Beiträge von Thomas1955

    Ein Vergleich mit Saugroboter und Bodenstaubsauger ist gar nicht möglich bzw. nur Theorie.

    Während ich ein Saugroboter als Spielzeug bezeichne.

    Beispiel - Strombedarf für neue Silence Motoren von Miele Staubsaugern liegt bei 550W, 12 m Kabel Aktionsradius ergab auch noch nie einen Kabelsalat, 4,5 L hochwertige Staubsaugerbeutel sagt vieles aus, auch für Allergiker möglich, Zubehör Set für alle Bodenarten, Parkettdüse, Fugendüse, Polsterdüse, Bürstendüse. Für Auto aussaugen, bis hinter den von der Wand abstehenden Möbelstück, oder darunter, auch als Tischstaubsauger, wenn einem der leichte Schlauch nicht zu "schwer" ist, oder auch Heizkörpern absaugen .....und und und.

    Und wer sich nun nicht in Zeitlupe durch die Wohnung bewegt, ist auch ruck zuck fertig. Egal ob 1. Stock, oder Keller, oder EG. Der ausrangierte alte Staubsauger tut es dann für den Keller, oder die Werkstatt allemal, oder auch nur mal Auto aussaugen.


    Gerätevergleiche wie - Mixer mit Mixer, Brotschneidemaschine mit Brotschneidemaschine, Wasserkocher mit Wasserkocher. Bohrmaschine mit Bohrmaschine etc., der Strombedarf entscheidet dann erst wieder bei Neuanschaffung.

    Energiehungrige Fernsehgeräte/Computer mit hoher Wattzahl, die jeden Tag stundenlang eingeschaltet bleiben, sind dann schon fragwürdiger, müßte man sich den kW/h Bedarf auf einen Monatsbedarf hochrechnen.

    War nur so mal meine Meinung.

    Sie haben Recht. Meine Jahresprognose ist geringer ausgefallen wie ich gerechnet hatte, statt 134 Euro pro Monat Entlastung, wird es "nur" 126 Euro.

    Ich habe soeben Nachricht von Montana bekommen. Statt 332 Euro, werden es nun mit Gaspreisbremse 206 Euro und der aktuelle Abschlagsmonat 10.03.23 fällt aus, hier wird nichts abgebucht, März Monat wird mit 0 Euro Forderung wird übersprungen, erst ab 10.04.23 werden dann die neuen Abschläge fällig. Ich kann mit der derzeitigen Regelung also gut leben.

    Ich habe auch keine Probleme die 80 Prozent nicht einzuhalten, eher im Gegenteil, rechne erneut mit Rückzahlung nach 12 Monate.

    Mein Objekt: 2 Familienhaus mit 183qm.

    Hallo Thomas1955,

    Woher haben Sie die Erkenntnis, dass die Verbrauchsprognose sich auf die „zuletzt verfügbare Jahresabrechnung“ bezieht? Im Gesetz (Erdgas- Wärme- Preisbremsegesetz) kann ich dazu nichts finden. Wenn es so wäre, wie von Ihnen beschrieben, wären fast alle hier aufgelaufenen Diskussionen erledigt.


    Gruß Pumphut

    Meine Erkenntnis kommt von meinem Gasversorger Montana, sein Text lautet:

    • Wo finde ich meine Jahresverbrauchsprognose?

      Die Netzbetreiben teilen uns regelmäßig die Jahresverbrauchsprognose mit. Sie ergibt sich in der Regel aus dem Vorjahresverbrauch.

      Sie finden die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose auf der Abrechnung und in dem Schreiben, das wir Anfang März an alle entlastungsberechtigten Kundinnen und Kunden versenden und das den neuen Abschlagsplan enthält.

      Bei Erdgas gilt laut Gesetz nicht die aktuelle, sondern die Jahresverbrauchsprognose von September 2022. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie für die Menge, die Sie in diesem Winter eingespart haben, zusätzlich voll profitieren.


    Es wurde vom Gasanbieter eine Verbrauchsprognose erstellt, die bis zum September 2022 fertiggestellt werden musste.

    Hier wurde dann an Hand der zuletzt verfügbaren Jahresabrechnung, der Verbraucher mit einer Verbrauchsmenge konfrontiert, die nun mit 80% auf 12 Cent pro kWh Gas gedeckelt wird. Egal ob der Arbeitspreis sehr weit über 12 Cent liegt, hier kann der Verbraucher auf staatliche Hilfe hoffen, die letzten 20% Verbrauchsmenge muss der Verbraucher allerdings mit den aktuellen Arbeitspreis ohne staatliche Hilfe selbst bezahlen, falls hier erneut die selbe Menge der Verbrauchsmenge 2021/2022 vorliegt. Deswegen sinnvollerweise versuchen 1/5 der Verbrauchsmenge zu reduzieren, dann gibt es gar keine weitere Abrechnung über 12 Cent.


    Wer Glück hat liegt sogar vertraglich unter den 12 Cent Gas-Arbeitspreis und benötigt keinen Gaspreisdeckel aller 12 Cent.