Ich habe von der Gerichtskasse Düsseldorf nun eine Erstattung bekommen, nachdem ich vor ca. 10 Tagen meinen Antrag auf Kostenfestsetzung ans AG Mönchengladbach geschickt habe. Es ging um die vom spanischen Sauhaufen noch zu erstattenden Gerichtskosten i.H.v. 159 Euro. 9 Euro Kosten für Porto etc. wurden nicht anerkannt. Nun bekam ich lediglich 124 Euro erstattet. In der Aufstellung standen 35 Euro (0 Santander/100 Kläger) Abzug/Verrechnung nach Anerkenntnisurteil. Weiß jemand was das ist? Habe ich einen Eigenanteil zu tragen? Das geht aus dem Bescheid leider nicht hervor.
Die Gerichtskasse Düsseldorf hat Dir die Gerichtskosten rückerstattet, die nicht verbraucht wurden, da bei einem Anerkenntnisurteil nicht drei Gerichtsgebühren, wie vorab einbezahlt, sondern lediglich eine Gerichtsgebühr anfällt. Die eine Gerichtsgebühr, die die Gegenseite aufgrund des Anerkenntnisurteils zu tragen hat, wird festgesetzt. Das Amtsgericht Mönchengladbach müsste Dir daher in den nächsten Tagen noch den Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der restlichen Gerichtskosten, welche angefallen sind (eine Gebühr) und die die Santander zu tragen hat, zukommen lassen, sofern Du den Festsetzungsantrag gestellt hat, wovon ich ausgehe. Eventuell setzen diese sodann in dem Beschluss auch noch die 9,00 Kosten für Porto, etc. mit fest, da diese ja die Santander aufgrund des Anerkenntnisses auch zu tragen hat. Von der Gerichtskasse bekommst Du jedoch nur die Gerichtskosten rückerstattet, die nicht verbraucht sind.