Beiträge von da2023sche

    Da die Bearbeitung meines Beitrages #3 nicht mehr möglich ist.

    Als Selbstzahler in die GKV überweist man die Vorauszahlung an die GKV und die führt dann ein Guthabenkonto zur Verrechnung.

    Hier nachträglich zur Verdeutlichung, warum ich nach dem Punkt mit dem Arbeitgeber frage: https://schlemann.com/steuerti…r_Steuernachteile_zur_GKV

    Zitat

    In der GKV haben freiwillig Krankenversicherte zwar grundsätzlich ebenfalls die Option, ihre Beiträge für drei Jahre im Voraus zu zahlen, jedoch ohne Rabatt und nur wenn die Beiträge nicht vom Arbeitgeber abgeführt werden und die gesetzliche Krankenkassen diese Vorauszahlung als Ausnahme akzeptiert.

    Verstehe ich das richtig, dass diese Vorauszahlungen gemeinsam mit den aktuellen Zahlungen des laufenden Jahres in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können?

    Ja, war bei mir so.

    Mein Fall: 1. Halbjahr GKV Beiträge über Lohnsteuerbescheinigung, dann Vorauszahlung für 3 Jahre und 2. Halbjahr Selbstzahler. 2.Halbjahr wurde mit dem Guthabenkonto bei der GKV verrechnet.

    Kann mir bitte jemand schreiben, in welcher Zeile im Formular Vorsorgeaufwendungen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr eingetragen werden?

    Für solche Vorauszahlungen zur GKV gibt es eigentlich eine Zeile 16 im Formular "Anlage Vorsorgeaufwand". Für Zahlungen an die GKV über die Lohnsteuerbescheinigung wird die Zeile 11 verwendet.


    So zumindest teilt es meine Steuersoftware in den Formularen auf.

    Siehe Formular: 083 - Anlage Vorsorgeaufwand (2023) - Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    ich arbeite im Angestelltenverhältnis und bin in der GKV freiwillig versichert.

    Wenn man im Angestelltenverhältnis tätig ist, werden die entsprechenden GKV Beiträge doch über den Arbeitgeber an die GKV abgeführt, so kenne ich es zumindest. Wie läuft das in deinem Fall?


    Als Selbstzahler in die GKV überweist man die Vorauszahlung an die GKV und die führt dann ein Guthabenkonto zur Verrechnung.

    Ich meinte nicht den Schlussbonus, sondern den gestaffelten Bonuszins

    In meinem Vertrag gibt es nur den Grundzins und Schlussbonus. Einen weiteren Bonuszins gibt es nicht.

    Müsste zu Hause nochmal schauen, aber war es nach der Zinsvereinbarung des Vertrages nicht so, dass ab dem 6. Jahr 0,5%, ab dem 11. Jahr 1,0%, ab dem 16. Jahr 1,25% und ab dem 20. Jahr dann 1,5% auf den variablen Grundzins aufgeschlagen wurden?

    Eventuell ist dein Vertrag etwas anders.

    So sehen meine beiden Zinsbestandteile des Vertrages aus:

    Die 1,27% sind glaube ich bei allen die Marge, sodass man nach 15 Jahren diese Marge mit den 1,5% Bonuszinsen fast exakt kompensiert hat und ab dann den beschriebenen Zins neben dem Bonuszins bekommt!

    Musste den Satz zwar 2-mal lesen, aber ja, passt grob. Wobei der Bonuszins ja Schlussbonus heisst und erst am Ende der Ansparphase fällig wird. Somit ist die Gegenrechnung dieses Zinses bis um Ende der Ansparphase eher eine virtuelle Rechnung.


    Schlussbonus berechnet sich laut meinem Vertrag so:

    Ab 6. Sparjahr 0,25% Zinsen, plus jedes Jahr weitere 0,25% Zinsen bis maximal 10,00% Zinsen erreicht sind.


    Ergibt bei meinem Vertrag aus 2015 aktuell einen "virtuellen" Zinsatz von 1,25% (0,25% Gundzinssatz + 1,00% Schlussbonus-Zinssatz)

    Das würde mich auch interessieren. Gerade kam wieder die aktuelle Jahresabrechnung.

