Wir sind im Gespräch und ich gebe mir alle Mühe, zum Ausgleich für diese Panne nun zur kurzfristigen Lösung des Problems beizutragen.
Das kann ich nur bestätigen. Herr Schlemann hat sich enorm viel Zeit genommen und Mühe hineingesteckt. Hut ab!
Fehler können passieren, wichtig ist wie man damit umgeht und das fand ich bisher ziemlich klasse muss ich sagen. So das ich für mich entschieden habe, wenn ich zur Barmenia gehe dann über Herrn Schlemann.
Dennoch hatte meine ursprüngliche Frage eigentlich nichts mit der Beratungsqualität der Firma Schlemann zu tun. Sondern ging für mich um die generelle Einordnung Debeka/Barmenia und es ist wirklich so wie man überall (insbesondere von Maklern geschrieben?) steht, das die Barmenia so viel besser ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt war und ist die Risikorücknahme. Da ich das merkwürdig fand (angeblich nur aufgrund nicht vorhandener Behandlung und Beschwerdefreiheit) habe ich mich auch an die Verbraucherzentrale zur PKV beraten lassen und bin nochmals auf die Debeka zugegangen mit der Bitte nach einer schriftlichen Bestätigung das die Risikoeinstufung nach drei Jahren ohne Beschwerden und Befunde zurückgenommen werden kann.
Heute wurde ich von der Debeka informiert, dass es am einfachsten wäre, auf das Antragsformular mit den 30% handschriftlich zu vermerken: hiermit erkläre ich die Annahme des Angebots der Debeka unter der Voraussetzung mir zuzusichern, dass nach einem dreijährigen Behandlungs- und Beschwerdefreien Zeitraum im Bezug auf meine angegebene XXX der Risikozuschlag in Höhe von 30 % erneut überprüft wird und bei positivem Ergebnis entfällt.
Für mich scheint das eine praktikable Lösung zu sein, jedoch denke ich, dass es zu unverbindlich ist. Was ist ein "positives Ergebnis"? Ich würde das daher abändern in der Art:
hiermit erkläre ich die Annahme des Angebots der Debeka unter der Voraussetzung mir zuzusichern, dass nach einem dreijährigen Behandlungs- und Beschwerdefreien Zeitraum im Bezug auf meine angegebene XXX der Risikozuschlag in Höhe von 30 % erneut überprüft wird und bei Vorliegen einer dreijährigen Behandlungs- und Beschwerdefreiheit im Bezug auf XXX der 30 % Risikozuschlag umgehend entfällt.
Was denkt ihr, ist sowas verbindlich genug? Ist eine solche Risikorücknahme aufgrund der Beschwerde und Behandlungsfreiheit wirklich üblich bei der Debeka?