Beiträge von yvja

    Ich habe von der Gerichtskasse Düsseldorf nun eine Erstattung bekommen, nachdem ich vor ca. 10 Tagen meinen Antrag auf Kostenfestsetzung ans AG Mönchengladbach geschickt habe. Es ging um die vom spanischen Sauhaufen noch zu erstattenden Gerichtskosten i.H.v. 159 Euro. 9 Euro Kosten für Porto etc. wurden nicht anerkannt. Nun bekam ich lediglich 124 Euro erstattet. In der Aufstellung standen 35 Euro (0 Santander/100 Kläger) Abzug/Verrechnung nach Anerkenntnisurteil. Weiß jemand was das ist? Habe ich einen Eigenanteil zu tragen? Das geht aus dem Bescheid leider nicht hervor.


    Die Gerichtskasse Düsseldorf hat Dir die Gerichtskosten rückerstattet, die nicht verbraucht wurden, da bei einem Anerkenntnisurteil nicht drei Gerichtsgebühren, wie vorab einbezahlt, sondern lediglich eine Gerichtsgebühr anfällt. Die eine Gerichtsgebühr, die die Gegenseite aufgrund des Anerkenntnisurteils zu tragen hat, wird festgesetzt. Das Amtsgericht Mönchengladbach müsste Dir daher in den nächsten Tagen noch den Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der restlichen Gerichtskosten, welche angefallen sind (eine Gebühr) und die die Santander zu tragen hat, zukommen lassen, sofern Du den Festsetzungsantrag gestellt hat, wovon ich ausgehe. Eventuell setzen diese sodann in dem Beschluss auch noch die 9,00 Kosten für Porto, etc. mit fest, da diese ja die Santander aufgrund des Anerkenntnisses auch zu tragen hat. Von der Gerichtskasse bekommst Du jedoch nur die Gerichtskosten rückerstattet, die nicht verbraucht sind.

    Suedschwede: Also ich würde die noch offenen € 170,00 mittels Gerichtsvollzieher beitreiben bzw. einfordern. Hast Du bezüglich der Gerichtskosten die Kostenfestsetzung beantragt und liegt der Beschluss vor (Kostenfestsetzungsbeschluss?). Den benötigst Du, um die Kosten, welche entstanden sind, beizutreiben. Wenn Du diesen hast, würde ich die gegnerische Rechtsvertretung anschreiben und zur Erstattung der festgesetzten Kosten auffordern. Falls keine Zahlung binnen gesetzter Frist erfolgt, den Gerichtsvollzieher hierüber beauftragen.


    Bezüglich der Zahlung im Mai über € 450,00 würde ich erst einmal abwarten, ob die Santander den Fehler der Doppelzahlung bemerkt. Sie könnten den Betrag, welcher zu viel bezahlt wurde, sodann zurück fordern. Hierzu hätten sie drei Jahre ab Zahlung Zeit. Danach ist der Rückforderungsanspruch hinfällig.


    Viele Grüße

    Nee, ist nicht verjährt, manbescheid gestoppt. Aber jetzt sollte ich klagen. Kann ich jetzt Anwalt wechseln? Einfach Unterlagen holen und zu anderem bringen?Muss ich was beachten? Danke


    Ich gehe davon aus, dass Du einen Mahnbescheid im Jahr 2014 gemacht hast und die Gegenseite hiergegen Widerspruch erhoben hatte? Wenn dies der Fall ist, müsstest Du jetzt tatsächlich die Ansprüche zum Gericht begründen. Wenn Du den Anwalt wechseln willst, ist dass kein Problem. Du kündigst das Mandat bei deinem jetzigen Anwalt. Er wird Dir natürlich vorerst die bereits angefallenen Kosten für den erstellten Mahnbescheid in Rechnung stellen (seine Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten für den Mahnbescheid). Diese Kosten kannst Du dann aber nach Beendigung des Streitverfahrens mit gegen die Gegenseite festsetzen lassen. Also Mandat kündigen und Unterlagen anfordern + dann neuen Anwalt beauftragen. Oder Du erstellst die Anspruchsbegründung selbst. Dein jetziger Anwalt dürfte für den durch ihn erstellten Mahnbescheid bei Streitwert von ca. € 1.000,00 eine Gebühr in Höhe von € 80,00+Auslagen+Mwst mithin € 114,24 zzgl. GK für Mahnbescheid € 32,00 abrechnen. Wenn Streitwert als Forderung über 1.000,00 wären es bis SW 1.500,00 € 160,65 und € 35,50 Gerichtskosten Mahnbescheid. Den Vorschuss, den er jetzt verlangt in Höhe von € 500,00 finde ich auch etwas hoch, selbst wenn man seine Kosten für die Anspruchsbegründung mit einrechnet und die noch weiterhin zu verauslagenden Gerichtskosten, welche fällig werden, wenn Du die Anspruchsbegründung einreichst (die müssen ans Gericht gezahlt werden, bei Streitwert bis € 1.000 sind das noch € 127,00 sowie bei über € 1.000,00 € 177,50).