    Ja, die Sparkasse hatte später noch eine Aufstellung und Erklärung bezüglich der Zinsen geliefert, welche ich anhand der Daten auch nachvollziehen konnte.


    Nachfolgend die Punkte nochmal kurz zusammengefasst. Der Referenzzinssatz berechnet sich monatsweise gewichtet aus folgenden Werten.

    Zu 30% aus dem gleitenden 3-Monatsdurchschnitt des Basiszinses „Zeitreihe su0316: Geldmarkt/EURIBOR Dreimonatsgeld/Monatsdurchschnitt“


    Zu 70% aus dem gleitenden 10-Jahresdurchschnitt des Basiszinses „Bund-Renditen (REX-Subindizes): 10 Jahre: Monatsendwerte“

    EURIBOR3Monatsgeld Quelle (Bundesbank ändert manchmal den Link!):

    Geldmarktsätze / EURIBOR (R) Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt / SU0316


    Bund-Renditen (REX-Subindizies) Quelle:

    Download geht nur über direkten URL Aufruf mit passendem Datum.

    Linkformat (Monate in englischer Sprache!):

    Code
    https://www.dax-indices.com/document/Resources/WeightingFiles/Key/Year/Month/rex_BKF.<yyyymmmdd>.xls

    Beispiel:

    https://www.dax-indices.com/do…uary/rex_BKF.20230131.xls

    Es ist nicht immer der letzte Tag des Monats, sondern manchmal halt 1-2 Tag davor, wegen Wochenenden/Feiertagen.


    Von diesem Referenzzinssatz muss dann der zum Vertragsbeginn festgelegte Zinsabstand abgezogen werden, um auf den eigentlichen Grundzinssatz zu kommen.

    Zitat

    Hat jemand von der SPK-Paderborn zwischenzeitlich eine Rechnung/Übersicht erhalten, wie sich der Grundzinssatz bzw. der Sparzins in Abhängigkeit vom Referenzzins bei den Verträgen ab 2012 genau zusammensetzt?

    In meinem Fall ist dies eine fixe "Marge" für die SK von 1,27%. Wert war bei anderen Forumsteilnehmern mit so einem Vertrag identisch.


    Die aktuelle Zinstabelle sieht dann folgendermaßen aus.

    Monat Grundzinsatz SK-Abstand Referenzzins
    2024-02 0,25 1,27 1,52
    2023-12 0,25 1,27 1,52
    2023-11 0,24 1,27 1,51
    2023-10 0,22 1,27 1,49
    2023-09 0,19 1,27 1,46
    2023-08 0,15 1,27 1,42
    2023-07 0,10 1,27 1,37
    2023-06 0,05 1,27 1,32
    2023-05 -0,02 1,27 1,25
    2023-04 -0,09 1,27 1,18
    2023-03 -0,18 1,27 1,09
    2023-02 -0,27 1,27 1,00
    2023-01 -0,36 1,27 0,91


    Die Werte aus dieser Tabelle verschieben sich im Jahreskontoauszug immer um einen Monat nach hinten.


    sparpeter , ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ansonsten die SK anschreiben und eine detailierte Zinsaufstellung der gesamten Vertragslaufzeit inkl. der verwendeten Zinssätze anfordern.

    5. Ich sehe auf den Kontoauszügen auch keinerlei Abzüge der Bank. Kommen die dann wenn der Riestervertag beendet wird?

    Während der Ansparphase haben die Banksparpläne "S-Vorsorge plus" (habe auch so einen) keine Konto oder Verwaltungskosten, im Gegensatz zu zum Beispiel fondgebundenen Riesterverträgen.

    Hmmm…. Da warnt die Verbraucherzentrale also ganz umsonst?

    Das was Horst Talski hier meint sind Kosten nach der Ansparphase, wenn die Überführung in die Auszahlphase ansteht und die Sparkassen da versuchen noch etwas zu verdienen.

    Da wird aber hoffentlich noch etwas zu Gusten der Verbraucher herauskommen.

    Vom Gefühl her würde ich am liebsten in den sauren Apfel beißen, den ganzen Vertrag kündigen und das übrig gebliebene Geld dann andersweitig anlegen, aber ich befürchte da bleibt dann nicht mehr viel übrig.

