Beiträge von FragenderNutzer

    Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass ich in Zukunft für das Geld auf meinem Girokonto ein Verwahrungentgelt bezahlen soll. Ich habe gehört, dass man als jahrzehntelanger Bestandskunde sowas nicht akzeptieren muss. Stimmt das? Und kann man das irgendwie umgehen, z. B. indem man ein zweites Girokonto eröffnet und das Guthaben so splittet, dass jedes Konto unter dem Freibetrag bleibt? Falls ja - geht das bei derselben Bank oder muss das zweite Konto bei einer anderen Bank sein? Vielen Dank für hilfreiche Antworten im voraus!

    Meine Freundin arbeitet in einer Werbeagentur, die wohl nicht besonders gut läuft. Der Arbeitgeber ist nicht bereit, Urlaubsanträge rechtzeitig vorher zu genehmigen, weil er meint, wenn genug Aufträge kommen, möchte er auch genug Leute in der Agentur haben. Er sagt, über Urlaubswünsche entscheidet er erst wenige Tage vorher.


    Ist das rechtens? Meine Freundin würde gern eine Woche in den Herbstferien buchen, weil sie Schulkinder hat. Sie macht sich Sorgen, dass alle guten Angebote ausgebucht sind, wenn sie erst ein paar Tage vorher erfährt, ob sie überhaupt weg darf. Im Bundesurlaubsgesetz haben wir nichts Konkretes dazu gefunden. Für Infos vielen Dank im voraus!

    Ich bin seit über zwanzig Jahren treuer Kunde bei meiner Bank, habe nie mein Konto überzogen. Nun hat die Bank mir eine schriftliche Kündigung für mein Sparkonto geschickt - auf dem sich ein Guthaben von immerhin 60.000 Euro befindet. Begründung: Exklusiv-Sparen wird nicht mehr angeboten. Ich bin wie vor den Kopf geschlagen. Man kommt sich ja vor, als hätte man Schulden oder sei sonstwie unbequem gewesen für die Bank. Ist das normal? Bedeutet die Tatsache, dass Exklusiv-Sparen bei der Haspa nicht mehr angeboten wird automatisch, dass man "fliegt"? Könnte man Altverträge nicht trotzdem weiterführen? Über Einschätzungen und Tipps würde ich mich freuen. Danke im voraus!

    Ich habe im letzten Jahr nebenberuflich einen Volkshochschulkurs im künstlerischen Bereich geleitet. Das Honorar betrug 210 Euro. Nun möchte die VHS, dass ich ein Formular ausfülle und darin bestätige, dass ich in meiner Steuererklärung die sogenannte Übungsleiterpauschale beim Finanzamt geltend mache. Ist das denn überhaupt nötig? Ich wollte eigentlich nur meinen Honorarvertrag kopieren und meiner Steuererklärung beifügen. Es geht doch schließlich nur um 210 Euro. Die sollten ohnehin steuerfrei sein, oder bin ich völlig auf dem Holzweg? Die VHS erklärte mir auf Nachfrage, die Geltendmachung der Übungsleiterpauschale sei so wichtig, weil Kurse aus dem künstlerischen Bereich der Künstlersozialkasse gemeldet werden müssten. Darin bin ich ohnehin nicht versichert. Ich bin ja im Hauptberuf festangestellt! Kann mir hier jemand erklären, was das alles bedeutet und was ich jetzt machen soll?


    Danke im voraus!

    Hallo muc,


    ganz herzlichen Dank! Das Bier kann ich leider nur symbolisch schicken, da ich hoch oben im Norden wohne. Einen Strauß Blumen und eine Tafel Schokolade packe ich symbolisch auch noch dazu. Wenn es bei dem Gerichtsschreiben um den Kostenfestsetzungsbeschluss geht, bin ich beruhigt. Ich habe das Schreiben des Gerichts schlicht und einfach nicht kapiert. Sätze wie "Ihre Rechtsanwältin hat dann die Möglichkeit, gegen Sie Klage zu erheben" hören sich für mich als Laie ganz schön bedrohlich an.


    Viele Grüße!
    FragenderNutzer

    Ich danke allen für die Antworten. Nun hat sich ein neues Problem ergeben.


    Ich habe die Rechnung der Anwältin bezahlt, aber wegen der Feiertage erst 14 Tage nach Erhalt. Zwei Tage später (überschnitten?) habe ich einen Brief vom Gericht erhalten, der mich über einen Antrag informiert, den Betrag durch vollstreckbaren Beschluss gemäß § 11 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festzusetzen. Die Anwältin beantragt zudem Verzinsung ab Antragsstellung. Wenn ich Einwände habe, soll ich die innerhalb von einer Woche vorbringen. Die Anwältin hätte die Möglichkeit, mich zu verklagen, falls der Festsetzungsantrag abgelehnt würde.


