Beiträge von Wollye

    Nach jetzigem Kenntnisstand muss ich als Beamter einen Versorgungsausgleich von 560€ für ca. 14 Jahre Ehe bezahlen. Zusätzlich erhalte ich noch einen Verheiratetenzuschlag von ca. 140€, der nach der Scheidung für mich ganz wegfällt. Mein Einkommen vermindert sich dann um ca. 700€, da ich mich im Vorruhestand befinde und keine weiteren Einkünfte habe.
    Von der gesetzlichen Rentenversicherung meiner Frau erhalte ich ca. 118€ als Versorgungsausgleich, ihre beträgt Rente ca. 1.400€. Derzeit erhalte ich ein Ruhegehalt von ca. 2.600€, mein Beitrag zur PKV beträgt 350€ und zusätzlich habe ich einen Steueranteil von ca.420€.
    Nach der Scheidung fallen von meinem Ruhegehalt 700€ weg (verbleiben ca. 1.900€), dann ca. 230€ Steuern und PKV-Beitrag 350€, so dass noch 1.320€ von meinem Ruhegehalt übrigbleiben. Den Versorgungsausgleich aus der Rentenversicherung meiner Frau von 118€ noch dazugerechnet verbleiben mir damit ca. 1.438€. Die Rente meiner Frau erhöht sich dann um 560€ von 1.400€ auf 1.960€, so dass ein Unterschied von zwischen den Renten von ca. 522€ besteht.
    Zusätzlich musste ich noch einen Kredit aufnehmen, der mit ca. 370€ pro Monat die nächsten 10 Jahre für den Vermögensausgleich zurückbezahlt werden muss. Den Beitrag zum Kredit kann mir nicht laut meinem Anwalt von meinem Einkommen abgezogen werden.

    Meine Fragen dazu sind:
    1. muss ich den zusätzlichen Wegfall des Verheiratetenzuschlages alleine tragen,
    2. ist die Höhe des Versorgungsausgleichs von meiner Frau korrekt berechnet worden (118€),
    3. kann an der Differenz zwischen den beiden Renten von 522€ mit Anträgen an das Familiengereicht etwas verändert werden, da die errecheneten Werte
    mich keine ausgeglichenen und gerechte Verteilung der Lasten bedeutet,
    4. ist es tatsächlich, das der Beitrag für den Kredit nicht als Minderung meines Einkommens gerechnet werden kann.


    Grüße Wollye

    Bei einer Scheidung zwischen einer Angestellten aus dem öffentlichen Dienst und einem Beamten werden die finanziellen Werte der ehelichen gemeinsamen Zeiten errechnet und durch zwei geteilt. Daraus ergeben sich dann die Werte für den Versorgungsausgleich.
    Können bei der Berechnung der Ehe-Zeit verschiedene zeitliche Abzüge geltend gemacht werden.
    Inwieweit verhält es sich mit dem Familienzuschlag, der bei einer Scheidung zusätzlich noch zum Wert des Versorgungsausgleich für den Beamten wegfällt und damit die Bezüge der Rente verkürzt. Muss der Beamte diesen wegfallenden Familien-Anteil dann noch alleine schultern oder kann dafür beim Familiengericht ein Antrag auf Ausgleich gestellt werden, so dass weniger Versorgungsausgleich für den Beamten anfällt.


    Wohin kann ich mich wenden, um die erhaltene Berechnung korrekt und gewissenhaft nachprüfen zu lassen.


    Danke erstmal bis hier hin!


    Wollye