Ich werde das jetzt mal anfordern und berichte, was dabei rausgekommen ist.
Beiträge von Benno
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nur noch mal zur Klarstellung, ist wohl in meinem ersten Post nicht richtig rübergekommen.
Die 6 € gelten pro WE + Jahr bei Abruf über App + Email. Für Info per Brief etc. sind die Kosten andere, Porto, Papier usw.
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Moin, danke für die Antwort.
Es geht hier bei uns wohl weniger darum ob der Vermieter mitmacht, sondern ob die Mitbewohner wegen der 6 € das Mitmachen verweigern können und dann auch der, der mitmachen will und die 6 € zahlen will auf die Information verzichten muss. Lt. ISTA gilt: alle oder keiner!
Steht das irgendwo in der Verordnung?
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Seit Ende 2021 soll die Fernablesung der Zählerstände in Mietwohnungen umgesetzt werden, sofern technisch bereits vorbereitet.
Dazu 2 Fragen:
1.) Unser Haus mit 4 Mietparteien hat schon lange fernablesbare Zähler für Wasser + Heizung die einmal im Jahr für die Jahresabrechnung fernabgelesen werden. Laut ISTA - unser Dienstleister - würde die monatlich Bereitstellung (online Abruf per App.)
etwa 6 €/je WE/p.a. kosten.
Frage: sind diese Kosten vom Mieter über die Nebenkostenrechnung zu tragen? (ist ja keine große Sache, geht mehr um das Prinzip.)
2.) Laut ISTA kann aber dieser Service nur bereitgestellt werden, wenn alle WE mitmachen. Gibt es diese Einschränkung in der Verordnung?
D.h., dass z.B. große Wohnanlagen mit vielen Mieteinheiten diesen Service nur anbieten können, wenn alle mitmachen.