    Kann mir das bitte jemand "übersetzen"? Heißt das, die Anwältin hat nun nachträglich einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt? Habe ich zu früh überwiesen (da es ja noch keinen Kostenfestsetzungbeschluss gab) oder womöglich "zu spät" (weil ich hier ja anscheinend Zinsen zahlen soll und mir eine Klage angedroht wird)? In der Rechnung stand lediglich, sie sei sofort fällig, nach 30 Tagen würden Verzugszinsen anfallen. Letzteres ist ja gar nicht eingetreten, da ich nach 14 Tagen das Geld überwiesen habe. Muss ich jetzt überhaupt auf das Schreiben des Gerichts reagieren? Ich habe doch gezahlt - und vermute, der Eingang des Geldes an meine Anwältin hat sich mit deren Antrag überschnitten. Und wenn ich reagieren muss - wie? Meinen Kontoauszug mit der Abbuchhung der Überweisung hinschicken?


    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir noch mal jemand helfen könnte. Danke!

    Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe trotzdem eine Nachfrage: Woher weiß ich denn überhaupt, ob die Mieterin das Geld nicht hat? Allein die Tatsache, dass sie keine Miete gezahlt hat, ist für mich kein Beweis. Ich bin der Meinung, dass meine Anwältin zumindest erst mal hätte versuchen müssen, das Geld von der Mieterin zu erhalten. Meiner Recherche im Internet nach hätte meine Anwältin zuerst einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen müssen. Dann hätte - sagt zumindest google - ein Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts ergehen müssen, der der Mieterin hätte zugestellt werden müssen (was alles nicht passiert ist). Irgendwann ganz zum Schluss, wenn die Mieterin nach einer festgesetzten Frist nicht gezahlt hätte, hätte die Anwältin sich meiner Meinung nach an mich wenden dürfen. Stimmt das alles nicht?

    Ich verstehe die Welt nicht mehr: Ich habe eine Wohnung geerbt, die vermietet ist. Der Mieter hat die Miete nicht bezahlt, so dass ich ihn verklagt habe. Vor Gericht habe ich gewonnen, die Kosten für den kompletten Rechtsstreit wurden der säumigen Mieterin auferlegt. Trotzdem hat meine Anwältin mir eine extrem hohe Rechnung geschickt, die ich sofort überweisen soll. Ihr Honorar und die Gerichtskosten übersteigen sogar die Mietnachzahlungen, die ich nun erstritten habe.


    Was ich aber überhaupt nicht nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass ICH nun diese Kosten zahlen muss, obwohl das Gericht eindeutig in seinem Urteil sämtliche Kosten der Mieterin auferlegt hat. Die Anwältin meint, die Mieterin hätte das Geld ja eh nicht. Ich müsste daher in Vorlage gehen und mir das Geld später von ihr wiederholen, indem ich es vollstrecken lasse. Stimmt das tatsächlich? Und hätte die Anwältin nicht zumindest erst mal versuchen müssen, das Geld von der Mieterin anzufordern? Mir ist nicht bekannt, dass meine Anwältin ihr jemals eine Rechnung geschickt hat. Wie verhalte ich mich?

    Erst mal herzlichen Dank für die Antworten. Kurzer Nachtrag und nochmals Nachfrage:


    Es ist so, dass die Kaufsumme am 10. Juni an uns überwiesen wurde (obwohl sie eigentlich laut Kaufvertrag zum 30. April fällig war). Die Eintragung ins Grundbuch, von der ich heute per Post durch meinen Notar informiert worden bin, wurde am 16. Juli vorgenommen, also ungefähr vier Wochen, nachdem wir das Geld auf dem Konto hatten. Auf dem Auszug aus dem Grundbuch heißt es derzeit: Aktuelle Eigentümer sind angeblich ich und meine Geschwister. Und an späterer Stelle steht dann was von briefloser Grundschuld in Höhe von 50.000 Euro und vollstreckbar nach § 800 ZPO. Der Name des Käufers taucht nirgendwo auf. Daher meine Sorge - das sieht doch aus, als ob WIR den Kredit über die 50.000 Euro abzahlen müssten und nicht der Käufer, der den Kredit aufgenommen hat. Was ist, wenn der die Raten an die Bank nicht zurückzahlt? Kann die Bank uns dann in die Pflicht nehmen?


    Lieben Dank im voraus!

