Das Honorar basiert auf der Höhe der monatlichen Ersparnis. Spart der Mandant zum Beispiel nach dem Wiedereintritt in die GKV bis 299€ pro Monat, beträgt das Honorar 2380€, 300-399€ = 3570€, 400-499€ = 4760€ und wer mehr als 500€ pro Monat spart, der bezahlt 5950€. Es ist also so, dass in etwa die erste Jahresersparnis an uns geht. 85% hiervon sind erfolgsabhängig.
Die Vollversicherung in der PKV wird in eine Zusatzversicherung umgewandelt, so dass optional die Mehrleistungen auch fortgeführt werden können und die Alterungsrückstellungen in großen Teilen erhalten bleiben.
Es ist eine Consultingleistung, welche auch komplexe Ausgangslagen zum gewünschten Ergebnis führen kann.
PKV im Alter ist ein echtes Thema in der Bevölkerung. in 2021 waren rund 83000 Menschen im Notlagentarif. Das ist ein Tarif, der quasi nur noch die eigenen Entsorgungskosten bezahlt. Nicht weil die Menschen nicht versichert sein wollen, sie können es sich schlicht nicht leisten!
Es gab in der Vergangenheit leider für das völlig falsche Klientel, hohe Anreize in die PKV zu wechseln. Die GKV hat bei Selbständigen bis an die 2000er immer den Höchstbeitrag vom Selbständigen verlangt. Ob der nun ein Pommesbudenbetreiber, Handwerksmeister oder Mittelständler war. Nun stehen zehntausende Betroffene im Ruhestand mit 1000€ Rente und 600€ Beitrag vor dem Scherbenhaufen, basierend auf einer einzigen falschen Entscheidung. Natürlich sind wir keine Samariter, aber durch unsere Erfolge helfen wir den Betroffenen endlich wieder Luft zum Atmen zurückzugewinnen und endlich den verdienten RUHEstand zu genießen.
Und wie oft die Entscheidung zu einem Wechsel in die PKV nicht mal intrinsisch motiviert, sondern durch Vertriebler gefördert war, ist auch klar, oder?
Dass der Gesetzgeber den Menschen die Rückkehr erschweren will und hierfür eine diskriminierende Altersgrenze in den §6 SGB V schreibt und gleichzeitig von mir als Unternehmer verlangt, bei einer Jobausschreibung m/w/d/ zu schreiben, ist ein Thema für sich, aber er tut es.
Um so motivierter bin ich, den Menschen zurück zu helfen und freue ich mich über SGB V §10 und §5 1.13