Beiträge von R.Piet

    Hallo Franziska,
    Hallo Britta,


    vielen Dank für die Ergänzungen. Inzwischen habe ich mich auch noch etwas mehr belesen und rege in der Tat eine Konkretisierung in der Zusammenfassung zumindest dahingehend an, dass es gerade bei gering verdienenden leiblichen Kindern und deren besseverdienenden Ehegatten gemäß aktueller BHG-Rechtsprechung zur verdeckten Schwiegerkindhaftung kommen kann. Ich habe auch relativ leicht zu verstehende Rechenbeispiele im Internet an anderer Stelle gefunden.
    Diese Information gestern hat uns ehrlich gesagt erwischt wie eine kalte Dusche. Vielen Dank trotzdem, dass Sie mir so schnell und umfassend geantwortet haben.


    Beste Grüße


    Robert

    Hallo Franziska,


    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Es wäre schön, wenn Sie mir nach Ihren Recherchen, die Sie nun sicherlich anstellen, ein Feedback geben könnten. Ich glaube den Aussagen das Sozialamtes noch nicht so recht und hoffe immer noch, dass es anders ist.
    Sie können mir auch gern persönlich antworten, Sie haben ja meine E-Mail-Adresse.


    Viele Grüße


    Robert

    Hallo,


    bislang haben wir uns auf das, was Sie im Finanztipp zum Elternunterhalt zusammen gefasst und ständig aktualisiert haben, verlassen. Beruhigend fanden wir die Aussage, dass nur die leiblichen Kinder des Berechtigten unterhaltspflichtig sind und Schwiegerkinder nicht betroffen sind (BGH Urteil von 14.01.2004, Az XII ZR 69/01).
    Nun hat uns das Schicksal ereilt und meine Frau wurde vom Sozialamt wg. Unterhalt für Ihre Mutter angeschrieben. Bedauerlicherweise sind die Aussagen des Sozialamts anders lautend und nach neuester Rechtsprechung (FamRZ 2014, 1540 und 538; FamRZ 2013, 868 und 363 ...) gilt eine sogenannte Schwiegerkind-Haftung und das Familieneinkommen ist entscheidend!!!
    Ich frage mich, was nun richtig ist und bin auch etwas verbittert, sollte die Aussage des Sozialamtes zutreffend sein. Können Sie mich bitte aufklären?


    Vielen Dank und freundliche Grüße


    Robert