Vielen Dank für die Antworten und vielen Hinweise.
Bezugnehmend auf die Frage des Eigenbedarfs. Die Tochter der Lebensgefährtin war zuvor kein Mitglied des Haushalts. Ist es aktuell notgedrungen/übergangsweise, da sie aus Ihrer Wohnung musste. Daher muss ich nun leider weichen und Platz machen
Die schriftliche Kündigung sehe auch ich wegen des fehlenden Datums und mangels Begründung nicht als rechtlich bindend an.
Da ich jedoch keinen Rechtsstreit und Ärger herausfordern möchte habe ich auf einen Wiederspruch verzichtet. Und versuche nach Vorschlag 2b) von Schlesinger vorzugehen.
Zitat
Da der Wohnungsmarkt hier aktuell etwas schwächt, habe ich um mehr Zeit gebeten und hoffe in nicht allzu ferner Zeit eine vergleichbare Wohnung zu finden.
Also Daumen drücken und hoffen das sich bald etwas findet