Beiträge von Kreuna

    Also gerade den letzten Kommentar finde ich sehr gut. Bei einigen anderen Beiträgen widersprechen sich Klein- und Grosshirn sehr. Ich war bis zu meiner Verrentung nahezu mein gesamtes Berufsleben immer oberhalb der Bemessungsgrenze und habe den Verlockungen der privaten Krankenversicherer widerstanden. Einzig eine Zusatzabsicherung bei Krankengeld, Krankenhaus- und Zahnarztbehandlung habe ich mir gegönnt.
    Meine Begründung war der exzessive Lebenswandel in meiner Berufsbranche, mein Wunsch nach Ehefrau und Kindern und die Wahrscheinlichkeitzumindest Frührentner zu werden.
    Die Branche war übrigens Versicherungen und mein Arbeitgeber ein angesehener Player im Rechtsschutz- und Krankenversicherungsvergleich. ;) Insofern tue ich mich schwer mit der Akzeptanz von Glücksspielern und gescheiterten Existenzen, die zurück in die GKV wollen, kurz vor Rentenbeginm. Da bin ich ausnahmsweise, selten genug, nicht bei @muc
    Anders verhält es sich bei frühzeitig rückkehrwilligen Privatiers, egal ob gescheitert oder nicht. Wobei erstere eh wieder zwangsläufig in der GKV landen. Diese Returnfunktion sollte für eine bestimmte Anzahl von wenigen Jahren möglich sein.

    @Chris vorsorgerechner durch Versicherer,ach da streiten sich Klein- und Grosshirn bei mir vehement. Sie streiten darüber wie verlässlich so eine Berechnung durch den Anbieter vor zusätzlichen Vorsorgeleistungen sein kann. Beide sind sich aber einig d. zu mindestens eine grobe Berechnung möglich sein müsste.

    Sehr gute und aufklärender threadverlauf zu sehr gutem ebensolchen Artikel! Mir, als im Ehrenamt sehr aktivem Menschen war dies so überhaupt nicht bekannt und sehr aufschlussreich. Er erklärt auch warum mittlerweile fast jeder Pflegedienst einen gemeinnützigen Verein gegründet hat, um darüber Leistungen anzubieten und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Ob dies allerdings bei Verabschiedung des Gesetzes so beabsichtigt und gewollt war, wage ich zu bezweifeln.

    Diese von Muc angesprochenen Nachteile bleiben auch sehr lange bestehen. Ist zum Beispiel mit der Insolvenz auch eine Stundung der Gerichtskosten verbunden und werden diese dann nach der Restschuldbefreiung bei Ratenzahlung wiedergegründet, dauert die endgültige Erledigung der Insolvenz bei der Schufa ewig. Weil nach meinen Informationen, aus einemFernsehbericht und von einer Familie in meiner damaligen Nachbarschaft, erst ab dem Zeitpunkt die endgültige Löschung beim Amtsgericht und wieder drei Jahre später in den Schufaunterlagen erfolgt. Wie gesagt unterVorbehalt, da hörensagen!Gleichwohl kann die Privatinsolvenz, die ja nicht zwingend erfolgen muss, sehr sinnvoll sein. Beispiel Rentner mit deutlich über der Freigrenze liegender Rente ggf und Betriebs Rente, wird nach 6 Jahren "schuldenfrei", d. heisst er kann über seine Rente wieder voll verfügen. Weitere Erkenntnis aus dem Fall aus der Nachbarschaft, die Familie hat gelernt mit dem Existenzminimum auszukommen und kann jetzt sogar jeden Monat Geld für Sondeteinkünfte zurücklegen. Trotzdem ist eine Privatinsolvenz wie Muc richtigerweise schreibt, der absolute Notausgang. In vielen Fällen lohnt es sich Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen, die zu einer deutlichen Senkung der Forderungen und ggf. kleinen Daten führen. Die Gläubiger sind da sehr interessiert, weil sie im Falle der Privatinsolvenz möglicherweise gar nichts bekommen. Auf jeden Fall sollten sie ihr Konto frühzeitig zum P-Konto erklären lassen. Nach meinem derzeitigen Wissen ist ansonsten auch der eigentliche Pfändungsfreibetrag nicht mehr sicher.