    Wir haben im Frühjahr die Wohnung meines verstorbenen Vaters verkauft. Nach einigem Hin und Her hat der Käufer uns mit Verspätung bezahlt, indem er bei einer Bank einen Kredit aufgenommen hat. Nun, fast zwei Monate später, haben wir vom Notar eine Mitteilung bekommen, dass im Grundbuch eine "brieflose Grundschuld" , vollstreckbar nach § 800 ZPO eingetragen wurde. Es geht um die vom Käufer aufgenommene Hypothek von 50.000 Euro. Im Grundbuch stehen als Eigentümer aber nach wie vor die Namen von mir und meinen beiden Geschwistern - obwohl wir ja gar nicht mehr die Eigentümer sind. Der neue Eigentümer wird mit keiner Silbe erwähnt. Der Notar ist in Urlaub gefahren und schrieb im vorher abgesandten Begleitbrief lediglich: "Ich halte Sie über den Fortgang auf dem Laufenden."


    Verstehe ich das jetzt richtig oder bin ich nach all dem vorangegangenen Ärger mit dem Käufer überbesorgt: Können ich und meine Geschwister nun für den Kredit des Käufers haftbar gemacht werden, falls dieser seine Raten nicht an die Bank zurückzahlt? Das wäre ja furchtbar! Was macht man in so einem Fall? Für hilfreiche Erklärungen und Anworten wäre ich sehr dankbar.

    Meine beiden Schwestern und ich haben wegen einer gemeinsam geerbten Wohnungshälfte Schwierigkeiten mit der darin lebenden Eigentümerin der anderen Wohnungshälfte. Wir waren daher bei einem Anwalt, der uns zu einer Teilungsversteigerung geraten hat. Außerdem würde er uns empfehlen, dass wir von der Bewohnerin ein Nutzungsentgelt für unsere Wohnungshäfte verlangen, da ja Hausgeld anfällt. Der Anwalt hat für uns die Zwangsversteigerung beantragt und die Frau wegen der Forderung des Nutzungsentgelts angeschrieben. Darauf hat sie nicht reagiert. Daraufhin hat der Anwalt nun ohne Rücksprache mit uns Klage eingereicht.


    Nun zu meiner eigenlichen Frage: Ich habe bei der Erstberatung eine Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung unterschrieben. Darf der Anwalt damit überhaupt Klage erheben? Ich dachte, dazu braucht man eine Prozessvollmacht. Hinzu kommt, dass die Klage nicht nur in meinem Namen, sondern auch in dem meiner Schwestern eingereicht wurde. Diese haben aber ohnehin nichts unterschrieben. Die außergerichtliche Vollmacht nennt nur mich und ich allein habe sie unterzeichnet. Ist das Vorgehen des Anwalts rechtens? Und falls wir die Klage nun gar nicht wollen und dem Tun unseres Anwalts widersprechen, wozu wir eigentlich im Moment tendieren - was passiert, wenn der Anwalt für die Klage trotzdem ein Honorar in Rechnung stellt? Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

    Ich habe Anfang April die Eigentumswohnung meines verstorbenen Vaters verkauft. Der Vertrag wurde bei einem Notar geschlossen. Darin war eine Kaufpreisflligkeit zum 30. April vereinbart - "frühestens jedoch nach Zugang" der Eigentümer-Zustimmung, da es sich um eine Erbbaurecht-Wohnung handelt. Diese Zustimmung ist erst letzte Woche, also Ende Mai erfolgt, so dass der ursprünglich im Kaufvertrag genannte Termin nicht eingehalten werden konnte.


    Der Notar hat nun eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung an den Käufer verschickt und ihn zur Zahlung des Kaufpreises "unter Bezugnahme auf die Regelungen in § 3 des Kaufvertrags" aufgefordert. Was mir jetzt suspekt vorkommt ist die Tatsache, dass er dafür keine Frist genannt hat. Die alte in § 3 genannte war ja der 30. April - so dass diese nicht mehr gelten kann. Der Zusatz "frühestens jedoch nach Zugang der Eigentümer-Zustimmung" besagt ja schließlich auch nichts Konkretes.


    Können mir nun Nachteile dadurch entstehen, dass der Notar keine neue Frist genannt hat? Ich habe doch so gar nichts in der Hand, falls der Käufer wochenlang nicht zahlen sollte, denn woraus sollte ich dann einen Verzug ableiten, den ich geltend machen könnte? Oder gibt es irgendeinen Paragrafen, der z. B. aussagt, dass die Frist immer einen festgelegten Zeitraum von xy Wochen beträgt? Danke für Tipps im voraus!