Beiträge von kokol

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei Wohnrecht ist das kein Problem. Bei Nießbrauch sieht das etwas anders aus. Sollten deine Eltern im Pflegeheim sein und alle Ersparnisse aufgebraucht haben, wird das Sozialamt einen angemessenen Mietbetrag bei euch einfordern können.

    Ich habe mich leider missverständlich ausgedrückt, denn es geht um die Wohnung, die meinem Mann und mir gehört - und WIR möchten sie den Kindern 'überlassen'. Die 10-Jahresklausel ist mir sehrwohl bekannt.

    Ich habe die Frage noch gar nicht richtig verstanden. Wem gehört die Wohnung, wem soll ein Nießbrauchrecht eingeräumt werden, und wer soll dann in der Wohnung wohnen?


    Und was bezweckt ihr mit der ganzen Sache?

    Die Wohnung gehört meinem Mann und mir und wir möchten sp lange es geht auch noch darin wohnen bleiben. Wir möchten die Wohnung aus steuerlichen Gründen schon jetzt den Kindern schenken bzw. überschreiben.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Bei uns wäre es jedoch so, dass keine Mieteinnahme bestehen würde, da wir ja selber weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben.

    Da der Notar ja auch etliches an Honorar erhält, möchte ich ihn eigentlich erst dann mit ins Boot holen, wenn es um Grundbucheintragen und Unterschriften geht. Langsam fürchte ich aber, ich muss ihn schon eher kontaktieren.

    Ihr habt euch auf jeden Fall rechtzeitig gekümmert - Kompliment. Wir sind 'zu spät' dran; da schon 68 und 71 J. ;)

    Hallo zusammen,

    wir stehen vor der Entscheidung, unseren beiden Kindern unsere ETW mittels Nießbrauchrecht zu überlassen. Ich hab mittlerweile so vieles darüber gelesen, dass ich nun gänzlich verwirrt bin. Wir möchten weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben. Nun lese ich aber, dass die 'Kinder' schon jetzt dafür zahlen muss (entgangene Miete oder so ähnlich). Wer hat das schon mal gemacht und kann mir die Erfahrungen schildern?

    Mfg kokol