    Danke für die Aufklärung, Yvja. :) Ich habe heute Morgen beim Gericht bei "meiner" sehr netten Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, wie es sich mit meinen Auslagen verhält, da für mich im Anerkenntnisurteil nicht ersichtlich ist, ob die bei "Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen" für das streitige Verfahren und den vorausgegangenen MB inkludiert sind. Im Urteilsspruch ist zudem nur von den BG + Zinsen die Rede.


    Da die spanische Bank mir ja mitten im Verfahren die BG ohne Zinsen erstattet hat, habe ich ein Schreiben ans Gericht verfaßt, in dem ich dieses anzeige und auf Anraten der Sachbearbeiterin bitte, meine Auslagen in das vollstreckbare Urteil zu übernehmen. Offenbar geschieht das aber nach Deiner Auskunft automatisch. Das vollstreckbare Urteil kommt lt. Auskunft nach Ablauf einer Frist automatisch ohne Anforderung.


    Dem AG Mönchengladbach muß ich mal ein großes Lob aussprechen. Die Bearbeitung, das streitige Verfahren und der Schriftverkehr gingen allesamt in Anbetracht der heftigen Arbeitsbelastung sehr zügig von Statten. Die spanische Räuberbank hingegen ist wohl nach wie vor ein völlig unstrukturiert und unlogisch agierender Haufen. :rolleyes:


    Also im Anerkenntnisurteil muss vermerkt bzw. ausgeurteilt sein, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Es müsste also da stehen: Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Wenn dem so ist, musst Du die Dir entstandenen Kosten und Gebühren mittels eines Kostenantrages festsetzen lassen. In diesem Antrag kannst Du gleich die vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnisurteils mit beantragen. Automatisch kommt diese nicht, für die Vollstreckung benötigst Du aber eine vollstreckbare Ausfertigung. Also ans Gericht schreiben: Es wird beantragt, die vollstreckbare Ausfertigung des am .... erlassenen Anerkenntnisurteils zu erteilen sowie die Kosten gegen die Verfahrensgegnerin gem. § 103 ff ZPO festzusetzen. Dann führst Du die Kosten, die Dir entstanden sind auf. Falls Du einen Anwalt beauftragt hast, erledigt er die Kostenfestsetzung für Dich und beantragt auch die vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnisurteils. Solltest Du selbst geklagt haben, dann kannst Du die von Dir verauslagten Gerichtskosten festsetzen lassen (Mahnbescheid sowie streitiges Verfahren). Gleichzeitig beantragst Du dann noch eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses, so dass Du im Notfall auch hinsichtlich der Kosten die Zwangsvollstreckung einleiten kannst.

    Woher soll das hier jemand wissen? Anwalt anrufen und fragen.
    Und ich würde das eher als Problemchen bezeichnen.
    Dennoch Herzlichen Glückwunsch.


    Du bekommst bei einem Anerkenntnisurteil zwei Gerichtsgebühren von der Gerichtskasse (Landesjustizkasse) zurück erstattet, die andere Gebühr muss die Santander tragen und diese wird mittels Kostenfestsetzung durch das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss mit festgesetzt, welcher die Gebühren sowie auch die Gerichtskosten beinhaltet, welche durch die Santander zu tragen sind. Die beiden anderen Gerichtsgebühren zahlt die Landesjustizkasse an Dich bzw. Deinen Anwalt zurück. Insgesamt musstest Du für das Gerichtsverfahren nach Widerspruch drei Gerichtsgebühren einzahlen, welche sich nach der Höhe des Streitwertes (Deiner Forderung) bemessen. Bei Anerkenntnis der Gegenseite erhältst Du, wie gesagt, zwei Gebühren von der Gerichtskasse wieder erstattet sowie eine Gebühr muss die Gegenseite, also die Santander tragen und Dir erstatten. Diese Gebühr wird im Wege der Kostenfestsetzung mit festgesetzt. Hoffe dass war verständlich ;)

