Beiträge von Tilda01

    Hallo,

    ich habe meine Ersparnisse über ein Festgeldkonto im Ausland angelegt und werde nach 1Jahr 1200 Euro Zinserträge ausgezahlt bekommen. Das liegt 200 Eur über dem Sparfreibetrag. Da ich Geringverdiener bin und keine Steuern zahlen muss, hätte ich ja im Grunde einen Anspruch auf eine NV Bescheinigung.Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich diese überhaupt beantragen muss, da die ausländische Bank ja keine Abgeltungssteuer abführt. Kann ich die Zinserträge jetzt ohne Meldung beim Finanzamt behalten oder muss ich Anlage KP ausfüllen oder NV Bescheinigung beantragen oder oder:/.Ich hoffe man kann verstehen, was ich eigentlich wissen möchte?Würde mich freuen, wenn mich jmd aufklärt