Beiträge von HDH

    Ich habe auf meinem Grundstueck 2 Häuser. Die Grundstuecksgröße beträgt 700 qm. Bei der Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts wurde in beiden Bescheiden jeweils 700 qm zugrundegelegt. Das Grundstueck ist nicht aufgeteilt. Muß nicht in beiden Bescheiden bei Ermittlung des Grundsteuerwerts 50% gekürzt werden. Ansonsten würde ich fuer beide Häuser jeweils die volle

    Grundsteuer bezahlen. Einspruch einlegen? Wer kann helfen? Danke fuer Unterstuezung.