Hallo nicora,
die PN habe ich leider nicht erhalten...?
Die von mir beauftragte Kanzlei Martin Stolpe sitzt in Leipzig. Gern kann ich Dir das Urteil komplett zur Verfügung stellen, schreib mir einfach Deine Emailadresse oder einen sonstigen Weg der Kommunikation.
Zum Hintergrund: Der Vertrag wurde seit 1996 mit einem Minimalbeitrag (etwa 20% des Regelsparbeitrages) bespart und von uns vergessen. Aufgrund der Höhe der Bausparsumme wäre dieser wahrscheinlich in 2050 zur Zuteilung gekommen. Der Kündigungsgrund war dann die Nichteinhaltung des Regelsparbeitrages seit 1996, übrigens wurde uns dieser nie mitgeteilt. Das Landgericht Leipzig hat festgestellt, daß der Vertrag weiterhin Bestand hat und eine Kündigung unzulässig sei. Nach dem Urteil wurden wir seitens der BSK gebeten, ab jetzt den Regelsparbeitrag zu zahlen. Dies tue ich seitdem, ohne Anerkennung einer Rechtsschuld, da die Zinsen fantastisch für die heutigen Verhältnisse sind.
Viele Grüße