@TamInvest @R.F. - Vielen Dank für eure Antworten und Kritiken.
Es handelt sich um das Bundesland Baden-Württemberg mit dem Bodenwertmodell.
Ggf. habe ich die Begriffe Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht verwechselt. Im Kaufvertrag lautet der Paragraph "Wiederkaufsrecht".
Hintergrund zum Wiederkaufsrecht und festgelegten Rückkaufswert des Grundstücks (und des Hauses):
Die Gemeinde wollte den Baugrund nur an Eigennutzer vergeben und Spekulanten den Zugriff verweigern. Um dies zu erreichen, hat sie in die Kaufverträge eine Baupflicht (innerhalb von 2 Jahren) und ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Verkaufswert (450 €/m2 fix) für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben, falls man das Grundstück in dieser Zeit verkaufen will. So wollen sie verhindern, dass nur ein Haus gebaut wird, mit dem Ziel es schnell wieder mit Gewinn zu veräußern. Im Falle eines solchen Rückkaufs durch die Gemeinde wird für das Haus ein Wert bezahlt, der durch den Gutachterausschuss der Gemeinde festgelegt wird. So, habe ich es schwarz-auf-weiß vor mir liegen - von allen Parteien unterschrieben.
Also:
festgesetzter Wiederkaufspreis = Fläche des Grundstücks X 450€/m2 + Wert des Hauses (festgelegt durch Gemeinde-Gutachterausschuss)
Hoffe damit mehr Klarheit in meine Fragestellung gebracht zu haben und freue mich auf eure Antworten!