Hallo RaphaelP und muc,
ich danke Ihnen für Ihre Antworten.
Ich habe leider gar keine Benachrichtigung bekomme und daher erst heute wieder in diesen Thread geschaut.
Ich bin da schon sehr beruhigt, dass meine Auffassung doch die richtige zu sein scheint.
Dass der Anfangsbestand belegt werden muss, ist mir schon klar und auch die entsprechenden Kontoauszüge, Sparbücher und Unterlagen zur Auflösung derselben sind vorhanden.
Über das vorgezogene Erbe habe ich nur einen Kontoauszug, aus dem jedoch hervorgeht, dass es sich um meinen Erbanteil handelt. Ich hoffe das reicht, da mein Vater inzwischen verstorben ist.
Aso herzlichen Dank nochmals.