Beiträge von Bentin

    Verbraucher können sich Sammelklage gegen Vodafone anschließen
    Im vergangenen Jahr überraschte Vodafone zehn Millionen Kunden mit einer Preiserhöhung im Internet-Festnetz. Laut Verbraucherschützern war dies nicht rechtens.…
    www.tagesschau.de


    Das Urteil sollte doch anschließend auch auf die anderen Anbieter übertragen werden können.

    Verjährung von Ansprüchen nach 3 Jahren. Also - Ansprüche rechtzeitig anmelden und Daumendrücken für den Ausgang des Verfahrens. Nicht nur Vodafone hatte in 2023 die Preise für Bestandskunden einseitig angehoben - ohne Mehrleistung.

    Gibts hier eigentlich mittlerweile ein Update ????

    Ich wollte meinen alten Vertrag aus 2010 (ebenso zuteilungsreif seit 2018 lt Bescheid) heute auch höher verzinst auszahlen lassen.

    Die BHW hatte zwar ein Formular geschickt und das kann man auch heute noch online runterladen, aber die Bedingungen dort beziehen sich nur auf Verträge "ab 2011". Bis auf die alten AGBs mit Stand per 13.7.2009 habe ich keine Unterlagen und hier wird zentral nur über deren Verzinsung des Kreidts palavert.

    Was ich nicht verstehe und vorrangig suche ist - ob auch für die Verträge von "vor 2011" die Höherverzinsung nur dann erfolgt, wenn zwischen Antrag (Auszahlung Guthaben) und Datum Auszahlung "nicht weniger als 12 Monate vergangen sind". Die Klausel "mindestens 40% des Bausparvertrags muss am Tag der Antragstellung angespart sein" - ist für mich irrelevant.

    12 Monate wartezeit nach Antragstellung ist deftig --- d.h. aktuell frühestens per 1.5.2024 Antragstellung seitens der BHW gestattet - somit frühestens 1.6.2025 Auszahlungstermin anzugeben --- und prompt folgte "wir haben leider ein technisches Problem".

    Bevor ich jetzt extra zur Post laufe und per Einschreiben/Übergabe abschicke - möchte ich wenigstens Klarheit haben. Oder war für die alten Verträge noch keine Wartezeit 12 Monate verlangt ???

    Ich wollte das doch nur erwähnen --- vor irgendwie 10-15 Jahren hatten wir auch mal einen über 24 Monate laufenden Vertrag - seitdem nie wieder. Nur noch 12-Monate-Laufzeiten und lange vor Ablauf startet die Suche nach dem Nachfolger. Schon krass, dass man im 1.Quartal jeden Jahres beste Preisangebote mit Start der neuen Laufzeit erst ab dem nächsten Jahresende ergattern kann. Bereits wenige Wochen später schon steigen die Beträge - aber nicht erst seit Corona und der Ukraine ... Man muss den "perfekten" Moment (per Zufall) erwischen - darf sich aber selbst nicht zu arg stressen - denn das wiederum ist die Sache auch nicht Wert.

    Nicht nur das - ich hatte mich damals vergeblich beschwert, weil ich am Tag meiner Unterschrift beim hiesigen "Regionalleiter" weder die AGBs zu lesen noch gar eine komplette Kopie der Vertragsunterlagen bekam. Lapidar hieß es "wird per Post zugeschickt" - und naiv wie ich war ... Gut, gerne helfe ich mit, künftige Kunden zu warnen.

    Es kann sich durchaus lohnen, fürs Alter einen altersgerechten 3-Zimmer-Bungalow zu bauen/kaufen. Die Entscheidung dafür trifft man dann idealerweise schon deutlich vor dem Ruhestand

    Ja, das wird zu gern oft gesagt. Hier war die Entscheidung: Kinder ODER Geld haben und damit ggf eine ETW oder kleines Häuschen finanzieren.

    Ich habe immer gehofft "Kinder groß, ich zieh dorthin in eine Einliegerwohnung und kümmere mich um Enkel und Garten ..." - Pustekuchen. Nichts dergleichen (beide Kinder verdienen gutes Geld, kein Platz für "Ballast")

    Meist steht da nur "Rente" - und das kann eben Brutto oder Netto sein. Mal heißt es, der Durchschnitt sei um die 1.450€, jetzt waren es angeblich durchschnittlich mehr als 2.100€. Aber eben nie konkret ob Auszahlbetrag oder Brutto damit gemeint war (aber natürlich sehen gewisse Zahlen deutlich besser aus :-)) - Pluspunkt hier: keine Anhebung der SV-Abzüge ab März. Kann aber 2025 wieder ganz anders aussehen.