    Die Wichtigkeit liegt immer in den Vorgaben und dem Willen des Fragenden.
    Die im letzten Beitrag gemachte Begründung für einen Nichtabschluss sind für mich nicht nachvollziehbar. Gerade aktuell ist es so, dass immer mehr minderqualifizierte Ärzte Zugang zu den Krankenhäusern finden.Oft sind sie der deutschen Sprache kaum mächtig. Ist ein spezielles Einvettzimmer nicht vorhanden, wird man gegebenfalls ein 2-Bett-Zimmer upgraden.
    Kein Chefarzt in einem grösseren Krankenhaus wird bereit sein,Patienten privat anzunehmen und ihn dann auf der Normalstation zu besuchen. Auf der Station auf der er vielleicht einmal die Woche zur Chefarztvisite antritt, wenn er diese nicht ganz oder teilweise an den Oberarzt delegiert hat

    @muc ich kenne einen Fall indem ist es so das der unterhaltspflichtige Partner zugunsten der Mutter auf den ihm zustehenden Freibetrag verzichtet hat bis zu dem Tag an dem er den halben Freibetrag selber nutzen kann.
    Hintergrund, er war damals schon Rentner seit 1994 und weitere Freibeträge anzusetzen und braucht dementsprechend, trotz hoher Rente, keine Steuern bezahlen. Gilt diese Vereibarung nicht mehr?

    Anders geht es nur, meiner Meinung nach, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht netto sondern auf das Gehalt aufschlägt und sie diesen Betrag also versteuert ausgezahlt bekommen.
    Dies macht manchmal Sinn, wenn der AG einen Zuschuss begrenzt oder rein theoretisch in wenigen Fällen wo der Arbeitnehmer unterhalb der Sozialversicherungsgrenze liegt und damit seine Rentenhöhe steigern will.
    So war es früher! Heute keine Ahnung ob sich das überhaupt noch lohnt.

    Also so ganz verstehe ich ihre Frage nicht! Sie bekommen 50 Center und wollen die Differenz zu den 30 Center geltend machen???
    Unabhängig davon kann die Frage nicht ernstgemeint sein. Die so genannte Steuerehrlichkeit gebietet es die erhaltenen Beträge anzugeben.
    Ist doch klar das nur ein überschiessender, im Rahmen der Höchstwerte, angesetzt werden kann. Genauso verhält es sich mit Verpflegungsmehraufwendungen, wenn sie dort verköstigt werden, entfallen diese. Wie gesagr, allgemein Sätze, ohne auf ihre Darlegung weiter einzugehen.

    In dem auch über Newsletter verbreiteten Artikel werden sehr schön und klar die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen herausgearbeitet.
    Für mich hat derArtikel ein, vielleicht bewusst in Kauf genommenes, Manko.
    Die vielen, vielen Frührentner vor den letzten beiden? Veränderungen werden nicht explizit darauf hingewiesen, dass für sie oft andere Hinzuverdienstgrenzen gelten und könnten somit falsche Rückschlüsse aus dem Artikel ziehen.
    Ich bin EU-Rentner nach Alter Version, ohne Kürzungen wegen Frührente etc.
    Nach meiner mir zuletzt 2008 mitgeteilten Informationen der Rentenversicherung dürfte ich, wenn ich könnte, mindestens 1200 Euro zusätzlich im Rahmen der GKV verdienen. Bei Selbständigkeit würde allerdings meine Rente von Erwerbsunfähigkeits- in die niedrigere Berufsunfähigkeitsrente automatisch umgewandelt.
    Es stellt sich allerdings die Frage wer als Erwerbsunfähiger monatlich 1200 Euro zusätzlich verdienen kann.
    Dies ist mein Kenntnisstand und muss nicht richtig sein, darum meine Frage: Ist dies so richtig und wäre es empfehlenswert den betreffenden um einen Hinweis, auf andere Regelungen, zu ergänzen?

    Später hat sich das Verhältnis zwischen Bank und mir dauerhaft verschlechtert. Nach dem ich einen Immobilienkredit in Anspruch genommen hatte, fiel mir nach einigen Jahren auf, das ich schon dreimal eine Unterschrift unter einem Formblatt nachholen musste. Meine Frage, ob damals was falsch gewesen sei, wurde verneint. Es wäre nur eine Unterschrift vergessen worden, hätte die Revision festgestellt.
    Soweit so gut. Einige Monate wurde über einen Landgerichtsprozess in der örtlichen Presse berichtet, in dem ein Kunde die Bank wegen Unregelmäßigkeiten verklagte. Aus dem Artikel, war zu ersehen das dieser Rechtstreit nur zugunsten der Bank ausgehen könne, weil der Kunde nur seine Mutter als Zeugin hatte.
    Ich bin bestimmt kein Kind von Traurigkeit und habe so manches mal eine eigenwillige Rechtsauslegung mitverantwortet.
    Hier war Schluss. Die Verteidigung meldete einige Tage später dem Gericht, es habe sich überraschend noch ein Zeuge gemeldet.
    Ich würde also als Zeuge geladen.
    Ich habe jedoch nie eine Aussage machen müssen.
    Die Bank hatte überraschend einen Vergleich unter dem Vorbehalt der Verschwiegenheit geschlossen.
    Seit diesem Tag unterschreiben ich nur noch einmal und keine notwendigen späteren Zusatzblätter.
    Bei den Betroffenen Bankleiter handelte es sich übrigens um einen jüngeren Herrn, der die Nachfolge des Bankdirektors, aus der guten alten Zeit, angetreten hat.
    Zwei Jahre später gab es einen neuen Prozess in einer anderen Insolvenzsache. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung kam abenteuerliches ans Tageslicht. So hatte, vor einer bevorstehenden Revision, der Bankleiter schnell mal eine halbe Million von seinem Privatkonto auf das Konto der jetzt insolventen Firma eingezahlt.
    Die Firma, der Bankleiter und die Bank sind heute Geschichte. Letztere wurde mit mehreren Banken fusioniert und bekam einen neuen Namen!

