Beiträge von Alex777

    Schau dazu mal bei den einschlägigen Kandidaten. Comdirect und ING bieten sowas an, ab Geburt. Falls ihr als Eltern da schon ein Konto habt, könnt ihr das Junior Depot dann über euren Zugang mit-verwalten.


    Freibeträge, also Sparerpauschbetrag für die Kapitalerträge und ggf. Vorabpauschale gelten für das Kind dann selbstverständlich getrennt. Da Kinder typischerweise noch kein eigenes Einkommen haben, könnt ihr euch aber auch für jeweils 3 Jahre eine Nichtveranlagungsbescheinigung holen. Dann sind Kapitalerträge bis zum Grundfreibetrag steuerfrei, aber Achtung: Finanztip hat da einen Beitrag, schaut auch auf die Freigrenzen der Familienversicherung, die sind deutlich geringer, aber für die meisten Kinder wohl ausreichend. Aktuell wären Ca. 6000 € Kapitalerträge Pro Kalenderjahr unbürokratisch möglich.

    Um auch mal zum ersten Teil der Frage etwas zu sagen: Die Variante mit dem Depot und einem regelmäßigen Sparplan, bspw. auf einen allseits beliebten Index-ETF wie dem MCIW/ACWI/FTSE All World ist wohl ein solider Weg. Da haben die Anteile gute 18 Jahre Zeit, um zu arbeiten, und dann freut sich der Nachwuchs, dass nach den Kosten für den Führerschein die Anlage immernoch weit im Plus steht.


    Wir haben uns entschieden ein eigenes Depot für den Nachwuchs auf den Namen des Kindes anzulegen. Das Geld gehört dann dem Kind, mit allem für und wieder. Ihr könnt dann aber von den Freibeträgen gebrauch machen. Nach einigen Jahren ist das vielleicht ein netter Bonus. Wir haben bei Beantragung der NV Bescheinigung übrigens eine freundliche Belehrung des Finanzamts erhalten, dass das Geld doch bitte ausschließlich dem Kind gehört.

    Das Ding ist halt, ob man für die Funktion zahlen soll. Klar freue ich mich, wenn ich sofort eine Rückerstattung bekommen kann. Aber wenn mich der Spaß dann 10€ extra kostet, ist es uninteressant. Da das finanzielle Risiko bei dem Hersteller der Steuer Software liegt, werden die da sicher eine Gebühr nehmen wollen. Ok, man könnte jetzt sagen, „nun, dann kannst du ja 2-3 Monate eher Zinsen auf die Erstattung kriegen“, aber dann muss man schon rechnen ab wann sich der Spaß lohnt. Als Werbung „sofort Erstattung“ macht es sich aber bestimmt gut, für alle die gern impulsiv handeln oder zeitnah Liquidität brauchen.

    Der ganze Thread ließt sich wie „Ich möchte mich abzocken lassen, gleich das ganze Geld verprassen, oder noch warten?“. Fehlt nurnoch dass jemand vorschlägt, einen Konsumkredit aufzunehmen um Zinsarbitrage zu betreiben…


    Ganz offenbar hoch riskant und in Anbetracht von 5% auf 3 Monate bei deutschen TG letztens völlig uninteressant.

    Wieso überhaupt den Aufwand machen. Ob’s nun am Ende 0,001% oder 0,2% werden ist doch an sich müßig. Leg halt auf einem beliebigen Tagesgeld Konto einer deutschen Bank an, hol dir 3,75% und fertig ist. Ohne müsste, sollte, wenn und aber eigentlich.

    Den FSA bei eurer Hausbank könnt ihr auch weiter laufen lassen. Entscheidend ist, dass ihr in einem Kalenderjahr nicht mehr als 2.000€ an Zinsen freistellt. Völlig gleich wie die Zinsen über verschiedene Banken verteilt sind, solang die Summe kleiner oder gleich dem Limit ist, ist alles gut. Andernfalls müsstet ihr das beim Finanzamt via Steuererklärung korrigieren. Im amtlichen Mustertext bei anlegen eines FSA steht, ihr verpflichtet euch in Summe keine FSA oberhalb des Limit zu erteilen, aber letztlich zählt die Summe der freigestellten Erträge und nicht die Höhe der verschiedene FSA.


    Fangt mit dem Tagesgeld schon mal an, den Rest könnt ihr dann auch im neuen Jahr noch erledigen

    Doch, genau das! Und zwar nur Bitcoin und nicht irgendwelche Shitcoins die bspw. von zentralen Unternehmen/Personen gesteuert werden können.


    Die verminderte Kaufkraft in der Fiat Welt hängt immer von Institutionen ab, die Geld drucken und euer bisheriges Kapital abwerten.