    Mich ärgert grad der Aufschrei der Gewerkschaften - weil Heil vorgeschlagen hatte, dass man auch nach Erreichen der Altersrente weiter arbeiten kann, dann aber keine Steuern und Abzüge anfallen für den Verdienst. Gleichzeitig wird gejammert über fehlende Fachkräfte und dass die Boomer ja viel zu viel Rente kassieren und viel zu lange leben werden ...

    Fast vergessen zu berichten --- Ärger beim Wechsel hatten wir bei Vattenfall, dann bei ENBW und aktuell sprüht "Enercity" voller neuer Ideen ... Zweimal falsche Stammdaten erfasst, dann den zugesagten Sofortbonus mal eben vergessen - jetzt kam im Abstand von je 2 Tagen "Update zum neuen Vertrag" - in den AGBs steht, dass man AUSSCHLIEßLICH per Email zu kommunizieren hat - man muss ständig sämtliche irgendwann hinterlegten Mitteilungen bis ins Detail prüfen - und das neueste Update besagte völlig entgegen aller Absprachen zuvor (gespeichert auf PC natürlich als Nachweis!) - dass angeblich ein Vertrag mit Lieferbeginn 8.3.2024 abgeschlossen wäre und damit auch die Preisgarantie am 8.3.2025 endet. Denkste!

    Seit Corona spinnen sie irgendwie scheinbar alle - je größer, je schamloser :) - also AUFPASSEN!

    Kaffeekasse wäre gut, fließt aber alles in die Vorstandsgehälter und Extraboni! ;) :cursing:

    berghaus 09.03.24

    Hast ja Recht, aber 6€ sind für die nichtmal erwähnenswert (wissen vielleicht gar nicht, wieviel eine Tasse normaler Kaffee kostet ...).

    Stimmt, sowohl bei check24 als auch bei verivox werden nicht alle verfügbaren Anbieter und Angebote gelistet. Auch wir nehmen die Portale "nur" als Voraus-Auswahl-Quelle und schauen dann weiter (Beispiel Liste der dort nicht zu findenden Anbieter eigenes Bundesland ...).

    Aufpassen bei solchen Angeboten wie "Preisgarantie 1 Monat, Vertragslaufzeit 12 Monate" und ich würde aus aktuellem Grund auch nie einen Vertrag mit "eingeschränkter Preisgarantie" abschließen - gerade, wo aktuell die Netzentgelte rapide steigen ...

    Aufpassen auch unbedingt, ob im vom neuen Versorger übersandte Vertrag wirklich alle zuvor (bei check24 bzw verivox) zugesagten Boni mit gelistet sind oder plötzlich fehlen ... und ob der ursprüngliche Vertragsbeginn korrekt übernommen wurde! Man glaubt es kaum, was nachträglich alles an Fallstricken verbaut sein kann ---- eigene Erfahrung letztes Jahr (plötzlich vorgezogener Vertragsbeginn = das wäre eine Doppelbelieferung geworden) und aktuell - der schicke wirklich hohe "Sofortbonus" fehlt im Vertrag und erneut wollte man uns per sofort beliefern (= wäre erneut Doppelbelieferung geworden!), sogar der Abschlagsplan per sofort stand bereits fest. Nach tatsächlich knapp 5 Stunden Debatte mit der Hotline kam dann schriftlich "wir haben leider aktuell ein PC-Problem, den zugesagten Bonus erhalten Sie noch rechtzeitig vor Belieferungsbeginn zugesichert" ---> Screenshots und sämtliche Emails etc unbedingt sichern !!!

    Vattenfall wurde in Kundenforen bereits in 2023 mehrfach kritisiert, gerade bei Verträgen mit Guthabenerstattungen mehrere Monate verzögert und erst nach wiederholter Mahnung gezahlt zu haben ... Und das war/ist nicht der einzige Versorger ... Wir waren bis 2023 auch dort Kunde - hatten aber zum Glück vor dem vorletzten Monat die Einzugsermächtigung widerrufen ... Die Endabrechnung war auch bei uns nicht bis zum letzten Euro nachvollziehbar, aber die knapp 6 Euro Differenz schenkten wir denen für die Kaffeekasse ...

