Beiträge von hobbypilot38

    ich habe genau jetzt folgende situation und zwar mit zwei verschidenen wohnungen:


    ich habe ab dem 20.05.2015 eine wohnung zur vermietung bei immoscout beworben. besichtigungen haben stattgefunden. der interessent hat eine sepbstauskunft ausgeüllt und unterschrieben. auf diesem formular hat er auch ausdrücklich auf auf sein wiederufsrecht verzichtet - und ausdrücklich zur zhalung der vermittlungsprovison mit fälligkeit bei abschluss des mietvertrages verpflichtet. am samstag habe ich den interessenten dem vermieter vorgestellt. der vermieter wollte bedenkzeit. heute habe ich die zusage das er mit dem mieter einen mietvertrag abschliessen möchte.


    gilt nun der zeitpunkt des abschlusses des maklervertrages und kann ich die vereinbarte provision dem mieter berechnen?


    oder gilt beim bestellerprinzip das datum an dem der mietvertrag geschlossen wurde?