Beiträge von Kreuna

    Ich schätze die Beiträge in der Community weil sie Theorie, Praxis und Querdenker an einen Tisch bringen.
    @muc ist ein Vertreter der klaren Rechtsinterpretation, Praxisberichte scheinen manchmal eine andere Wahrheit WIEDERZUSPIEGELN. Es wird immer Versuche geben Gesetze zum eigenen Vorteil zu interpretieren. Leider Gottes wird ein "cleverer" Makler sich eine Zeitlang mit Tricks, zu seinen Gunsten durch das System lavieren können. Wenn nur ein Geschädigter die gerichtliche Klärung anstrebt, könnte es eine harte Bruchlandung geben und ein unbescholtener Makler von heute auf Morgen vorbestraft und aus dem Verkehr gezogen.

    Wenn jemand einen Makler fragt ob er Mietwohnungen im Angebot hat, erteilt er keinen Maklerauftrag und bezahlt demzufolge auch keine Courtage.
    Geht er explizit zum Makler und erteilt schriftlich einen Maklerauftrag für eine zu suchende Wohnung,ist er explizit courtagepflichtig wenn der Makler ihn individuell eine Wohnung sucht und vermittelt.
    Das sowohl der Mieter und der Vermieter eine Courtage zahlen ist theoretisch konstruierbar, rechtlich aber mehr wie anrüchig und eigentlich nicht gewollt.

    Warum der Vermieter sie weiterhin als Hauptmieter der Wohnung haben will, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
    Nach meinem einfachen Menschenverstand sollten sie sich ummelden und ihr Sohn bleibt weiterhin an alter Stelle gemeldet. Würde er den Mietvertrag übernehmen hätte er möglicherweise Anspruch auf Wohngeld bzw. BAFÖG. Aber hätte, hätte Fahrradkette, sprechen sie vor Ort im Bürgerbüro vor, dort müsste man ihnen präzise sagen können, wie es sich verhält. Möglicherweise müssen sie ja auch eine Genehmigung des Insolvenzverwalters haben. Erkundigen Sie sich bei beiden Stellen. Die Angelegenheit ist zu vielseitig um hier präzise beantwortet zu werden. Jeder unüberlegte Schritt gefährdet den erfolgreichen Abschluss der Insolvenz.

    Lassen sie sich nicht verrückt machen. Nicht jeder Mietbetrüger ist auch ein Mietnomade, der verwüstete Wohnungen hinterlässt.
    Mit dem Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes haben sie schon mal einen Trumpf gegen weitere finanziellen Schaden in der Hand. Schlimmstenfalls müssen sie auch noch die Kosten des zahlungsunfähigen zahlen. Dank RSV bleiben die Rechtskosten nicht an ihnen hängen.

    @Annika @Julia Zunächst erstmal ein Kompliment zu diesem aussagekräftigen Artikel, der eine optimale Entscheidungshilfe für alle im Arbeitsleben stehenden GKV-Versicherte ist.
    Als ehrenamtlicher Patientenrechtler interessieren mich allerdings auch die Vor- und Nachteile für Behinderte und Pflegebedürftige. Auf diese Betroffenen nehmen alle mir bekannten Ratgeber nur suboptimal Antworten.
    Die Frage, wie es sich bei einem Wechsel mit zur Verfügung gestellten Hilfsmittel wie Rollator oder E-Scooter oder der Übernahme von anerkannten Pflegestufen verhält man nur unbefriedigende Auskünfte. Selbst das BGM schwimmt bei der Beantwortung entsprechender Anfragen bzw. liefert widersprüchliche Angaben.


