Beiträge von eggetou

    90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des Antrags für er augugutench der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus de
    Schweiz? Wird der Zeitpunkt des Antrags einer gesetzlichen Rente a, ich habe eine Frage zur KVdR.

    Es gilt die 90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des Antrags für die gesetzliche Rente.

    Meine Frage: ist damit die Rente des deutschen Rentenversicherers gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der Schweiz? Wird der Zeitpunkt des Antrags einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?


    Herzlichen Dank


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    > > 90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des

    > > Antrags für die gesetzliche Rente.

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    > > Meine Frage: ist damit die Rente des deutschen Rentenversicherers

    > > gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der

    > > Schweiz? Wird der Antrag einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für

    > > die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?

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    > > Herzlichen Dank


    > > Meine Frage: ist damit die Rente des deutschen Rentenversicherers

    > > gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der

    > > Schweiz? Wird der Antrag einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für

    > > die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?

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    > > Herzlichen Dank
    die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?



    Herzlichen Dank

    Guten Tag,


    Ich habe folgende Frage bezüglich Eintritt in die Rentner KV in Bezug auf die 90/10 Bestimmung.


    Bei Rentenbeginn muss ich in der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit 90 % der Versicherungszeit in der gesetzlichen KV versichert gewesen sein. Derzeit und bis zum Renteneintritt bin ich gesetzlich versichert.


    Bei meinem gesetzlich geregelten Eintritt ins Rentenalter wird mir ein Jahr fehlen, um Vorgabe 90/10 zu erfüllen. Ist es möglich, dieses eine Jahr (das erste Jahr als Rentner) als freiwillig Versicherter in der bisherigen gesetzlichen Kasse zu bleiben und meine Beiträge weiter zu begleichen, um dass 12 Monate später, wenn dann die Voraussetzungen jetzt erfüllt sind, in der Krankenkasse der Rentner beizutreten?