    Kündigen macht eher keinen Sinn, da dann alle Zulagen hinfällig sind. Ruhend stellen ist das was die VZ in so einem Fall raten.


    Nur am Rande. Man kann das Geld aus dem Riester-Banksparplan zu 100% auch für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwenden.

    Ich habe für mich mal folgende grobe Kalkulation aufgestellt:

    Beispielsweise verkaufe ich monatlich Aktien-ETF Anteile i.H.v. 2.500€. D.E.h. gehe ich davon aus, dass davon 80% Gewinn sind, also 2.000€. Nach Abzug der Teilfreistellung (30%) ergeben sich 1.400€. Eventuell wird dann hier noch bereits entichtete Steuer aus Vorabpauschale abgezogen.

    Diese 1.400 € (oder etwas weniger) wären nach meiner Auffassung die Bezugsgröße für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. M.E. dürfte ich damit sehr dicht am Mindestbeitrag liegen.


    Auf die 1.400 € sind dann zunächst KESt und Soli zu entrichten, also rund 370€. Aufgrund der Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung dürfte ein erheblicher Teil davon aber wieder erstattet werden.

    Das man diese "Kalkulation" jedes Jahr genau passend hinbekommt ist eher unwahrscheinlich, wie Sovereign auch angemerkt hat. Generell, auf längere Sicht kann man aber schon grob planen.

    ... das Erbe einer Lebensversicherung der Eltern zum Beispiel...

    Dieser Fall zum Beispiel würde die Höhe der Krankenkassenbeträge nur für das Jahr des Zugangs durcheinanderbringen. Ich würde da in dem betreffenden Jahr durch freiwillig mehr Krankenkassenbeitrag "voraus"zahlen entsprechend gegensteuern. Den entsprechenden Betrag kann man sich ja anhand der LV Summe ungefähr ausrechnen.


    Die Krankenkassenbeiträge sind bei der Einkommenssteuererklärung voll ansetzbar und würden für das Jahr anfallende Einkommenssteuer weiter verringern.

    und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich."

    Das ist der Sonderfall wo man über die DB eine Chipkarte für die normalen Monatsabos hatte.


    Diesen DB Wechselprozess würde ich eher nicht "durchmachen" wollen. Dann lieber kündigen und beim regionalen Verkehrsverbund neu starten.

    Kannst du doch:
    "Das 49-Euro-Ticket kann auch an einem Schalter der Deutschen Bahn oder anderer Verkehrsunternehmen gekauft werden. In diesem Fall erhält man eine Chipkarte im Scheckkartenformat."

    Wäre mir neu, dass die DB selbst eine Chipkarte anbietet. Die DB bietet das Ticket nur in der App. Ohne Smartphone kann man sich den Weg ins DB Reisezentrum schenken.

    Zitat

    Wie funktioniert der Kauf des Deutschland-Tickets im DB Reisezentrum?

    Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.


    Wieso kann ich dieses Ticket nicht einfach am Schalter kaufen? Was ist mit älteren Personen, die vielleicht gar kein Smartphone besitzen?

    Für Personen ohne Smartphone bleiben für das Deutschlandticket nur andere ÖPNV Anbieter übrig, welche die Chipkarte noch anbieten.

    ( es sei denn man zahlt einfach freiwillig immer den aktuellen Höchstbeitrag, dann bleibt man von diesem bürokratischen Procedere und Umstand verschont)

    Wer macht pauschal so was?

    wie es sich als Privatier mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verhält

    Man kann sich auch einfach unter "Sonstige" verwalten lassen. Geht.

    Ich habe verstanden, dass ein Midijob den bürokratischen Aufwand bzgl. des KK-Versicherungsbeitrags verringern kann.

    Wenn Du einige Jahre des Frühruhestands mit einem Midijob überbrückst, müßtest Du den ggf. deutlich geringeren Krankenkassenbeitrag aufrechnen gegen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (der in diesem Setting quasi verloren ist). Es könnte sich dennoch finanziell rentieren.

