Beiträge von Widerspruch

    Hallo,

    VW mogelt mit der Software nicht nur bei Autos sondern z.B. auch beim Plus Konto Top Zins.
    Mein Fall:
    Am 14. April 2015 wurde mein Tagesgeldkonto bei der Audi Bank gelöscht. Ein Jahr lang darf man kein Konto haben, bevor man ein neues Tagesgeldkonto zum Topzins eröffnen kann.
    Das Jahr endete nach Adam Riese am 13. April 2016.
    Also beantragte ich am 14. April die Eröffnung eines neuen Tagesgeldkontos bei der VW Bank.
    Am Samstag, den 16. April erhielt ich ein Schreiben, ich würde die Bedingungen für ein Topzinskonto nicht erfüllen.
    Am Montag 18. April wurde mir am Telefon gesagt, ich hätte den Antrag einen Tag zu früh gestellt, der Computer sei so eingestellt, dass das Jahr erst am 14. April abgelaufen ist.- Aber der Antrag würde nun aktiviert.
    Mit Briefdatum 20.04.2016 erhielt ich am 22.04.2016 die neue Kontonummer. In dem Schreiben steht auch, dass ich bis zum 19.08.2016 den Zinssatz von 1,25 % erhalte. Da sind drei Tage abgeknabbert.
    Was leistet sich die VW Bank da für ein Image?
    Fair fände ich z.B., wenn der Zinssatz ab dem Tag der Wertstellung der ersten Einzahlung maximal 14 Tage nach Antragstellung berechnet würde.
    Beste Grüße

    Hallo,


    die BHW Bausparkasse drohte mir auch den Scheck zu sperren, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Datum
    eingelöst wird. Das halte ich für Nötigung.


    Ich habe den Scheck eingelöst und auf einem extra eingerichteten Tagesgeldkonto geparkt und das der
    Baausparkasse entsprechend mitgeteilt.


    Mein RA, der eine Sammelklage vorbereitet, findet mein Vorgehen in Ordnung.


    Eine ruhige Adventszeit wünscht
    Widerspruch

    Hallo haus0711,


    Antwort 1: nichts Antwort 2: nein


    Wir haben die Höherverzinsung bei unseren Verträgen auch erst nach der Kündigung beantragt, da war der eine Vertrag dann zu unserer Überraschung um einige 1000€ überspart. (Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir für den Vertrag nicht den RA bemüht wegen des Widerspruchs.)
    Aber BHW kann eventuell von sich aus kündigen, wenn es sieht, dass inklusive der Zinserhöhung die volle
    Bausparsumme erreicht ist.


    Grüße, Widerspruch

    Hallo Haus0711,


    mit der Nachverzinsung wird dein Kontostand ca. 20 000€ betragen, genau erfährst du das mit dem
    nächsten Kontoauszug. Dann wirst du die volle Bausparsumme nur durch Zinsen schon bis 2023 erreichen.


    Du brauchst also gar nichts mehr einzahlen.
    Andere Bausparkassen haben schon gemosert, wenn man seinen Sparleistungen nicht nachkommt, BHW meines Wissens nicht. Das könnte ein Kündigungsgrund sein, vorher muss aber eine Mahnung kommen, dass
    man seine Sparverpflichtungen erfüllt.


    Ein Bonuszins ist in dem Tarif nicht vorgesehen.


    Beste Grüße,
    Widerspruch

    Hallo eagle.eye, Kurtgerold, Bausparfuchs und alle,


    1. Wer war bei der Veranstaltung in Bremen, wie war das Ergebnis?
    Mein RA meinte, in Deutschland gäbe es nicht das Instrument der Sammelklage.



    2. Danke für den Tipp zur Bausparkassenumfrage, da habe ich auch meinen Frust abgelassen,
    schließlich ist ein vertragsbrüchiges Unternehmen für die Zukunft nicht vertrauenswürdig,
    den versprochenen niedrigen Darlehnszins wird es in einer Hochzinsphase nicht geben,
    die Bausparkassen brauchen nur die nötige Bewertungszahl so hoch anzusetzen, dass eine Zuteilung kaum möglich ist.