    Fakt scheint mittlerweile zu sein:


    1. Die im Dezember in voraus gezahlten Beiträge zur Freistellung von Zuzahlungen bei Rezepten, Krankenhausbehandlung, Verordnungen etc. werden bei einer, aufgrund zum 1. Januar erhöhten Versicherungsbeitrag, Wechsel nicht erstattet und müssen ggf. bei der neuen Kasse anteilig nochmal gezahlt werden,
    2. Die Pflegeeinstufung wird regelmäßig bei Wechsel neu hinterfragt.
    (In der Regel heisst es nach einer Begutachtung: Eine erneute Begutachtung ist nur notwendig, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und eine höhere Pflegestufe begehrt wird.)
    Die neue Begutachtung kann aus verschiedenen Gründen zu einer Verschlechterung der Pflegestufe führen. Manchmal sind es wenige Minuten die zu einer Verschlechterung führen, bzw. der Vorprüfer hat die vorhandenen Gegebenheiten positiver im Sinne des Patienten gesehen.
    Für diese Beispiele wäre der Wechsel der Krankenkasse sehr nachteilig.
    Und zwar doppelt. Der Gesetzgeber hat sich verpflichtet, bei der Einführung neuer Pflegestufen zum 1. Januar 2017 den bisher in einer Pflegestufe befindlichen Bestandsschutz zu gewähren. Dies heißt, wer bisher in den Pflegestufen 1 bis 3 war, wird zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der künftig 5 Pflegestufen automatisch in die nächst höhere Einstufung übernommen.
    Die bisherige 1 wird 2, aus 2 wird 3 und aus 3 wird mindestens 4.
    Wird er also in diesem Jahr zurückgestuft, hat er gleich zweimal Pech.


    3. Pflegehilfsmittel
    Dieser Bereich wird regelmäßig 1 zu 1 übernommen. Allerdings kann die Versorgung künftig von minderer Qualität sein.
    Die Unart der Kassen, mit einzelnen Versorgern Generalverträge zu schliessen hat zu deutlich minderwertiger Qualität zum Beispiel bei der Inkontinenzversorgung geführt. Inzwischen ist dieses Problem über den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Laumann thematisiert worden und es scheint ein Umdenken bei den Kassen stattzufinden. Die DAK die hier besonders unrühmliche Entscheidungen getroffen hatte, stellt die Versorgung jetzt nochmal auf den Prüfstand.
    Alles in allem sollten Pflegebedürftige und Kranke und Behinderte mit der 1 % Regelung zur Zuzahlungsbefreiung bei niedrigen Einkommen, ihre Entscheidung sorgsam überprüfen.

    Die Beantragung und Durchsetzung eines KFB macht nur Sinn, wie bereits festgestellt wurde, wenn in diesem Fall die Mieterin in der Lage ist, auf Dauer zumindest in Raten, die Kosten abzustottern.
    Gerade im Mietrecht wird immer sehr deutlich, wie sinnvoll für Mieter oder Vermieter eine entsprechende Rechtsschutzversicherung sein kann.
    In diesem Fall wären die Kosten eines Rechtsstreits im Falle eines Falles von der Rechtsschutzversicherung zu zahlen.
    Nach meinen Erfahrungen steigt die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits schon bei 2 Mietparteien auf ca. 50 %. Selbst sehr einvernehmliche Mietverhältnisse verkehren sich bei Kündigung und Abwicklung des Mietvertrages zu Rechtsstreitigkeiten.

    Mich betreffen die Änderungen weniger. Allerdings meine ich, d. man jetzt mit der Girocard statt der Visacard im europäischen Ausland kostenfrei Geld abheben kann.
    Bargeld einzahlen kommt vielleicht 6 mal im Jahr statt. Die Cashgroup ist selbst hier auf dem flachen Lande gut vertreten.
    Ich wollte ein kostenfreies Internetgirokonto und ein paar Sparpläne. Die habe ich bei der Comdirect gefunden und bin mit der Abwicklung von Geldgeschäften gut zufrieden.

    In einer Seniorenwohnanlage mit 99 WE wurde ein turnusmäßiger Wechsel der Gas und Wasseruhren im November angekündigt und durchgeführt.
    Wie sich erst jetzt beim ausbleiben der Beauftragten zur Zählerablesung herausstellt, hat die Hausverwaltung moderne Verbrauchszähler installieren lassen.
    Ich finde dazu bisher im Internet wenig.
    Das Recht diese Geräte zu installieren hat man danach wohl.
    Allerdings stellen sich mir folgende Fragen.
    Ist der Wechsel von der normalen Gas- Wasseruhr zu den modernen, fernabfragbaren Geräte in Mietwohnungen vom Mieter generell hinzunehmen und was ist mit den Mietkosten dieser Geräte. Können sie ohne weiteres auf die Mieter umgelegt werden. Es dürfte eine kostenintensive Maßnahme sein und ist sie aus Sicht der Mieter, die beste Lösung.
    Würde mich freuen über zahlreiche Kommentierung und eine Kommentierung von @muc aus der fachlichen Richtung.
    Vielleicht auch eine interessante Fragestellung für die Redaktion von Finanztip @Franziska

