Beiträge von Oma

    Hallo,
    bin neu hier und kenne erst seit kurzem Finanztip.
    Ich habe folgende Frage:
    Wie sieht der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes aus, das mit 16 Jahren Mutter geworden ist?
    Wird der erhöhte Unterhaltsbedarf berücksichtigt? Wenn ja wie?
    Meine Tochter hat ihren Vater erst mit 18 Jahren vor Gericht kennengelernt, weil sie ab Volljährigkeit
    selbst um ihren Unterhalt kämpfen muss. Ich war damals sehr krank und konnte mich nicht noch um
    die Berechnung des Unterhaltes kümmern und habe auf die Kompetenz der Familienrechtsanwälting
    gehofft.
    Kinder werden in der Schule nicht auf so was vorbereitet, ich finde es ein Unding daß es so
    ist. Das Kinder gegen ihre Väter klagen müssen, wozu diese gesetzlich verpflichtet sind und das Väter
    nicht für ihr Handeln bzw. Nichthandeln nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden, aber nicht
    mit Gefängnis oder Geldstrafe, sondern ehrenamtliche, oder 1 Euro-Job-mäßige Arbeit z.B. in einem
    Kinderhospiz oder Altenheim, es gibt genug soziale Einrichtungen, da wird Hilfe dringends benötigt .
    Warum wird eine Mutter nach dem Strafgesetzbuch bestraft, wenn sie mit dem Säugling nicht fertig
    wird und der Vater geht leer aus wenn es seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt?
    Aber zu meinem Fall:
    Seit Geburt meiner Enkelin, leiste ich für beide Kinder, meiner Tochter und meiner Enkeltochter den Barunterhalt
    Wohnung, Essen, Kleidung ect. Für meine Tochter bekam ich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Den Kindesunterhalt über das Jugendamt überwiesen. Ab dem 18. Lj. stellte der Vater erst einmal die Unterhalts-
    zahlungen ein und die Rechtsanwälte wurden bemüht.. Nach ca. 1,5 Jahren ohne Unterhaltszahlungen kam es
    zum Gerichtstermin. Ergebnis: ein Vergleich, bei dem natürlich die Unterhaltsverpflichtung für die Vergangenheit
    ein paar Hunderter nach unten abgerundet wurde (komisch ich muß ibei Gerichtsurteilen mmer Zinsen bezahlen)
    und natürlich ein viel niedrigerer mtl. Unterhalt. Meine Tochter hat von der 11-13Klasse sehr hart gebüffelt bis
    spät in die Nacht. Die Mutter-Tochter-Beziehung kam da natürlich zu kurz, aber sie hat trotz Kind ihr Abitur bestanden.
    Sie hat sich dann um eine Ausbildungsstelle bemüht, aber im Abschlußjahr keine Ausbildungsstelle bekommen.
    Jetzt gibt es wohl eine Vorschrift, die besagt, daß wenn Kinder nicht unmittelbar eine Ausbildungsstelle bekommen,
    könnten die Väter darauf bestehen, das die Kinder in der Zwischenzeit arbeiten gehen und die Väter können
    ihre Unterhaltszahlungen einstellen. Stimmt das? Das ist doch Verfassungswidrig, die Mutter muß weiter Barunter-
    halt leisten, der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, das verstößt gegen Artikel 1 des GG.
    Sozialleistungen bekommt meine Tochter auch nicht, da die Unterhaltsverpflichtung vorrangig ist.
    Der Vater hat, obwohl er es meiner Tochter versprochen hatte, die Unterhaltszahlungen nicht wieder aufgenommen.
    Wie wird ihr Unterhalt jetzt wieder berechnet.
    Ich war selbst bei einer Anwältin für Familienrecht, die ist aus allen Wolken gefallen, als sie gesehen hat,
    daß die Anwältin meiner Tochter ihr geraten hat sich eine Arbeit zu suchen, obwohl sie selbst eine Tochter
    hat. Diese Anwältin meinte es richte sich nach den Sätzen von Hartz IV für Mutter und Kind. Ein anderer Anwalt
    für Familienrecht einer Freundin meinte es richte sich nach den Werten der Pfändungsfreigrenzen.
    Ich meine es richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Was stimmt?
    Für meine Enkelin, der ich ebenfalls Barunterhalt leiste=3-Generationenhaushalt, erhalte ich Kindergeld und Unterhaltsvorschuß (meine Tochter) 184 € KG und 133 €=317 €, das reicht hinten und vorne nicht.
    Da bin ich auf eine erneute Ungerechtigkeit gestoßen:
    Warum wird den Vätern, für die die Unterhaltsvorschußkasse vorleistet, das volle Kindergeld zugerechnet, obwohl sie nichts leisten? Sonst wird doch auch jedem Elternteil das halbe Kindergeld und der halbe steuerliche Kinderfreibetrag zugeordnet.
    Für den Vater meiner Enkelin zahlt also die Vorschußkasse. Ich mußte aber neben dem Barunterhalt auch noch dafür kämpfen, um für meine Enkelin eine Krankenversicherung zu bekommen, die ARGE lehnte die
    Hilfe ab mit dem Verweis der Unterhaltsanspruch gibt zuerst auch gegen die Großeltern. Dann bekamen wir mit Mühe die Enkelin auch in die gesetzliche Vers. ihres Vaters und 3 Monate später wechselte dieser
    in die Familienversicherung seiner Frau. Ich mußte dann beide Kinder privat krankenversichern. Soweit ich
    weiß, müßte der Vater und Opa sich an diesen Kosten beteiligen, stimmt das?
    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank