Vielen Dank, dann lass ich da besser die Finger davon.
Beiträge von Hunter
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Guten Morgen,
ich möchte Geld in Form von Festgeld anlegen. In Ihrem Festgeldvergleich erhalte ich bei einer einjährigen Anlage einen Höchstzinssatz von 1,75% bei der Merkur Privatbank. Gleichzeitig erhalte ich über Check24 bei der FerratumBank auf Malta inklusive des Bonus von Check 24 einen Zinssatz von 2,4%. Halten Sie eine Geldanlage in Malta, das mit einer Bonität A- beurteilt wird, für zu riskant und würden Sie mir von dieser Geldanlage abraten?
Freundliche Grüße
Stefan Pönicke
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Danke für die Antwort.
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Nein, wurde sie nicht. Die Summe wurde in der Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass wir die Flugkosten zurückerstattet bekommen als "Ticketausstellungsgebühr" benannt. Es handelt sich wohl um Kosten, die das Reisebüro für seine Arbeit mit unseren Buchungen erhebt, die aber nicht in einer Rechnung geltend gemacht wurden.
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Guten Tag,
ich habe Ende Februar über ein Reisebüro der DER-Touristik mehrere Flüge gebucht. Es handelte sich um Flüge für zwei Personen von Frankfurt nach Melbourne sowie zurück von Sydney nach Frankfurt. Des Weiteren wurden zwei Inlandsflüge in Australien für drei Personen gebucht. Es handelte sich um Individualbuchungen, kein Pauschalangebot. Der Gesamtpreis belief sich auf 2713,94 Euro. Die Flüge wurden aufgrund der aktuellen Situation allesamt annuliert. In einer E-Mail des Reisebüros wurde mir mitgeteilt, dass ich mein Geld „auf jeden Fall“ zurückbekomme, mit Ausnahme einer sogenannten „Ticketausstellungsgebühr“ in Höhe von 164 € für die Überführungsflüge und 105 € für die Inlandsflüge. Nachdem man mir mein Geld auch 8 Wochen nach dem Einzug per Lastschrift und mehreren Aufforderungen durch mich nicht überwiesen hat, habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht und am letztmöglichen Tag den Betrag zurückgebucht. Im Raume steht allerdings noch die Überweisung der Kosten in Höhe von 269 € für die sogenannte „Ticketausstellungsgebühr“. Mir ist klar, dass das Reisebüro Verwaltungsarbeit leisten musste, um mich bei den Buchungen zu beraten, die Buchungen (auch der Hotels) vorzunehmen und mir meine Tickets zu bestellen. Dass dies nicht kostenlos funktioniert ist aus meiner Sicht normal. Die Summe in Höhe von insgesamt 269 € geht allerdings lediglich aus einer E-Mail hervor, in der diese Summe in einem Satz niedergeschrieben und somit festgelegt wurde. Eine Rechnung habe ich dafür nicht erhalten. In einem Telefonat mit dem Reisebüro teilte man meiner Frau mit, dass vom Reisebüro als „Ticketausstellungsgebühr“ bis zu 10% des Flugpreises einbehalten werden könnten. Diese Grenze wurde hier nicht überschritten.
Deshalb meine Frage: Ist die „Ticketausstellungsgebühr“ oder sind die Verwaltungskosten des Reisbüros in Höhe von 10% rechtens oder nicht? Dann bin ich auch gerne bereit, sie zu bezahlen.
Freundliche Grüße
Pöni