    Wer handelt mit einem Rechtsanwalt Gebühren aus? Ich kenne niemand, weil sich bei kleineren Sachen unter Streitwert von 25000 Euro kein Anwalt darauf einlässt. Im übrigen ziehe ich bezüglich der Registrierung und Korrektheit bzw. Gültigkeit der Verträge immer ein notarielles Schriftstück vor. Wenn man ein allgemein gültiges Schriftverkehr will, kann man sich einen kostenlosen Vordruck von den Gerichten holen oder ihn bei den Sozialverbänden im Internet runterladen. Es gibt die gleiche "Rechtssicherheit"wie ein vom Rechtsanwalt gefertigtes Schriftstück.

    Notariatsgebühren sind erfahrungsgemäß niedriger wie Anwaltsgebühren. Allerdings geht es um den Wert der mit dieser Urkunde übertragen wird. Im Emsland, wo die Luft noch sauber und das Wasser rein ist,nehmen die Notare regelmäßig eine im unteren Gebührenrahmen liegende Gebühr von ca 130 Euro.

    Neuerdings kommen auch die Pflegedienste auf immer effektivere Ideen den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter geldwert umzusetzen.
    Aktuell plant ein ambulanter Pflegedienst im Emsland den Einsatz sogenannter MdE-Geräte. Diese geben dem Mitarbeiter sekundengenau vor wieviel Zeit er für welche Arbeit er beim Patienten hat. Vermutlich wird er auch nur für diese Minuten plus genau berechneten Anfahrtsminuten entlohnt. Die Datenerfassung wird beim Patienten vor Ort erbracht.
    Für mich stellt sich die Frage ob diese Art Datenerfassung beim Patienten überhaupt zulässig ist. Laut Pflegedienst braucht man die Einwilligung des Patienten dazu nicht. Mich verwundert dies, weil jeder Arzt heute eine Zustimmung zur digitalen Zeiterfassung beim Patienten erfragt. Wie sieht man das hier in der Community?

    Als ehrenamtlicher Patientenrechtler, habe ich eben zu erwähnen vergessen, komme ich zwangsläufig mit dubiosen Vermieterpraktiken in Berührung. Im Fall einer Seniorenwohnanlage kam ich zunächst nicht weiter. Bis ich dann eines Abends auf die Idee kam, eine Info an die Redaktion "wiso" beim zdf zu senden. Dort hat man sich der Sache angenommen und einige Telefonate mit dem Unternehmen geführt.
    Resultat, es kam zu einer Mieterversammlung mit der Verwaltung ohne das von wiso jemand kommen musste und wir konnten eine monatlichE Mietkürzung um 98,25 erreichen. Das Angebot von Wiso an die Verwaltung auch gerne einen Beitrag senden zu wollen, bei fortbestehen der Dissens, hat Wunder bewirkt. Heute besteht zwischen Verwaltung und Mietern fast durchweg ein harmonisches Miteinander.

    @Franziska stimmt Gott sei Dank nicht. Als Rechtspfleger hätte ich viele Jahre gebraucht um mein Jahresgehalt als Bezirksdirektor eines Ŕechtsschutzversicherers zu verdienen. Der Versicherer war aber auch in allen anderen Versicherungssparten im Wettbewerb. Von daher habe ich einen ganz guten Einblick in bestimmte Denk- und Handlungsweisen der Sachbearbeiter. Mittlerweile bin ich allerdings frühverrentet, habe aber noch ganz gute Kontakte. Die Erwähnung erfreut mich. Ich bin mir aber durchaus das @muc und andere die mit den vielen belegbaren Fundstellen, hier die wirklich erwähnenswerten Forumsteilnehmer sind. Aber trotzdem danke