Aktueller Stand (bis Ende 2022) ist, wenn Single im H4 Bezug z.B. 15.000 Euro erbt, ist das Vermögen und wird entsprechend angerechnet.
Nun erhöhen sich die Grenzen ab 2023 für erlaubtes Vermögen.
Single, der schon im H4 Bezug war, erbt 2023 die 15.000 Euro - wird das dann auch angerechnet – weil schon vorher Bezug – oder durch neue Höhe von erlaubtem Vermögen nicht mehr?
Oder macht es Sinn, auch in 2033, sich für den Monat, in dem das Geld zufließt, sich vom Bürgergeldbezug abzumelden und ggfls. später wieder neuen Antrag zu stellen?
Habe leider nirgendwo eine eindeutige Regelung gefunden …