    Ich würde sagen es rentiert sich. Der zu zahlende Krankenkassenbeitrag ändert sich deutlich. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht die Welt (AV: 2,60 %).


    Beispielrechnung: https://www.arbeitsrechte.de/m…erungsanteil_beim_Midijob

    Arbeitnehmeranteil mit Zusatzbeitrag = 39,03 €


    Gegenüber grob 230€ (je nach Kassen Zusatzbeitrag) bei reiner freiwilligen Mitgliedschaft zum Mindestbeitrag (bei fiktivem Mindesteinkommen von monatlich max. 1178,33 Euro)

    Siehe Informationen hier: https://www.krankenkassen.de/g…-beitrag/selbststaendige/

    Wird der Status "KVdR" nicht erreicht, ist dieser Privatier im Alter sog. "freiwillig gesetzlich Krankenversicherter", bei dem dann alle Einkünfte für die Bemessung der GKV-Beiträge herangezogen werden (Zinsen, Dividenden, Mieten usw. - m. W. ggf. sogar Gewinne aus Aktien -, Immobilien- usw. Verkäufen - hat mir zumindest mal jemand erzählt als "Betroffener"; keine Ahnung, ob das wirklich so zutrifft).

    KVdR nicht zu erreichen würde ich vermeiden. Wenn man eh schon Beiträge zur GKV bezahlt, sollte man das im Auge behalten.


    Mit den Erträgen aus den Aktien-ETF Anteilen kann man ja etwas spielen. Stichwort Verteilung auf mehrere Depots, wie von Achim Weiss beschrieben.

    Mhhh. Also installiere ich mir so eine App (warum auch immer)..... die fragt dann nach meiner PIN für die DKB-App........ und im Zuge temporärer geistiger Umnachtung gebe ich diese PIN dann da auch noch ein...... ich glaube, da liegt das Problem woanders

    Ich verstehe Ihre Erläuterung nicht so ganz.

    Können Sie das bitte im Detail erklären. Ebenso wie genau Phising funktioniert.

    Für ChipTAN wird es dir schwer fallen, einen Anbieter zu finden. ChipTAN stirbt gerade aus. Die ING nutzt schon länger das Verfahren, das die DKB gerade einführt, comdirect/Commerzbank bieten ChipTAN nicht an,

    Zumindest hat man bei der ING die Wahl zwischen App und photoTAN-Generator und wird nicht rein zum Smartphone/Tablet mit Android oder Apple Betriebssystem genötigt.

    https://www.ing.de/hilfe/zugan…-im-internetbanking/#faqs

    Zitat von ING Webseite

    Freigabeverfahren: Mit Ihrem Freigabeverfahren bestätigen Sie Ihre Anmeldung zum Internetbanking sowie Aufträge wie Überweisungen oder Daueraufträge. Sie können wählen zwischen unserer App Banking to go und dem ING photoTAN-Generator.

    Verstehe ich das richtig. Die Siemens AG bekommt 850 Millionen Euro in die Bücher und der Pensionsfonds der Siemens-Belegschaft den "variablen" Wert der Siemens Energy Aktie?


    Sind in dem Pensionsfonds auch die Pensionen der Siemens AG Vorständes und Aufsichtsräte enthalten, oder nur die der sonstigen Belegschaft?


    Ist das nur die Deutung des Artikelschreibers oder der Gedankengang der Siemensvorstände?

    Zitat von Aus den Artikeln

    "Das Aktienpaket von Siemens steht beim Konzern aber mit mehr als 20 Euro je Stück in den Büchern, so dass Finanzvorstand Ralf Thomas die Papiere zum Quartalsende am Freitag voraussichtlich erneut abwerten muss. An der Börse haben die bisher gehaltenen 31,9 Prozent noch einen Wert von knapp vier Milliarden Euro, das ist gut eine Milliarde weniger als Ende März. Künftig erspart sich Thomas wenigstens für die verkauften 54 Millionen Siemens-Energy-Aktien, deren Auf und Ab in der Bilanz nachzuvollziehen."

    Etwas spezielles Problem meinerseits: Weiß denn jemand Näheres zur zukünftigen Nutzung der DKB mit MoneyMoney?

