Wenn man für seine berufliche Weiterbildung, Studium etc. Ausgaben hat, kann man doch den Verlust in der Steuererklärung angeben und hat demnach Anspruch darauf, diesen Verlust mit der Einkommenssteuer der folgenden Jahre gegenzurechnen und demnach die Einkommenssteuer erstattet zu bekommen, Stichwort Verlustvortrag.
Da wie gesagt meine Ausgaben in 2022 meine gezahlte Einkommenssteuer übersteigen werden, würde ich den Antrag dafür stellen wollen.