    Sehr wertvolle Info, Danke dafür! :) Bei mir steht das Urteil des AG noch aus. Ich warte täglich drauf. Mitten im streitigen Verfahren geschah etwas, was das Chaos bei der spanischen Bank mal wieder mehr als deutlich herausstellte: Dienstag war zu meinem größten Erstaunen die BG i.H.v. 412,50 Euro auf meinem Konto. Ohne Zinsen, ohne sonstige Kosten. Wie kann sowas passieren, wo doch meinem MB Anfang März widersprochen wurde und seit Ende April das streitige Verfahren läuft?


    Ich hätte noch Fragen zum Einsatz des Gerichtsvollziehers. Kann man den direkt nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils losjagen oder muß man vorher ein Forderungsschreiben mit Frist vorausschicken, nach dessen Ablauf man den GV einsetzen darf? Wie wird bei einer Bank vollstreckt? Bares wohl kaum?


    Wie gesagt, die Santander zahlt nach und nach laut Auskunft deren Anwälte, da wohl zig Tausende Zahlungen anstehen und nur begrenzte Mitarbeiter für die Auszahlungen zur Verfügung stehen, daher erfolgt vorerst ein Widerspruch, dann Anerkenntnisse an das Gericht, wenn die Fristen sonst drohen abzulaufen oder aber eben auch Zahlungen. Wenn Du einen Anwalt beauftragt hast, solltest Du ihm den Zahlungseingang mitteilen, damit dieser ihn dem Gericht melden kann. Den Gerichtsvollzieher kannst Du sofort nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils beauftragen. Ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung an die Santander ist nicht notwendig. Eine Kontopfändung bei der Bank gestaltet sich schwierig, aber der Gerichtsvollzieher vollstreckt ins bewegliche Vermögen der Bank, wird dort also vorstellig, um die beauftragten Beträge einzuziehen. Bei mir hat die Santander jetzt die Hauptforderung mit Zinsen angewiesen, jedoch ohne Mahn- und Vollstreckungskosten. Wir haben dem Gerichtsvollzieher die Teilzahlung gemeldet und um Beitreibung des Restbetrages ersucht. Sobald der Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vorliegt, kannst Du die Bank ja nochmals binnen zwei Wochen zur Zahlung der festgesetzten Kosten auffordern, danach auch gleich zum Gerichtsvollzieher. Die schaffen es nicht, fristgemäß Zahlung zu leisten, da es wohl einfach zu viele Auszahlungen sind.

    Hallo Zusammen,


    zur Info an alle, welche ein Urteil gegen die Santander Bank erwirkt haben (Anerkenntnis-, Versäumnisurteil, etc.). Ihr solltet bei Gericht die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils anfordern und sodann den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Auf das Aufforderungsschreiben nach Erhalt des Urteils Zahlung zu leisten, reagiert die Santander bzw. deren Prozessbevollmächtigte nicht. Die gesetzte Zahlungsfrist verstreicht. Als Begründung hierfür wurde seitens der Prozessbevollmächtigten der Santander Bank angegeben, dass es in etwa um die 16.000 Anerkenntnisurteile gäbe, welche nunmehr ausgeglichen werden müssten. Hierfür benötigt die Santander sowie die Anwälte Zeit, wie lange kann nicht gesagt werden. Ich selbst habe Mitte April ein Anerkenntnisurteil erwirkt, die Santander über deren Prozessbevollmächtigte zur Zahlung binnen zwei Wochen aufgefordert und kein Geld erhalten. Bis heute nicht. Habe sodann Anfang Mai den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, dass auch das Vollstreckungsverfahren länger dauern könnte, da diesem täglich mehrere Aufträge zugehen und er eigentlich täglich bei der Santander vorstellig wird. An Eurer Stelle würde ich also nicht abwarten bis die Santander zahlt, kann sich also hinziehen. Wenn Sie auch die Vollstreckungskosten tragen wollen, sind sie selbst schuld. Deren Organisation ist das ewige Chaos. Auch laut Gerichtsvollzieher ein völliges Durcheinander bei der Santander. Also nach Urteilseingang nicht abwarten, sondern vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beim AG anfordern und den Gerichtsvollzieher beauftragen. Umso mehr diesen Schritt gehen, umso mehr Kosten hat die Santander. ;)