Na, was steht denn da?
-Deine Frau darf das Haus (ohne Zustimmung) nicht verkaufen oder zu verschenken. Ich glaube Sie darf es Dir nichtmal vererben, denn das könnte man unter "Verpflichtung zur Veräußerung" verstehen.
Genau das will sie jetzt tun (indem Sie Dir die Hälfte schenkt). Wenn Sie das ohne Zustimmung macht, gehört das Haus wieder Deiner Schwiegermutter.
Wenn Deine Schwiegermutter stirbt, kann Deine Frau machen was sie will.
Das ist der Ist-zustand!
Damit Deine Frau Dir das schenken kann, braucht es die Zustimmung der SM und die ist anscheinend nur dazu bereit, wenn die bestehende Klausel ergänzt wird, dass auch nach ihrem (SM) ableben das Haus nicht Deiner Frau (und Dir) gehört, sondern Deinen Schwagerpersonen.
Das letztere ist geraten, weil wir ja nicht wissen, welche Änderungen die SM wirklich vorgeschlagen hat.
Also für mich gehört* momentan das Haus faktisch Deiner SM und wenn sie stirbt Deiner Frau.
Wenn ihr den Änderungen zustimmt, steht ihr zwar beide im Grundbuch, es kann Euch aber dann nie gehören* oder evtl nur zur Hälfte (je nachdem ob sich die Klausel auch auf den Dir geschenkten Teil bezieht/beziehen kann)
*gehören im Sinne von, sie entscheidet was damit gemacht werden darf, ihr könnt natürlich weiter drin wohnen.
Ich vermute mal, dass Anliegen Deiner SM ist, das Vermögen in der Familie zusammenzuhalten. Sie sieht nicht, dass mit ihrem Tod ein Orkan durch eben diese Familie fegen wird, der Blut und Ruinen hinterlässt.
Ich denke auch der einzig gütliche Weg wird sein, mit ihr zu sprechen und die Hintergründe zu klären -> Vermutlich erfolglos. Plan B wäre einen guten Anwalt zu nehmen und gegen zu halten -> Vermutlich Bruch mit der Familie.
Ich an Deiner Stelle (und Deiner Frau) würde das Haus nicht als Vermögen betrachten, sondern maximal als möglichkeit günstig zu Wohnen. und ich würde mir überlegen, ob ich nicht weiter weg ziehen möchte.