Guten Abend,
mein Nettoeinkommen beträgt 969 € Rente und 39 € Zahlung der Zusatzversorgungskasse.
Seit September 2022 habe ich den Pflegegrad 2 in Höhe von 314 € mtl.
Mein Mann und ich haben uns getrennt und ich bewohne ein 45qm großes Appartement mit 546 € Warmmiete.
Ich habe Wohngeld beantragt, es ist aber noch kein Bescheid gekommen.
Durch einen Ratenkredit, der alleine auf meinen Namen läuft - 302 € mtl. ), werde ich wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen.
Meine Frage :
gehören das Pflege - und Wohngeld zum Einkommen ?
Ich danke für eine Antwort. L.G.