Beiträge von Welena

    Ich fühle mich jetzt sehr glücklich, dass ich solche ausführlichen Antworten bekommen habe. Hab dazu gelernt. Und Aufmerksamkeit genossen. Es ist sehr viel Wert, wenn man deine Fragen ernst nimmt und sie beantwortet.


    Herzlichen Dank und alles Gute:saint:

    genau so ist es.

    Beginn ist immer der 01. des Monats.

    Wenn zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen nicht erfüllt sind (wie am 01.10.) , wird in dem Monat nicht geleistet. Der erste Monatsbeginn zu dem die Voraussetzungen erfüllt waren / sein werden ist der 01.11.

    Super, jetzt weiß ich Bescheid und kann planen.


    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

    Vielen Dank für die Antwort und den Link.


    ("2) 1Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind"


    Versteht man unter "Beginn eines Kalendermonats" immer den 01. eines Monats?

    Das maßgebende Alter in meinem Fall wurde am 04.Oktober erreicht. Da der 04. nicht der 01. ist, verschiebt sich die ganze Geschichte auf den nächsten Monat. Ist das der Grund ?

    Hallo Zusammen,

    seit einem Jahr beziehe ich keine Witwenrente mehr, da mein jüngstes Kind 18 wurde, und ich das maßgebende Alter nicht erreicht hatte. In den ursprünglichen Unterlagen zu meiner Witwenrente steht, dass das maßgebende Alter am 4.Oktober 2022 erreicht wird(also schon ist). Den Antrag auf Wiederzahlung habe ich schon gestellt. Ich dachte, dass der Anspruch auch am 4.Oktober beginnt, und ich Ende Oktober meine Witwenrente bekomme. Die Dame am Telefon (DRV) hat aber gemeint, der Anspruch beginnt erst am 1.November 2022. Bescheid ist noch nicht raus.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand zu diesem Thema aufklärt.

    Recht herzlichen Dank und liebe Grüße.