Hallo,
ich habe mich gefragt wie das bei Dir ausgegangen ist oder ob sonst jemand damit Erfahrungen hat da es sich bei mir ganz ähnlich verhält und ich in den FAQ der IBB inzwischen auch einen anderslautenden Hinweis finde. Dort heißt es jetzt:
"Ungedeckte Kosten der privaten Lebensführung und private Krankenversicherungskosten in Folge von entgangenen Unternehmerlöhnen können hiernach im jeweiligen Bewilligungsmonat bis zur Erreichung des monatlichen Maximalbetrages von 1.180 € in der Höhe berücksichtigt werden, in der Corona-bedingte Umsatzeinbrüche erlitten wurden und
• keine ALG II-Leistungen,
• keine Entschädigungen nach dem InfSchG und
• keine anderweitigen Hilfsprogramme zur Deckung von privaten Lebenshaltungskosten
in Anspruch genommen wurden.“
Also entweder ALG II oder die 5000€ Soforthilfe?
Ich glaube nicht dass das dort schon immer so stand und frage mich nun wie damit umzugehen ist wenn die IBB auf einmal entsprechende Dokumentation anfordert und mit Rückforderung der gesamten Betrages droht.
Bin für alle Hinweise dankbar!