    So wie sich das auf der DKB Seite liest, https://bank.dkb.de/fragen-ant…rfahren-bietet-die-dkb-an fällt TAN2go und chipTAN im neuen Banking hinten runter.

    Zitat von DKB

    "...TAN2go und chipTAN benötigst du hier nicht mehr."

    Außer der neuen DKB-App wollen die offensichtlich nichts mehr anbieten. Vielleicht bietet die App eine Art Schnittstelle für Drittprogramme, was ich aber eher bezweifle.

    Ist ein Nebenkonto, wenn sie es mir kündigen, ist mir das ziemlich egal; wenn sie mir die nun kostenpflichtigen Karten kündigen, ist mir das auch egal, ich habe sie nie benutzt.


    Wenn sie in kürzerer Zeit das PC-Banking dicht machen, bin ich von mir aus weg.

    Kann ich nur zustimmen. Wenn das alte Banking abgeschaltet wird und es keinen Ersatz für chipTAN gibt bin ich da nach fast 20 Jahren auch weg. DKB benötigt offenbar keine Kunden mehr...

    Ich weiß nicht wie es euch geht, aber die Abo-Plattform von der Bahn finde ich unter aller Kanone.

    Nicht nur bei der Abo-Plattform. Die Bahn arbeitet aktuell auf allen Ebenen gen Süden.

    Meine Wenigkeit ist jedenfalls auf die Sache mit dem Abo hereingefallen und ich zahle es den Monat, ohne dass ich bisher eine Fahrt unternommen habe, weil nicht geplant von mir.

    Das mit dem Abo wurde aber schon recht frühzeitig kommuniziert, wenn auch vielleicht meist im Nebensatz (es war sogar mal eine "Strafzahlung" bei Kündigung im ersten Jahr im Gespräch). Das Ticket soll halt längerfristig Kunden an den ÖPNV binden.


    Wenn ich bei der Bahn über die normale Buchungsseite (für die Abo Plattform habe ich keinen Account) gehe, ist auch klar ersichtlich, das es ein Abo ist, welches man monatlich wieder kündigen kann.

    https://www.bahn.de/angebot/regio/deutschland-ticket


    Was aber nicht auf den ersten Blick ersichtlich und tiefer in den "häufigen Fragen" vergraben ist und darum kaufe ich es nicht bei der Bahn.

    Die bieten das Ticket nur in der App Version ( https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-chipkarte ) an und sagen auch klar, dass es von ihnen keine Chip-Karten Variante geben wird. Habe den Buchungsprozess mal durchgeklickt. Da steht recht spät und klein, dass man ein App Ticket kauft.


    Somit bekommt das Geld mein Nahverkehrsanbieter, denn der bietet die Chip-Karten Version.


    Gag am Rande. Chip-Karten momentan nicht lieferbar. Somit ist die ausgedruckte Auftragsbestätigung mein Ticket, bis die Karte irgendwann mal geliefert wird.

    Ist jetzt nicht direkt eine Antwort auf die Frage von Tino80 , aber auch ein Punkt, warum freiwillig gesetzlich versichert zu sein, manchmal Sinn macht.

    Zur zweiten Frage:

    Oft geht es dann um Rentner: Bei pflichtversicherten (KVdR-Rentner) sind z. B. Miet- oder Kapitalerträge beitragsfrei, bei freiwillig versicherten Rentnern hingegen beitragspflichtig.
    Bei 500 € Mieteinnahmen macht das schon einen knappen Hunderter im Monat aus (Verzicht hier auf genaue Rechnung nach € und cent).

    Vielleicht interpretiere ich das nur falsch, aber auch als "freiwilliger Einzahler" in die gesetzliche Krankenversicherung (bei ausreichender Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung), selbst ohne Arbeitnehmer zu sein, kann man die Voraussetzungen für die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR) erreichen. Es gilt halt die 90 Prozent Regel.


    Die Informationen der Finanztip Artikel sind da sehr zu empfehlen:

    https://www.finanztip.de/gkv/k…versicherung-der-rentner/

    https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/


    Wer weis das er als Rentner Miet- und Pachteinkünfte oder Kapitalerträge haben wird, sollte sich darüber rechtzeitig Gedanken machen.