Beiträge von jotaka

    Ist ein nachträglicher Steuerabzug für zurückliegende Jahre möglich, auch wenn den Steuerbescheiden nicht widersprochen wurde. Beispiel: Nachholung versäumter Absetzung von Unterhaltskosten für im Haushalt mitwohnender Kinder (noch in Ausbildung, ohne eigene Einkünfte, ohne staatlicher Unterstützung), für die es aufgrund der Altersgrenzen keinen Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibeträge gab. Wie kürzlich gelesen, sollen derartige Unterhaltskosten als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar sein. Pech gehabt? Oder gibt es Wege zur Nachholung von versäumten Steuerabzügen?