Beiträge von Kreuna

    Alle berichten bis auf die WAZ, sofortige Anmeldung. Übrigens auch der Bund der Steuerberater. Die WAZ schreibt: Nach Auskunft einer Kindergeldstelle, müssen sich bereits Bezieher von Kindergeld keine Sorgen machen. Sie werden automatisch aufgefordert, wenn sie die Steuernummer angeben sollen. Und Finanztip sagt ähnliches. Allerdings mit dem Hinweis, so verstehe ich es, man sei verpflichtet die Nummer Anfang 2016 zu melden. Mein Kommentar entsprach dem, indem ich sinngemäß schrieb "was du heute kannst besorgen, verschiebe nicht auf morgen." Es war eine Besprechung des Artikels, ohne seine Korrektheit anzuzeigen. Sie sollte nur das Tohuwabohu um diese Frage, in den Medien anzeigen.

    Zu den wildesten Mutmaßungen zu den 2 bekannten widersprüchlichen Mediendarstellungen liefert Finanztip eine dritte Variante. Angelehnt an die ähnliche Aussage der WAZ schreibt Finanztip: "Wie das Bundesamt...... mitteilt, könne die Steuernummer könne noch im laufe des Jahres unsanktioniert nachgemeldet werden." Die WAZ schreibt ähnlich, gibt aber die Aussage einer regionalen Kindergeldstelle wieder: Dort heißt es, "bevor Sanktionen erfolgen wird der Berechtigte nochmal schriftlich zur Meldung aufgefordert. Der bisher Kindergeldberechtigte müsse also nicht von sich aus vorher tätig werden. Präzise ist das alles nicht. Eigentlich auch uninteressant, weil was spricht dagegen die Steuernummer umgehend zu melden? Nichts!! Aber welche Variante nun stimmt würde ich denn doch gern wissen wollen.

    @muc was habe ich verpasst? RSV ist nicht zu empfehlen? Im Arbeitsrecht zahlt jede Seite ihre Anwaltskosten, zumindest in der 1. Instanz selber. Im Verkehrsbereich ohne RSV viel Vergnügen. Grösserer Versicherungsschaden ohne RSV viel Vergnügen. Streitigkeiten um ein gebrauchtes Haus ohne RSV viel Vergnügen

    Lieber @muc in der Regel like ich ihre sachkundigen unvoreingenommenen Beiträge. Ihr Kommentar zu meinem Beitrag lässt mich zwischen Fassungslosigkeit und einem "Na ja" schwanken.
    Der Reihe nach fassungslos macht mich der Hinweis mit der Strafbarkeit, der im Prinzip richtig ist, in den mir bekannten Fällen nicht der Fall ist. Die ausziehenden Ehepartner haben sich als "getrennt lebend" in ihrem neuen Wohnort bzw. mit ihrer neuen Wohnanschrift beim Ordnungsamt angemeldet und beide Partner bekamen automatisch eine neue Lohnsteuer-Einstufung mitgeteilt. Daher sehe ich die Möglichkeit des Ehegattensplittings als nicht möglich an. Keineswegs war mein Beitrag von der Intention getragen, zu strafbaren Handlungen aufzurufen.
    Wenn Partner dauerhaft "getrennt leben" kann das vielfältige Gründe haben. Religiöse, erbrechtliche, weil man zwar einander schätzt sich aber durch das Zusammensein eingeengt fühlt und zu guter letzt finanzielle Gründe. Finanzielle Gründe weil man die Scheidung nicht bezahlen kann oder das Erbe erhalten will. Nur weil die Scheidung erfunden wurde, muss man sich nicht scheiden lassen. Nirgendwo steht "getrennt leben" ist befristet. So what? Mein Anspruch an Finanztip ist, umfassend eine Angelegenheit zu beleuchten. Dies fehlte mir in diesem Artikel.
    Was Privathaftpflicht und Rechtsschutz angeht, ist die Angelegenheit völlig Komplikationslos. Ich habe mich extra nochmal bei meinem früheren Arbeit geber und Bei einem Versicherungsmakler erkundigt. Bei Antragstellung heisst es Verheiratet oder eheähnliche Lebensgemeinschaft. Wird letzteres bejaht, muss der Name des Lebensgefährten eingetragen werden. Die Familienrechtsschutz besteht solange bis ein Ehegatte sich einen neuen Lebenspartner ins Haus holt und den Vertrag ändert. Übrigens haben beim Rechtsschutz beide Partner bei einer Trennung Anspruch auf Beratungsrechtsschutz. Das wurde früher nur dem Versicherungsnehmer zugestanden. Bis zum einreichen der Scheidung, nach dem Trennungsjahr,
    besteht Versicherungsschutz weiter.Man darf nur nicht so zerstritten sein, dass man dem früheren Ehepartner vertrauen kann , die Versicherung nicht zu kündigen.

