Beiträge von Marco940

    Bei diesen 71,75% muss ich also mit Abzügen rechnen (oder?).

    Pro Jahr Verbeamtung plus Studium und ggf Bundeswehr..Referendariat.. hat man Anrecht auf 1,793% des letzten Nettosolds. Nach 5 Jahren hat man Anspruch (dann also 1,793 x 5 = 9%).

    Man muss die Jahre bis zur Pensionierung zusammen rechnen und mal 1,795 nehmen. Das ergibt den Anspruch. Der MAX Anspruch wird somit nach 40 Jahren erreicht. 40x1,793 = 71,xxx%.

    Kommt kaum jemand hin.

    Alles, was man vor der Verbeamtung in die gesetzliche RV eingezahlt hat, kommt nur dann wieder raus, wenn man nicht auf die 71,xx% kommt.

    Man man also nur 35 Jahre hat, hat man Anspruch auf 36x 1,793%= 64%. Es fehlen 7%.

    7% von z.B. 4000 eur = 280 eur. Diese bekommt man von der gesetztlichen RV - sofern im aktuellen Bescheid soviel drin steht. Bei mir stehen nur 105 eur.


    Oder kann man auch bei einer Pensionskasse nachträglich für die Ausbildungszeiten nachzahlen und sich somit den nötigen 40 Dienstjahren bis zur Pension annähern?

    Nein.

    Moin,

    Bin neu hier.

    Habe leider in den grenzenlosen weiten des Internets meine Fragen nicht beantwortet gefunden. Hoffe auf eure Fachkenntnis.

    Situation:

    Meine Frau und ich haben je einen "normalen" Rieser-Vertrag (Union Investment).

    Da sich aus meiner Sicht die Sache nicht (mehr) lohnt wie vor 16 Jahren vorgesehen folgende Überregung:

    Es gibt ja u.a. als weitere Möglichkeiten:

    - Wohnriester (was bei den Konditionen völliger Blödsinn ist)

    und

    - Entnahme des Kapitals bis auf 3T eur zur Tilgung von Darlehen zum Hauskauf.

    So, wie ich das verstanden habe, ist das nicht das Selbe wie Wohnriester.

    Dabei gibts auch wieder Varianten:

    entweder gleich jetzt auszahlen lassen zur Tilgung. Dann wird ein virtuelles Konto erstellt mit 2% Zinsen wie bei Wohnriesterm was man bei Renteneintritt versteuern muss...

    ODER

    warten bis zum Renteneintritt und dann auszahlen lassen zur Tilgung des RestDarlehens.

    .

    Was ich nirgends gefunden habe:

    * Kann man nur das selbst angesparte Kapital (inc Zulagen?) dafür auszahlen lassen oder auch die Gewinne aus Zinsen und Aktiengewinnen, die auch auf dem Konto stehen?

    Also die Summe der selbst eingezahlten Beiträge oder den Stand des Kapitals?

    * Hat jemand einen Link, wo die Zusammenhänge verständlich beschrieben sind für nicht-Steuerberater?

    * Wenn ich den Vertag kündige, es also auszahlen lasse, bekomme ich meine eingezahlten Beiträge zurück, die Steuervorteile werden abgezogen, die Zulagen natürlich auch. Was ist mit den Gewinnen aus den Aktiengeschäften, die mit meinem Geld erwirtschaftet wurden und auf meinem Konto stehen als Wertentwicklung, beim Stand des Vermögens also dabei sind? Bekomme ich das auch ausgezahlt oder klaut mir das der Anbieter / der Staat?

    .

    Was ich vor habe: jetzt noch neu bauen (fast alles selber) und das Rieser-Geld dafür verwenden, ohne dass man es "schädlich" verwendet und ohne dass mein Sohn sich dumm-und-dämlich bezahlt falls ich nicht 90 werde. Das dass nicht kostenlos geht, ist mir klar.

    Danke für jegliche Hinweise.

    Gruß

    Marco