    Meine ersten Kontakte mit Aktien habe ich wie viele mit der Telekom gemacht bei erhöhten Konditionen. Das Ende ist bekannt.
    Heute habe ich noch einen kleineren Anteil und über die Vom Sofa ETF WOrld etc. sowie in DWS TopDividende angelegt. Da ich um den Umfang meiner Begabungen weiss, spare ich seit einigen Jahren weiter auf monatlicher Basis und ansonsten beschlossen, alle paar Jahre mal näher auf die Depots zu blicken. Es sei denn, zum Beispiel der finanztippnewsletter deutet etwas anders an. ;)

    Das kommt auf ihre Einstellung an. Wünschen sie bei einem stationären Aufenthalt Ein- oder Zweibettzimmer und oder Chefarztbehandlung, dann macht diese Versicherung sind. Leider sind die Leistungen sehr unterschiedlich, daher empfiehlt es sich doch vorher bei check24 und der Stiftung Warentest zu vergleichen. Übrigens Vhefarztbrhandlung kann positiv sein, aber genauso gut negativ. Nämlich dann wenn der Herr Chefarzt möglicherweise einen Titel trägt, aber zum Beispiel eher selten operiert.
    Zahnarztzusatzversicherumgen sind sicherlich ähnlich gelagert, hinzu kommen enge Ausschlusskriterien. Sozial schwache Personen profitieren unter Umständen von der Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig ist auch zu überprüfen von welchem Leistungsbetrag die prozentualen Zuschüsse gezahlt werden und welche Leistungen versichert ist.

    Ich hätte mal wieder eine Frage, die in meinem Umkreis auftauchte! Die junge Dame macht Einen Freibetrag für die Betreuung eines 100% Schwerbehinderte mit KZ hilflos. Ausserdem besteht Pflegestufe II. Zusätzlich macht sie Zahnarztkosten von 7500 geltend. Die Pauschale für die Schwerbehinderte wurde ohne Probleme voll angerechnet. Bei den Zahnarztkosten wurden aber offenbar nur 2500anerkannt. Gibt es dabei Höchstgrenzen???

    Meines Erachtens ist die Sache eindeutig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres müssen beide Elternteile ihre Finanzen offen legen. Eine vorher mögliche pauschale Abgeltung durch Zimmer und Naturalunterhalt ist nicht mehr zulässig. Allerdings kann ggf. geprüft werden ob der Unterhaltsberechtigte Ansprüche auf BAFÖG stellen kann und selbst einen Teil erarbeiten kann. Hier hilft der Studentenausschuss oder ggf. ein Anwalt! Für den Anspruchsteller dürfte Prozesskostenhilfe in voller Höhe gewährt werden.

    Wenn du eine Privat-Rechtsschutzversicherung hast, würde diese die Beratungskosten übernehmen.
    Grundsätzlich ändern sich die Voraussetzungen und Bedingungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Beispiel kann sich ein Elternteil nicht mehr darauf berufen, ihre Zahlungspflicht wäre ich durch Bestellung eines Zimmers und Naturalunterhalt erfüllt.
    Hilft nichts, damit zum Anwalt und nach Möglichkeit zu einem Fachanwalt!

    Die Frage jetzt oder später zu wechseln stellt sich so nicht. Weil jeder Wechsel zu entsprechenden Boni führt, die im ersten Jahr für einen Spareffekt sogar. Allerdings muss man sich maximal 1 jährige Verträge mit kurzer Kündigungsfrist suchen und penibel darauf zu achten jedes Jahr früh genug zu kündigen.Andernfalls gerät man schnell in den Verlustbereich.

    Nein war sie in diesem Fall nicht. Die einzige Besonderheit war eine etwa dreimonatige Krankschreibung, sie war am vorletzten Arbeitstag notfallmäßig ins Krankenhaus gekommen und war dann weiter krankgeschrieben. Die hat die Krankschreibung beendet, sich am nächsten Tag arbeitslos gemeldet und drei Tage später vor der Unterschrift unter einem neuen Arbeitsvertrag eine "Eingliederungshilfe" beantragt und bekommen. Ich werde sie mal fragen, wie die genau Bezeichnung lautete!
    Im anderen Fall war es tatsächlich Übergang von Hartz IV ins Arbeitsleben.