    Im neuesten Finanztip-Newsletter werden die finanziellen Folgen bei Trennung und Scheidung angesprochen. Allerdings geht der Artikel vom aktuellen worstcase aus. Das Menschen sich in Feindschaft trennen. Insofern mag der Hinweis mit der neu abzuschließenden Privathaftpflicht richtig sein.
    Nach meiner Auffassung sind getrennt lebende Ehepaare bis zur Scheidung bzw. möglicherweise der Einreichung des Scheidungsantrages immer noch über eine gemeinsame Privathaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung zusammen versichert. Ich habe im laufe der Jahre viele Paare so beraten und kenne ein Paar das seit 20 Jahren getrennt lebt und nach wie vor über eine gemeinsame PH und RSV abgesichert sind. Der einzige Knackpunkt während des "getrennt lebens" ist die Verlässlichkeit des Partners der die Versicherungen zahlt. Stellt er die Zahlung ein, haben beide keinen Versicherungsschutz mehr. Diese Regelung müsste doch noch gelten oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

    Danke für die Antwort, dann wird es wohl so sein und bei den mir bekannten Fällen handelt es sich um grosszügige Unternehmen. Ich weiss aus dem Apothekenbereich das dort zum Teil zwei betriebliche Altersversorgungen pro Mitarbeiter möglich sind. Ein Vertrag den der Mitarbeiter vom vorherigen Arbeitgeber mitgebracht und vorher den Versicherer selbst gewählt hat und einen der zur "Optimierung" nach einer betrieblichen Schulung dazu verkauft wurde. Früher war es in der Tat so dass der AG den Versicherer auswählte. Später wurde dies zumindest für eine längere Zeit dem AN überlassen.Die Begründung war glaube ich d. der AG durch de einseitige Auswahl, finanzielle Vorteile hatte.

    In dem eigentlich sehr informativen Bericht hat sich nach meiner Meinung ein Fehler eingeschlichen. Es heißt, letztlich kann der AN nur den Versicherer annehmen den ihm sein AG anbietet.Nach meiner Meinung kann ich doch den Versicherer wählen. Vielleicht interpretiere ich den Artikel auch falsch?

    @Franziska In der Geit der immer mehr aufkommenden Angebote für angeblich lukrative Nebenverdienste durch den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika usw. meist in Form von Strukturvertrieben im Schneeballsystem, derlei Angebote in der Community und durch die Finanztip-Redaktion kritisch zu hinterfragen. Ich kenne zuviele die, manche sogar mehrfach, viel Geld oder sogar ihre Existenz verloren haben.

    Ich will ihnen eine ernstgemeinte Antwort geben, wenngleich ich davon ausgehe das sie Insider sind. Ich beurteile aus meiner jahrzehntelangen Aussendiensterfahrung heraus die Arbeit in Strukturvertrieben ( nichts anderes ist z.B. LR) und den daraus erziehlbaren Erfolg als sehr negativ. In der Regel müssen sie erst einmal Geld einsetzen und Ware kaufen, um diese dann gewinnbringend an den Mann zu bringen. Sie dürfen und so ist mein Kenntnisstand von LR die Ware weder öffentlich in Medien bewerben, noch in Geschäften wie zum Beispiel Friseur- oder Kosmetikgeschäften bewerben. Geschweige denn öffentlich anbieten.
    Ich kenne sehr viele Menschen die zum Schluss mit erheblichem Negativsaldo ausgeschieden sind. Erfolgreiche Strukkis sind in der Regel diejenigen die in der Geburtststunde des Unternehmens oder kurz nach dazu kamen. Im Grunde ist es ein Schneeballsystem. Strukkis verdienen pyramidenförmig. Die unterste Schicht finanziert jeweils die sie Werbenden und die darüber Stehenden bis in die Spitze. Als Neuling sichern sie mit ihren Käufen den Gewinn der anderen. Um einigermassen "Gewinn" zu machen, sind sie gezwungen selbst wieder Unterbau zu schaffen, um von deren erst und Folgekäufen ihren Anteil zu generieren. Ich kenne gefühlt hunderte Strukkis. Sie alle sind über kurz- oder lang gescheitert.

    Das kommt auf den Rechtsschutzvertrag und möglicherweise gleich zweimal auf den Erstbeginn des RS-Vertrages an.
    Steht in dem Vertrag die früher oft verwendete Klausel " nicht bei Kauf oder Umbau eines Hauses die eine Baugenehmigung erfordern" haben sie moglicherweise eine Chance wenn es seinerzeit ein ererbtes oder eine andere Gebrauchtimmobilie ist. Weiter ist zu klären ob zum Zeitpunkt des betroffenen Vertrages die RS schon drei Monate vorher bestand. Bei meinem damaligen Arbeitgeber war es oft eine Frage der Schadensmedungsgestaltung.
    Da sie offenbar RS versichert sind haben sie ja die Möglichkeit bei einer negativen Entscheidung unter Umständen je nach Vertragsbedingung einen "Stichentscheid" zu verlangen. Oft ist dann ihr Anwakt derjenige der letztlich die Entscheidung fällt! Dieser Entscheid ist auch in vielen Verträgen für den Versicherungsnehmer immer noch kostenfrei. Ein hier gefundener a2hnlicher Fall mit positivem Ergebnis hilft ihnen nicht weiter. Es kommt allein auf die Versicherungsbedingungen ihres Vertrages an. Rechtskundige Hilfe kann und darf ihnen dabei nur ein Rechtsanwalt leisten.

