Beiträge von Tino80

    Ich habe nun 2 Nächte nur absetzt und als Notiz im Anhang geschrieben, dass dort die überwiegende Mehrheit der Besichtigungen stattfand, ich aber 5 Tage länger geblieben bin.


    Aber ich finde das klingt wieder dann mehr nach Urlaub... Aber es ist bei mir vom Gesamtkomplex offensichtlich, dass ich eine Wohnung suche musste. Daten sind ja alle ersichtlich.


    Ich befürchte nun, dass ich durch mein aktives Erläutern es riskiere, dass er alles ablehnt, als wenn ich gleich die ganze Woche abgesetzt hätte ohne weitere Erläuterung...

    Hallo,


    ist das angemessen, wenn man in einer Woche mehrere Wohnungsbesichtigungen gemacht hat und dafür in Hotels übernachtet im Höhe von ca. 600€? Die Wohnungssuche fand an einem sehr weit entfernten Ort statt, sodass das die einzige Möglichkeit war. Liegt es nur an mir ein ungutes Gefühl zu haben diese abzusetzen?


    Ist das irgendwie geregelt, wie zB man darf nur Übernachtungen für eine einzige Besichtigung machen?


    Wie prüfte der Beamte das nach, dass man tatsächlich mehrere (oder überhaupt eine) Besichtigung gemacht hat (und nicht einfach Urlaub)?

    Für die Wohnungssuche hatte ich Hotelkosten für Übernachtungen. Merke aber, dass ich die Rechnung nicht mehr habe.


    Ich habe nur die Buchungsbestätigung und eben den Kontoauszug mit der Abbuchung.


    Reicht das, oder braucht man die Rechnung?

    Es bringt Dir nichts, wenn Du hier in einem Forum eine Diskussion "gewinnst" oder so lange nachfragst, bis Du die Antwort bekommst, die Du gern hören möchtest.

    Was meinst du? Ich fand deine Antwort sehr gut und hilfreich!


    Ich denke Belege oder sonstiges sollte ich bei sowas speziellen gleich beifügen, oder? Was könnte das sein? Vertrag für den 1 Monat gibts nicht, sondern nur klassisch 8wie man das bei Ferienwohnung so macht) per email.

    Weiter zu dem anderen Thema (vielleicht mach ich daraus nochmal der Ordnung halber ein eigenes Thema:


    Wie ist das nun, wenn ein Finanzbeamte etwas akzeptiert (egal was, wie zB der beruflich bedingte Umzug von einer Elternwohnung in eine andere) - ohne genauer nachzuprüfen und denkt es sei eine normale Wohnung und nicht die der Eltern (Mietbelege etc.). Aber dann irgendwann würde sich durch Zufall (jemand anders sieht sich den Fall an) ergeben, dass das falsch war, was der Beamte gemacht hat, entweder weil es einfach wirklich falsch war oder wegen seiner Nachlässigkeit in der Überprüfung!


    Kann in so einem Fall das später wieder aberkannt werden und man muss sogar ggf. Strafzinsen auf die Steuerschuld zahlen?

    Hallo zusammen, die Frage ist ja etwas geblieben.




    Wie ist das mit der Ferienwohnung als Überbrückung, wenn die eigentliche neue Mietwohnung erst 1 Monat später als der neue Arbeitsbeginn in der neuen Stadt ist und man sich eben eine andere Unterkunft auf Zeit nehmen muss?


    Ferienwohnung klingt natürlich erstmal nach Urlaub. Aber das war ja berufsbedingt, weil in der kleinen Stadt Wohnraum knapp ist und man nicht wählerisch mit dem Einzugsdatum dann sein kann.

    Ich wurde sehr stark überrumpelt von Security und Polizei und konnte mich auch nicht wehren, obwohl ich mehrmals sagte ich habe nichts gemacht und weiß von nichts?! Der Polizeit hat scheinbar nur die Aussage der Security interessiert. Daher habe ich "Beweise" gefordert wie Videos, die sie aber aus Datenschutzgründen nicht rausgebeben dürfen...

    Das soll ja nicht in eine Diskussion rund um Haftpflicht werden. Aber obige Aussage mit "zu spät" beunruihgt mich.


    Ich wollte erstmal die Höhe der Rechnung abwarten und vielleicht gäbe es ja solch eine kürzer Frist des Anspruchs (und es wird vergessen).


    Aktuell ist es gute 2 Monate her. Da es noch keine Rechnung gibt, ist das hofentlich nicht schlimm für die Versicherung?


    Öffentliches Bad. Mir wurde das auch so angezeigt (Polizeiwar auch da). Aber so genau kann ich ja hier nicht ins Detail gehen? Es war nicht schlimm. Scheinbar im Rausgehen, habe ich etwas umgestoßen. In der Umkleide kam dann die Security und sagte sie habe schon die Polizei gerufen...

    Hallo,


    Ich habe im Schwimmbad aus Versehen (und ohne dass ich es tatsächlich mitbekommen habe) einen Sachschaden von mir aktueller unbekannter Höhe verursacht. Ich habe nach "Beweisen" wie Video angefragt.


    Ich habe nur Post vor 2 Monaten bekommen, das ich diesen Schaden verursacht haben soll und die Rechnung noch nachfolgt, die ich dann zahlen muss.


    Ich frage mich nun, ob es da eine zeitliche Grenze gibt bis dann eine solche Rechnung zum Ausgleich vorliegen muss?


    Kann in 6 Monaten noch dann die Aufforderung noch kommen, dass ich dann z.B. 1000€ zahlen muss?


    Oder kann ich dann verweigern, da die Rechnung zu spät kam?