Beiträge von mod

    Hallo zusammen,


    ich konnte den Widerrufsjoker erfolgreich ziehen und mich mit meiner alten Bank zu einer Teilzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung einigen so dass ich mittlerweile bei meiner neuen Bank gelandet bin.


    Nun zu meiner Frage:
    Kann die alte Bank zu den Notarkosten (ca. 120€) Treuhandauftragsgebühren (ca. 140€) erheben?
    Besonders im Zusammenhang der vorzeitigen Vertragsauflösung da dies ja ein Wunsch von mir war.


    Gefunden habe ich auch etwas https://www.verbraucherzentral…tgelte-unzulaessig-sind-1 worin auch erläutert wird das diese Kosten unzulässig sind und eingentlich in den Zinsen mit berechnet seien sollten. Aber in einem anderen Beitrag http://www.gutefrage.net/frage…dauftrag-ausgewiesen-sind wiederum eine andere Antwort gefunden.


    Im speziellen ist dieses ja mit dem fehlerhaften Widerruf der Wunsch einhergegangen.


    Vielen Dank für eure Unterstützung.


    mod

    hallo zusammen,


    ich brauche mal ihre Hilfe wie ich jetzt weiterverfahren soll. Ich habe per E-mail zur anzeige gebracht das die ausgewiesene Widerspruchserklärung in meinem Darlehensvertrag formaljuristisch dem vom Gesetzgeber vorgeschriebene Termini nicht entspricht. Ich bat in der selben mail um ein neues Angebot mit aktuellen Konditionen und ich habe auch geschrieben das ich das ganze ohne ein gerichtliche Auseinandersetzung klären möchte.


    Diese Mail hat die Bank an eine Anwaltskanzlei weitergegeben die hat mir auch geantwortet dass ich ordnungsgemäß widerrufen habe und ich mich mit meinem angedachten Widerruf als "illoyale Rechtsausübung" darstelle.


    Ich bin drauf und dran eine andere Bank mit ins Boot zu holen und den Vertrag nach Prüfung einer Kanzlei zu widerrufen.


    Wie ist Ihre Erfahrung?
    Habe ich mich wirklich illoyal Verhalten?


    Vielen Dank

    auch was mich wurmt ist das ich am selben Tag den Anspruch bei meiner Hausbank geltend machen konnte (zwar ohne Zinsen). Der Kredit bei der DKB war sogar 2 Monate älter als bei der VR Bank...


    Ich als nicht Jurist finde das nicht selbsterklärend.

    Hallo @Franziska vielen Dank.


    was bedeutet das den jetzt im konkreten???


    "Für Forderungen aus den Jahren 2005 bis 2011 verjährt Ihr Anspruch Ende 2014"


    Also da ich ja den Anspruch am 26.12.2014 (also vor Ende 2014) gestellt habe sollte die Bank meine Forderung Folge leisten. Oder missverstehe ich dies?
    Ich habe doch rechtzeitig den Anspruch gestellt nur wenn die Bank dann im darauf folgendem Jahr erst Antwort kann ich doch nichts dafür oder.


    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt.

    Guten Tag,


    ich bin neu hier und möchte auch kurz über meine Kreditgebühr berichten.


    Es handelt sich um einen Kredit bei der Volksbank Düsseldorf Neuss eG.


    Der Darlehensvertrag war vom 27.05.2009 und es wurde eine Kreditbearbeitungsgebühr von 750 Euro gezahlt.


    Am 26.12.2014 habe ich ein Fax an die Bank gesendet welches mir auch bestätigt wurde:


    „Ihr Schreiben vom 26.12.2014 haben wir erhalten.


    Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die geforderte Erstattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher.“


    Das Schreiben habe ich am 12.01.2015 erhalten und darauf hin versucht das über den OM zu klären nur habe ich am Telefon von der Damen nichts positives gesagt bekommen da ich ja zu spät wäre.


    Die Damen liess mich auch gar nicht aussprechen da sie von mir ja nicht das Fax erhalten haben, vor Frist.


    Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich nun tun soll?


    Habe ich überhaupt einen Anspruch und wenn ja, wie kann ich diesen durchsetzen?


    Leider habe ich erst ab dem 29.05.2009 vollen Rechtschutz so dass ich den Fall ungern an einen Anwalt geben möchte um möglichen Mehrkosten aus dem Weg zu gehen.


    Herzlichen Dank für eure Hilfe