Beiträge von Heike G.

    Hallo RaphaelP und muc,


    ich danke Ihnen für Ihre Antworten.
    Ich habe leider gar keine Benachrichtigung bekomme und daher erst heute wieder in diesen Thread geschaut.


    Ich bin da schon sehr beruhigt, dass meine Auffassung doch die richtige zu sein scheint.


    Dass der Anfangsbestand belegt werden muss, ist mir schon klar und auch die entsprechenden Kontoauszüge, Sparbücher und Unterlagen zur Auflösung derselben sind vorhanden.
    Über das vorgezogene Erbe habe ich nur einen Kontoauszug, aus dem jedoch hervorgeht, dass es sich um meinen Erbanteil handelt. Ich hoffe das reicht, da mein Vater inzwischen verstorben ist.


    Aso herzlichen Dank nochmals.

    Hallo zusammen,


    ich habe den Artikel 'ZUGEWINNAUSGLEICH BEI DER SCHEIDUNG' mit großem Interesse gelesen und dabei schon einiges erfahren.
    Natürlich interessiert mich dieses Thema, da ich selber betroffen bin.
    Daher hätte ich noch ein paar Fragen.


    Ich bin seit Ende letzten Jahres geschieden. Wir haben bisher nur den Versorgungsausgleich gemacht, ein Zugewinn- oder Vermögensausgleich steht noch aus.


    Wir haben während der Ehe gemeinsam ein EFH gebaut, zu dem es noch einen größeren Kredit gibt.
    Ich hatte zu Ehebeginn ein erheblich größeres Anfangsvermögen als mein Ex-Mann, und während der Ehe noch ein vorgezogenes Ehe von meinem Vater bekommen. Dieses Geld ist natürlich in die Immobilie geflossen. Ein Endvermögen gibt es quasi außer dem Immobilienbesitz nicht.


    Nun ist die Frage, wie das Geld aus dem Verkauf der Immobilie aufgeteilt wird.
    Der Anwalt meines Ex-Mannes meint, dass das Geld, das nach Ablösung des Kredits übrig bleibt halbiert, wird.


    Ich selber glaube, dass ich mein Plus an Anfangsvermögen und das Erbe erst einmal herausbekommen müsste und das nur das, was dann noch übrig bleibt geteilt, also halbiert wird.


    Hat jemand von Euch dazu Erfahrungen oder Meinungen?


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße von
    Heike