    Nicht den Vertrag kündigen sondern wie von fredo47 geraten. Leider auch dann mal eben 6 Monate geduldig abwarten, ehe sie überhaupt auszahlen. Ich habe Zweifel an den von Dir angegebenen Prozenten. Dass höhere Verzinsung aber nur für "8 Jahre seit Vertragsbeginn" ausgezahlt wird, ist mir neu und ein Knaller (mein Vertrag stammt vom Dezember 2010 - sollte also identische AGBs haben, die hab ich aber nicht mehr). Ich will noch bis Ende 2024 ansparen und stehe dann vor derselben Frage wie Du jetzt ... Daumendrücken für Dich!

    Bin auch Mitte 60 - und möchte einfach mal klare Aussagen bekommen, auf welche "Durchschnittsrente" sich laufend bezogen wird. Brutto oder Netto. Mal so, mal so. Es nervt.

    Erst heute wieder Artikel auf n-tv und Vergleich der Durchschnittsrenten Ost-West mit Differenz bis sogar mehr als 6.000€/Jahr. Hilft eben leider Null. Ich denke, sie lassen den Bezug fast immer absichtlich weg.

    (Ich erwarte Auszahlungen in 3 Säulen = gesetzliche, betriebliche, private = die Summe machts.)

    Jetzt verstehe ich endgültig gar nichts mehr. BHW-Vertrag hier seit 2010 angespart, Zuteilungsreife in 2018.

    Angespart ist mittlerweile ca 3/4 der vereinbarten Summe und 2025 soll der Vertrag für Renovierungen genutzt werden.

    Option: Auszahlung bei Verzicht auf den Kredit (dh Bonus-Verzinsung Guthaben mitnehmen - und dann nie wieder Geschäfte mit der BHW machen!)


    Und jetzt finde ich das hier zufällig heute: https://www.verbraucherzentral…el-steckt-im-detail-56867

    Bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher wegen einer komplizierten Rechtslage bei Bausparverträgen. Die Sparer lieferten der Bausparkasse unbeabsichtigt einen Grund, ihre älteren Verträge aus den 80er, 90er und frühen 2000er Jahren zu kündigen. Eigentlich wollten die Kunden nur ihren Anspruch auf eine Bonuszahlung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Bonuszins, der neben dem Grundzins unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben werden kann. „Doch viele haben wichtige Punkte bei der Antragstellung übersehen“, sagt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Ergebnis ist diesen Kunden ein aus heutiger Sicht wertvoller Vertrag mit einer guten Verzinsung verloren gegangen.“

    Die betroffenen Sparer orientierten sich an einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg von 2020 (Aktenzeichen 14 U 36/19). Das Gericht hatte entschieden, dass der Kunde schriftlich auf das Bauspardarlehen verzichten muss, um einen Bonusanspruch zu erhalten. Viele Verbraucher erklärten daraufhin ihren Darlehensverzicht gegenüber ihrer Bausparkasse. „Doch leider entpuppte sich das als fataler Fehler“, so Sibylle Miller-Trach. Denn es kommt auf den richtigen Zeitpunkt an. „Die Verzichtserklärung sollte erst abgeben werden, wenn die Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigt“, betont die Finanzjuristin. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Zuteilungsreife des Vertrags länger als zehn Jahre zurück liegt. Die schriftliche Erklärung über den Darlehensverzicht muss dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abgeben werden, also bevor der Vertrag endgültig beendet ist. Außerdem sollten Verbraucher darauf achten, dass sie die Erklärung abgeben, ehe die Bausparsumme voll angespart ist. „Denn mit Vollbesparung wäre der Darlehensanspruch entfallen und sie könnten darauf nicht mehr verzichten“, betont Miller-Trach.

    Für die Verbraucherzentrale Bayern „liegt der Teufel im Detail“. Denn gibt der Kunde die Darlehensverzichtserklärung zu früh ab, nämlich bevor die Bausparkasse überhaupt gekündigt hat und lange bevor die Vollbesparung vorliegt, liefert er dieser unbeabsichtigt einen Kündigungsgrund. „Die Bausparkassen argumentieren dann, dass der Bausparzweck in der Erlangung des Bauspardarlehens liegt“, erklärt die Juristin. Wenn ein Kunde darauf verzichtet, sei nach Auffassung der Bausparkassen der Vertragszweck entfallen und sie dürfen kündigen. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich unter dem Stichwort „Geld, Konto, Kredit“ an die Online-Beratung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Sie ist zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.


