Beiträge von Serviervorschlag

    Moin,

    von den Kollegen der SW Flensburg habe ich ebenfalls das hier diskutierte "Angebot" bekommen und mich zwecks Austausch gleich mal hier im Forum angemeldet.


    Die Angebotsfrist von vier Tagen ist doch ein schlechter Witz und meiner Meinung nach unseriös.

    Ich für meinen Teil werde das bis zum 31.12.2022 aussitzen und dann entsprechend reagieren, da stimme ich @LebenimSueden zu.


    Zum Thema Grundversorgung noch ein aktuelles Beispiel von mir:

    Am 31.08.22 endete mein bisheriger Gasliefervertrag, den ich per Sonderkündigungsrecht gekündigt hatte. Geplant hatte ich eigentlich in die Grundversorgung meines lokalen Energieversorgers (swb Bremen / Bremerhaven) zu wechseln, aber Pustekuchen:

    Dort teilte man mir mit, daß sie derzeit keine Neukunden in die Grundversorgung aufnehmen, es sei denn man ist frisch in deren Versorgungsgebiet umgezogen (!). Gerne könne man mir aber mit der Ersatzversorgung drei Monate aushelfen, danach wechselt man dann in die Grundversorgung.

    Das kam mir doch sehr suspekt vor, ein Anruf bei der Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversichrung brachte aber auch kein eindeutiges Ergebnis. Zu dem Thema habe ich hier im Forum jetzt diesen Thread mit einem Link auf die Stiftung Warentest gefunden, "Wie komme ich in die Grundversorgung für Gas?".


    Kurzfassung: Laut Verbrau­cherzentrale Nieder­sachsen ist dieses Verhalten (wohl) rechtswidrig, beim Energieversorger auf die Einstufung in die Grundversorgung bestehen und die Differenz zwischen Grund- und Ersatz­versorgung unter Vorbehalt bezahlen.


    Dafür braucht man natürlich ein dickes Fell - für Erdgas hatte ich mittlerweile zähneknirschend einen Vertrag über 12 Mon. bei enercity abgeschlossen (18,47 ct/kWh)...