsvertrag mit der Änderung zum 1.9..

    Es handelt sich um eines der größten IT-Unternehmen, wo die HR-Abteilung selbstverständlich ins Ausland verlagert ist.

    Wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu betrachten ist, ist leider nicht eindeutig beschrieben.

    Ich habe jetzt mit 2 gesetzlichen Krankenversicherungen gesprochen. Ganz so einfach ist es leider doch nicht. Die Krankenkasse benötigt vom Arbeitgeber eine Information, zu welchem Datum die Versicherungspflicht eintritt. Das ist normalerweise der Tag der Vertragsänderung. Aber entscheiden darf das nicht die Krankenkasse, sondern der Arbeitgeber.

    Ich muss also weiter meinen Arbeitgeber überzeugen, dass er nicht bist Ende des Jahres warten darf.

    ... oder er tickt grundsätzlich falsch, indem er selber das Kalenderjahresgehalt für maßgeblich hält. Dann käme er wohl erst vor Weihnachten um die Ecke.

    Genau das ist die Argumentation meiner Personalabteilung. Man hat mir vorgerechnet, was mit dem Dezembergehalt für dieses Kalenderjahr 2022 rauskommt (zu viel) und will sich Ende des Jahres die "Hochrechnung" ab Januar (Kalenderjahr 2023) ansehen.


    Ich bin ja auch der Meinung, dass diese Betrachtung falsch ist. Alles was ich bisher gelesen habe geht immer vom Tag der Veränderung aus.

    Für 2022 und 2023 gibt es unterschiedliche Höhen der Bemessungsgrenze (wird 2023 erhöht). Gilt dann, in welchem Jahr der Tag der Veränderung liegt?

    Vielen Dank für den Link.

    Der dort beschriebenen Fall ist wäre der zutreffende und fragliche.

    Meine Minderung des Arbeitsentgeltes in diesem Jahr (Sep, Okt, Nov, Dez) reicht nicht, um für das gesamte Jahr 2022 unter die Bemessungsgrenze zu kommen. Besteht trotzdem jetzt die Möglichkeit ab September in die GKV zu wechseln, da das Arbeitsentgelt auf 12 Monate gerechnet unter der Bemessungsgrenze liegen würde. Oder muss ich bis Januar warten, weil dann erst die "Hochrechnung" für 2023 erfolgt?

    Ich arbeite seit dem 1.9. in Teilzeit. Mein Bruttoeinkommen liegt auf 12 Monate hochgerechnet unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Mein Arbeitgeber rechnet aber den gesamten Verdienst für 2022 zusammen. Da ich ja bis zum 31.8.22 in Vollzeit gearbeitet habe, liegt mein Gesamtverdienst in 2022 über der Grenze. Mein Teilzeitverdienst (Brutto mal 13) liegt jedoch darunter.

    Was zählt jetzt? Wird das jeweilige Kalenderjahr von Januar bis Dezember zusammengerechnet oder zählt der Verdienst auf 12 Monate hochgerechnet ab dem Tag der Veränderung (hier September 22 bis August 23)?