Ich habe heute die BaFin per Email angeschrieben, die u.a. auch für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen zuständig ist, und mein Problem geschildert.
Gerne werde ich über den Ausgang informieren.
Hier mein Schreiben ohne den darin angesprochenen Email-Verkehr:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über die
BD24 Berlin Dirket Versicherung AG
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Versicherungsschein-Nr. xyz
beschweren.
Sachverhalt:
Im Frühjahr 2014 habe ich für meine
Familie eine Urlaubsreise über das Internetportal ab-in-den-urlaub.de
für August 2014 gebucht. Über dieses Reisebüro bin ich wegen einer
Reiseversicherung zur o.g. Versicherung vermittelt worden. Dort habe ich
auch eine Reiseversicherung für 119 Euro abgeschlossen. Die Reise
verlief problemlos.
Im Frühjahr 2015 wurden mir von der
BD24 Berlin Direkt Versicherung AG zusätzlich 219 Euro abgebucht. Auf
meine Nachfrage wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich eine
fortlaufende Jahresversicherung abgeschlossen hätte, die sich aufgrund
einer fehlenden Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert
hat. Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich logischerweise nur
eine Versicherung für meine gebuchte Reise gesucht habe. Es ist
lebensfremd, einem Kunden, der eine Reise bucht, eine Dauer-Versicherung
anzubieten. Alleine der Blick auf eine
Dauer-Reiserücktrittsversicherung ist unglaubhaft, da ein Verbraucher
häufig preislich sehr unterschiedliche Reisen bucht. Zudem ist bei
Familien auch die Anzahl der Reisenden sehr unterschiedlich. Diese Reise
haben meine Ehefrau, unsere drei Kinder und die Freundin meines älteren Sohnes
gebucht. Meine Ehefrau und ich buchen jedoch auch immer wieder
Reisen nur zu zweit.
Der Verbraucher würde auch keine
Preiserhöhung um fast 100 % (!!!) akzeptieren und lieber im Folgejahr
wieder eine neue Reiseversicherung nach seinen individuellen
Bedürfnissen buchen. Die Preisgestaltung offenbart ebenfalls ein
unseriöses Geschäftsgebaren.
Den Geldbetrag von 219 Euro habe ich über meine Bank zwischenzeitlich wieder zurückbuchen lassen.
Die AGB´s der Versicherung halte ich
bezüglich der automatischen Vertragsverlängerung und der damit
verbundenen Kündigungsregelung gem. § 305c BGB für nichtig. Die Vielzahl
der durch die Berlin Direkt geschädigten Verbraucher zeigt, dass der
Verbraucher mit keiner Dauer-Versicherung rechnet und dies auch aufgrund
der Umstände nicht erwarten musste.
Offensichtlich versucht der
Reisevermittler (ab-in-den-urlaub) in Verbindung mit der Versicherung
gezielt den Verbraucher finanziell zu schädigen. Der Reisevermittler
erhält sicherlich eine erhöhte Prämie, da er einen vermeintlichen
Dauer-Kunden vermittelt, und die Versicherung kassiert für eine
Versicherung, die der Kunde nicht benötigt.
Eine Internetsuche hat mir offenbart, dass ich nur ein Geschädigter unter vielen bin.
Siehe unter folgender Internetseite von Finanztip.de:
berlin-direktversicherung.de - Achtung unlautere Verkaufsmethoden - Erfahrungen mit Anbietern - Finanztip Community
Aber auch unter "trustpilot" sind weitere Verbraucher mit ähnlichen Sachverhalten ersichtlich.
Aufgrund dieser Tatsache überlege ich
mir auch eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts gegen die
Geschäftsführung von Berlin Direkt und ab-in-den-urlaub. Möglicherweise
arbeiten beide Unternehmen zum Nachteil ihrer Kunden zusammen. Die
Vielzahl der betroffenen Personen sollte jedes seriöse Unternehmen
veranlassen, sein Geschäftsgebaren zu überdenken und bei
Verständnisproblemen der Verbraucher sofort zu ändern. Dies hält jedoch
weder die Versicherung Berlin Direkt noch der Reisevermittler
ab-in-den-urlaub für nötig. Dies offenbart für mich ein vorsätzliches
Verhalten zum Nachteil vieler Verbraucher.
Mit Schreiben vom 26. Mai 2015 habe
ich von Berlin Direkt eine "Letzte Mahnung" auf dem Postweg erhalten.
Sollte Berlin Direkt nicht einlenken, werde ich den Sachverhalt auch
zivilrechtlich klären lassen, da ich die Nase von diesen unseriösen
Geschäftsgebaren voll habe.
Nachfolgend habe ich Ihnen den bisher geführten Emailverkehr angefügt, der den Sachverhalt noch einmal ausführlich erläutert.
Meine Beschwerde habe ich auch an die
betroffenen Unternehmen gesandt. Zudem habe ich mit dieser Email auch
die HanseMerkur (Muttergesellschaft der Berlin Direkt) informiert, da
ich nicht weiß, ob diese mit diesem Geschäftsgebaren einverstanden ist.
Vielleicht schützt die HanseMerkus den Verbraucher?.
Gerne möchte ich auf diesem Weg versuchen, eine außergerichtliche Erledigung zu erzielen.
Mit freundlichen Grüßen"