    Bis zum 10.August kann man an der Umfrage mitmachen
    http:
    //www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Grosse-Umfrage-zu-Bausparkassen-1000711628


    3. An alle diejenigen, die beim RA sind: Wie ist der Gegenstandswert (Streitwert) festgesetzt?
    Ist es a) die Bausparsumme?
    Oder b) das angesparte Bausparguthaben?
    Oder c) der Zinsverlust, also die Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben? (Nach der
    akzeptierten Rechtsprechung ist ein Übersparen nicht rechtens.)
    oder d) ?


    Mein RA hat b) das angesparte Bausparguthaben als Gegenstandswert festgesetzt. Plausibel finde ich
    c) den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen, die Summe ist viel niedriger, und es wird viel preiswerter.


    Ein schöens Wochenende
    Widerspruch

    @forenteilnehmer


    Email wird nicht reichen, da Unterschrift nötig, also mindestens Fax.


    Natürlich wird der Zinseszins berücksichtigt, der Zinszuwachs ist unglaublich viel, hatte mir
    vorher ca. 30 % weniger als der aktuelle Zinszuwachs ausgerechnet.
    Der Kontoauszug vom 31.12.2014 zeigte 72% der Bausparsumme an, jetzt beträgt die Auszahlungssumme über 90 % der Bausparsumme. Ich hatte seit der Zuteilungsnachricht nichts mehr eingezahlt.

    @forenteilnehmer



    Ich habe vor 6 Wochen die Zinsumstellung von 3% auf 4% angezeigt (Vertrag D3) und nach 2Wochen die Bestätigung erhalten. Von Darlehnsverzicht ist keine Rede. Im Kontoauszug stehen die Zinsen für Zinsen bei Zinssatzwechsel.


    Man kann den Zinssatzwechsel beantragen so lange der Vertrag läuft. Heute läuft er noch. Wenn Du den Wechsel heute noch faxt, müsste das noch möglich sein und die Auszahlung neu berechnet werden. Viel Glück.

    Hallo,
    wie man überall hört, lenken die Bausparkassen frühstens ein, wenn sie eine Klageschrift erhalten, und dann wird ein Vergleich angestrebt. Ich wüsste gerne, wie so einer aussieht.


    Vielleicht kann die Darlegung meiner Erfahrungen und Vorgehensweise für einige eine Entscheidungshilfe
    sein.
    Unsere BHW-verträge D3 wurden nach über 10 jähriger Zuteilungsreife zum 1.Juli 2015 gekündigt.


    Nach der Zurückweisung unsere ersten Widerspruchs suchte ich einen Anwalt, den ich aufgrund von
    Rechtstipps zur Bausparkassenkündigung bei anwalt.de fand. Meine Erwartung, dass die Kanzlei auf dem Gebiet besonders kompetent und engagiert ist, wurde enttäuscht.
    Zunächst ließ die Zusage der Rechtschutzversicherung auf sich warten, weil der Anwalt wohl nur die
    von uns erhaltenen Unterlagen und keine eigene Darstellung des Falls hingeschickt hat.
    Dann hat er das BHW mit einer ordentlichen Argumentation aufgefordert die Kündigung zurückzunehmen. Er hat zweimal das BHW erinnert um eine ablehnende Antwort zu erhalten. Der ganze Vorgang hat drei Monate in Anspruch
    genommen. Eine eventuelle Klageschrift vor dem 1.Juli hätte er wohl nicht mehr geschafft.
    Wir haben das Mandat beendet und gesehen, dass er als Streitwert die angesparte Bausparsumme und nicht den
    entgangenen Zinsgewinn ansetzt. Nun müssen wir befürchten, dasss die Rechtschutzversicherung uns kündigt.


    Unser 1. Bausparvertrag ist zu 80% angespart und mit der Nachverzinsung zu 4% ist er überspart, da
    hätte eine Klage ohnehin keinen Sinn. Wir haben die Nachverzinsung beantragt und innerhalb von 10 Tagen die reine Bestätigung erhalten, ohne Kontoauszug o.ä.. Aber bei jeder Postbank-immobilien BHW Geschäftsstelle kann jeder Mitarbeiter im Computer nach Aufruf des Bausparvertrags unten rechts die Höhe der Nachverzinsung ablesen.
    (Mit meiner eigenen Zinseszinsrechnung hatte ich viel weniger errechnet.)
    Uns ist der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach, so dass wir bezüglich des zweiten Bausparvertrags ans BHW schreiben werden, dass wir uns eine Schadensersatzforderung
    vorbehalten, falls sie das angesparte Guthaben anweisen.