    Kommt darauf an wann es weggeschickt wurde. Meine Bekannte bekam im Februar ein erstes Schreiben und jetzt im Mai ein zweite Schreiben. In letzterem stand sie möge sich noch gedulden die Sache sei noch in der Prüfung. Zwischenzeitlich hat se allerdings einen Anwalt eingeschaltet um die Sacge zu forcieren, weil möglicheweise ein Regress gegen einen anderen Anwalt ansteht, der versäumt hat die Verjährung fristgerecht zu hemmen.

    Leider gerade wenig Zeit. Morgen OP-Termin, daher nur ganz kurz. Offenbar zahlen Banken wie Santander mittlerweile selbst dann, wenn die Verjährung nicht erfolgreich gehemmt wurde. :)
    Jedenfalls hat mich grad eine Bekannte angerufen, die mit Hilfe von Formschreiben und der hier ebenfalls erlesenen faxnummer durch mich, die Hauptforderung heute auf ihrem Konto hatte. Mit Zusatz "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht", aber immerhin. Bis zum heutigen Tage hatte Santander sich nicht geäussert. Soviel für jetzt und bis in einigen Tagen. ;)

    Nun habe ich dann doch noch eine Nachkommentar @muc Aus gesundheitlichen Gründen, Stichwort BMI 50+ , war ein Wechsel nie möglich. Bei der Verrentung behandelte man mich wie ein "freiwillig in der GKV" versichertes Mitglied, da ich 85 % meiner Erwerbszeit über dem Höchstverdienst lag. Dagegen habe ich in den 90er Jahren mit vielen anderen geklagt und Recht bekommen. Aus diesem Grunde zahle ich wohl nur, wie geschrieben, aus Rente und Betriebsrente und nicht auf andere Erträge, KV! Richtig?

    Zu einem Volksbankkonto, über das ich verfügungsberechtigt bin, wollte ich mir die aktuellen Geschäftsbedingungen zuschicken lassen. Erstens verfüge ich über das Konto nur online und zweitens kann ich schecht dahin kommen.
    Nachdem ich 14 Tage keine Rückmeldung bekam, habe ich da heute angerufen und erhielt fogende Auskunft: "Die Geschäftsbedingungen könne man mir nicht schicken. Sie wären nur vor Ort in der Filiale einsehbar. Man würde sie grundsätzlich nicht herausgeben. "
    Die Antwort macht mich sprachlos. Ist das wirklich rechtens? Ich wollte nachlesen welche Gebühren die Bank für Abbuchungen von Gewinnspielanbietern, wie zum Beispiel Lotto Niedersachsen, erhebt. Bekanntlich nehmen die Onlinebanken zum Beispiel bei ausländischen Anbietern über VISA eine Barauszahlungsgebühr (Comdirect). Macht es Sinn sich bei der Bankenaufsicht zu beschweren oder ist das Normalität?

    Wenn sie Unterhalts bedürftig sind, holen sie sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann ist der Anwalt erstmal kostenfrei. Allerdings sollte er auch prüfen, ob sie überhaupt erfolgreich Ansprüche geltend machen können. Wenn sie seit 6 Jahren nicht mehr zu Hause leben, fragt es sich wovon sie gelebt haben und was sie in den 6 Jahren gemacht haben. Haben sie ihre Ausbildung verschleppt, unterbrochen oder ggf. zweimal die Ausbildungsrichtung gewechselt, wird es schwer werden überhaupt erfolgreich Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Sie sollten auf jedenfall für einen Rechtsstreit nach der Berytungshilfe, einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Wird dieser abgelehnt wegen mangelnder Erfolgsaussichten, lassen sie die Finger davon.
    Selbst wenn sie PKH belommen sind sie noch lange nicht auf der sicheren Seite.
    Ihr Vater mag gut verdienen. Er wird aber unter Umständen auch hohe Freibeträge geltend machen können und denzifolge sein Einkommen verkleinern können..
    Aber @muc hat recht und sie sollten den beschriebenen Weg beschreiten. Vielleicht können sie ja auch einen Antrag auf Ausbildunsbeihilfe stellen. Dann prüft das Amt selbständig ihre Ansprüche gegen ihre Eltern.