    ---> dh im Klartext was? Wir müssen noch bis 2028 weiter ansparen bzw abwarten - weil die BHW zuerst selbst kündigen muss - oder wir büßen von vornherein die Bonus-Verzinsung ein ???? Und selbst wenn wir alternativ bis Anfang 2025 den Bausparvertrag per Einmalzahlungen voll auffüllen (wir erwarten selbst einen lukrativen Einmal-Zahlungseingang bis Ende 2024 und könnten den dazu nutzen!) - büßen wir die Bonus-Zinsen auch ein ???? Weil ja "der Sinn und Zweck von Bausparverträgen die Aufnahme und Abzahlung eines Bausparkredits ist"?

    Seit 2018 liegt hier das von der BHW zugeschickte Formular, das wir unterschrieben zurück schicken sollen, falls wir auf den Bausparkredit verzichten wollen ... Böse Falle - egal wie wir uns entscheiden?

    Das ist die übliche Versteuerung bei solchen Verträgen. Sie richtet sich nach dem Auszahlungsbeginn. Ist der Rentner bei Auszahlungbeginn 65 Jahre alt, zählt die Rente steuerlich zu 18% als Einkommen.

    Das ist nicht so. Der sog. Ertragsanteil sinkt mit dem Auszahlungsbeginn. Fängt die Rente mit 60 Jahren an, werden 22% als Einkommen angerechnet, fängt sie mit 65 Jahren an, werden 18% als Einkommen angerechnet.

    Vielen Dank. Also ist es unschädlich, dass der Sachbearbeiter der Pensionskasse bei "ab 60" angekreuzt hat. Tatsächlicher Auszahlbeginn eben nach Erreichen 65.Lj.


    Zur Frage Brutto-Netto - keine Ahnung. Angeblich wurde alles dh Beginn und Höhe der Auszahlung per 1.2.2024 an zwei Stellen gemeldet und später nach deren Rückmeldung bei der Pensionskasse wohl als Summe abgezogen irgendwann, aktuell aber noch nicht.

    Dass die Ansprüche ab 2012 noch nicht verjährt sind - bestreitet die BHW hartnäckig weiterhin.

    Aber - am 22.11.2023 startete das Verfahren einer Musterklage gegen eine Bank, die u.a. auch zur Verjährung 10 Jahre statt nur 3 Jahre ab Kenntniserlangung entscheiden soll --- noch findet man leider nichts an Protokollen ... Das Urteil ist für den 21. Februar 2024 angekündigt.

    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

    Es wurde in den 90er Jahren vom AG vermittelt ein Vertrag für private Zusatzrente mit einer Pensionskasse abgeschlossen.

    Angeboten wurden damals spezielle Verträge nur für Frauen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60.Lj. Der Auszahlungsbeginn durfte gut verzinst verschoben werden bis spätestens zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente. Diese wurde später vom Gesetzgeber angehoben. Jetzt ist die Frau 65 und hat Antrag auf Beginn der Auszahlung gestellt - der Bescheid liegt heute im Briefkasten. Die abschlagsfreie Altersrente ansonsten wird erst in 2025 möglich und dann bei der Rentenkasse beantragt.

    Auf dem Formular zur Antragstellung zum Auszahlungsbeginn hatte die Pensionskasse "ab 60" angekreuzt. Vorgegeben waren auf dem Formular und anzukreuzen: ab 60, ab 63, ab 65.

    Der Auszahlungsbeginn wurde also einstimmig für 5 Jahre ausgesetzt dh verschoben.


    Die Pensionskasse informiert heute im Anschreiben darüber, dass aus den Rentenzahlungen der "Ertragsanteil" versteuert werden muss.

    Lt Tabellen richtet sich der % zu versteuernde Anteil nach dem "erreichten Lebensjahr". Ist das in diesem Fall auf "Alter 60 Jahre lt Vertrag/Antragsformular" oder doch etwas günstiger auf "Alter 65 Jahre bei Auszahlungsbeginn" zu verstehen?

    Keine Antwort von der Pensionskasse zu erwarten.

    Vielen Dank an Euch. Renovierung/Umbau soll irgendwann 2025/2026 sein. Also keine 15 Jahre mehr. Darum der Standpunkt - jetzt abbrechen und etwas neu starten lohnt nicht mehr.

    Als der Vertrag abgeschlossen wurde - hatten wir von ETF etc noch nie etwas gehört. Zinsen auf Tagesgeld etc gab es auch jahrelang nicht ... Alles gut. Hauptsache, die Sache mit dem FA ist endlich klar (und ja, es gibt einen Freibetrag).