Beiträge von StBe09

    Hallo zusammen, ich habe seit Sept 2020 aus meinem BSV einen Darlehnsanspruch. Das Guthaben aus dem BSV habe ich 2020 für eine Kreditablösung genuzt. Jetzt hat die BSK mich angeschrieben, ich möge bitte das Darlehn innerhalb der nächsten 2 Monate abrufen, ansonsten wäre die BSK zu einer späteren Auszahlung nicht mehr verpflichtet.

    Evtl. würde ich das Darlehn in 1-2 Jahren für eine Renovierung nutzen.

    Darlehnsanspruch 29.000€, Sollzinsen 3,25%p.a., eff. JZ 3,6%

    Jetzte meine Fragen:

    1. Darf die BSK wirklich eine spätere Auszahlung verweigern ?
    2. Welche Begründung müsste ich liefern um eine Verweigerung der BSK zu umgehen ?
    3. Lohnen sich die vertraglich vereinbarten Zinssätze überhaupt, das ich den Anspruch behalten möchte ?


    Danke für Euer Feedback