Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei Wohnrecht ist das kein Problem. Bei Nießbrauch sieht das etwas anders aus. Sollten deine Eltern im Pflegeheim sein und alle Ersparnisse aufgebraucht haben, wird das Sozialamt einen angemessenen Mietbetrag bei euch einfordern können.
Ich habe mich leider missverständlich ausgedrückt, denn es geht um die Wohnung, die meinem Mann und mir gehört - und WIR möchten sie den Kindern 'überlassen'. Die 10-Jahresklausel ist mir sehrwohl bekannt.