Beiträge von DuMe2

    Wir haben den Besichtigungstermin telefonisch für den 02.06 vereinbart, das heißt wir haben "nur" diese Mietvereinbarungserklärung in schriftlicher Form und diese ist datiert mit dem 03.06.
    Mal angenommen wir unterschreiben diese
    Erklärung und danach den Mietvertrag, können wir dann "nur" diese Erklärung als Beweis nehmen, wenn wir die bezahlte Courtage
    wieder verlangen würden ?
    also eigentlich wollten wir die Wohnung unbedingt aber einen Neuanfang zu machen mit dem Gefühl eigentlich verarscht worden zu sein wäre für mich vom Gefühl her ein schlechter Neuanfang :/

    Danke @RaphaelP und @anonym2


    habe den Makler kontaktiert, er hat irgendwas von einer Übergangsregelung erwähnt, da die Anzeige ja Noch im Mai geschaltet wäre, mit der Info der Courtagr und wir hätten uns ja darauf gemeldet.
    Wir sollten uns genauer Informieren aber auch beachten dass der noch andere Interessenten hat die die Wohnung auch mit Courtage nehmen würden .
    und das Find ich richtig unverschämt
    gibt es denn so eine Übergangsregelung?Ich sag schon mal danke
    :)

    Hallo ihr lieben
    also ...
    Mein Freund und ich haben endlich eine Wohnung gefunden die zu uns passt.
    Die Anzeige haben wir am 31.05 in der Zeitung gesehen, die Wohnung wurde da noch mit Maklercourtahe annonciert .
    Am 1.06 haben wir den Makler kontaktiert und am 02.06 einen Besichtigungstermin bekommen.
    Jetzt verlangt der Makler von uns eine Mietvereinbarungserklärung zu unterschreiben, worin aufgeführt wird , dass wir ihn beauftragen einen Vertrag
    damit verpflichten die Courtage zu zahlen.
    Ist das denn jetzt rechtens seid dem 01.06.
    ich sag schon mal danke und liebe Grüße