Beiträge von Arodon

    Liebe Forenmitglieder,

    2019 sind meine Frau und ich in ein Haus gezogen, was 2015 gebaut wurde (Gasheizung noch entsprechend relativ jung). Wir legten bis zur Geburt unserer Zwillinge 2021 stets 1,50€/m² monatlich zurück mit jährlicher Inflationsanpassung. Seit der Geburt und vor allem durch die massive Verteuerung mussten wir überall etwas den Gürtel enger schnallen, sodass wir nur noch 1€/m² monatlich zurücklegen. Die Rücklage werden wir wieder erhöhen, wenn meine Frau ebenfalls wieder arbeiten gehen kann und möchte.

    Meine Frage: Ist es sinnvoll, nicht die gesamten 100% der Instandhaltungsrücklage auf das Tagesgeldkonto zu legen, sondern bspw. 1/3 bis 1/2 in einen ETF-Sparplan zu investieren, weil große Investitionen noch nicht absehbar sind oder ist das ein zu großes Risiko? Wenn wir jetzt 15 Jahre lang weiter erfolglos ausschließlich auf dem Tagesgeldkonto gegen die Inflation ansparen würden, wäre das schade.

    Was meint Ihr? Vielen Dank für Eure Antworten und konstruktive Vorschläge.

    Liebe Forenmitglieder,


    für die Geldanlage bei meinen Kleinkind-Zwillingen hatte ich bewusst einen SRI-ETF auf MSCI-World-Basis gesucht, der relativ strikt bei den Unternehmen ist, die ausgeschlossen werden. Heraus kam der Amundi MSCI World SRI. Nun habe ich durch die Consorsbank den Link für ein Schreiben der Fondgesellschaft erhalten, aus dem ich den kritischen Part (rote Schriftauszeichnung durch mich, Fettdruck war auch im Original) zitieren möchte:

    Zitat

    Aktualisierung der Teilfondskategorisierung gemäß SFDR

    Nach den fortlaufenden Klarstellungen zur Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR” oder „Offenlegungsverordnung“) und insbesondere im Zusammenhang mit der bevorstehenden Umsetzung der sogenannten „SFDR-Stufe 2“ hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Klassifizierung der Teilfonds gemäß der Offenlegungsverordnung SFDR von „Artikel 9“ auf „Artikel 8“ zu aktualisieren.

    Ab dem Datum des Inkrafttretens fördern die Teilfonds daher weiterhin ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der SFDR, haben jedoch keine nachhaltigen Anlagen mehr als ihr jeweiliges Ziel im Sinne von Artikel 9 der SFDR.

    Alle anderen ESG-Merkmale und die derzeitigen Merkmale der Teilfonds bleiben unverändert, einschließlich des Anlageziels, des nachgebildeten Index, der Anlagepolitik, der Anlagetechniken, der im Handel verwendeten Codes und der Gesamtgebühren.

    Was bedeutet das konkret? Wird der ETF jetzt weniger nachhaltig? Ich danke Euch für Eure Hilfe!


    Freundliche Grüße

    Arodon