    Seit Jahren immer die selbe Story mit der Fiat Welt. Dein Bitcoin liegt in der Hand der Miner. Wenn’s nix mehr zu minen gibt kommt der hardfork. Die Chain mit mehr Hashpower gewinnt, und das wird nicht die sein wo nach 21 Million tokens Feierabend ist.

    Schau dir auch mal das Thema Verlustverrechnung an. So wie ich deinen anderen Thread verstanden habe hattest du diverse Aktienfonds, deren Verluste du nun realisiert hast. Du hast also im Minus verkauft. Dann hast du diese Verluste nun im Verlusttopf "Sonstiges". Das ist gut, denn du kannst dir dann bei deiner aktuell-noch-Depotbank eine Verlustbescheinigung fürs Finanzamt holen.


    Den Verlust im Topf "Sonstiges" kannst du dann bei der Steuer mit deinen zukünfigen Kapitalerträgen aus den Einlagenzinsen vom Tages und Festgeld verrechnen lassen. Damit sparst du dir die Abgeltungssteuer für die anfallenden Zinsen in der Höhe deines aktuellen Verlustes. Ingesamt ist das zwar alles nicht schön gelaufe, aber ein Stück weit weniger Ärgerlich als du es vielleicht grade denkst.


    Siehe auch: https://www.finanztip.de/steue…erung-anlage-kap/#c100094

    Wie du sicher bereits festgestellt hast, liegt die gesetzliche Einlagensicherung bei 100.000€ pro Geldinstitut und Kunde. Entsprechend deines Sicherheitsbedürfnisses solltest du dir für deine Einlage also mindestens fünf verschiedene Banken suchen, und den Betrag entsprechend zu gleichen Teilen anlegen.


    Natürlich bietet dir das auch Gelegenheit zunächst zu hinterfragen, welches Maß an Flexibilität du bei deiner Geldanlage benötigt. Es ist ja auch gut möglich verschiedene Laufzeiten zu kombinieren, oder auch ein vernünftig verzinstes Tagesgeldangebot zu nutzen.


    Im redaktionellen Teil von Finanztip gibt es eine doch recht vernünftige Übersicht: https://www.finanztip.de/festgeld/


    Vielleicht wäre Festgeldtreppe auch ein tolles Stichwort für deine weitere Recherche: https://www.finanztip.de/blog/…stgeld-das-meiste-machst/


    Für mich persölich wäre eine alleinge Anlage der gesamten Summe als Festgeld zu unflexibel, ich bin daher eher ein Freund von Tagesgeld, auch wenn du natürlich schon ein wenig Aufwand hast, falls du den besten Zins suchst. Deinem anderen Thread entnehme ich, dass dir deine Ruhe eigentlich viel wichtiger ist als das letzte fünkchen Ertrag, daher würd ich vorschlagen geh das ganze pragmatisch an: Such dir 4 Festgeld Angebote bei deutschen Onlinebanken mit den Laufzeiten 2/3/4/5 Jahre, und dazu ein Tagesgeldkonto, und gut ist. Dann gibts kein Stress mit der Steuer oder den Zinserträgen, und alles ist 100% Sorgenfrei und Bombensicher.

    Abrechnungen von Wertpapierkäufen behält man sinnvollerweise, Depotauszüge behält man sinnvollerweise. Vieles andere an Bankpapieren kann weg, damit der Ordner nicht so dick wird.

    Auf jedenfall. Im Normalfall liegen die Wertpapierabrechnungen hier auch allesamt vor, nur wie es der Zufall so will natürlich diese eine nicht. Das war leider nicht irgendeine Transaktion damals, sondern der erste und gleichzeitig auch letzte Kauf bei dieser Depotbank, da die kurz darauf übernommen worde und mir die neuen Konditionen nicht zusagten. Offenbar habe ich das damals nicht vollständig genug gesichert.



    Vielleicht aber auch freut sich der Anleger, weil sein ETF in der Haltezeit um mehr als 43% gestiegen ist, somit die Bank nur einen Teil des Wertzuwachses final besteuert.

    Genau: Das war jetzt die Frage hinter der Frage. Macht es Sinn, das einfach solang es geht liegen zu lassen, mit der Hoffnung dass die Ersatzbemessungsgrundlage irgendwann einen geringeren Gewinn abbildet. Wenn man den Begriff kennt, findet man bei Finanztip auch sogar schnell einschlägige Hinweise, so auch hier: https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/

    Es kann vorkommen, dass die Bank beim Wertpapierverkauf den Anschaffungspreis nicht kennt – zum Beispiel im Fall eines Depotwechsels. Sie wendet dann für die Versteuerung eine Er­satz­be­mes­sungs­grund­la­ge an. Meistens beträgt diese 30 Prozent. Die Kapitalertragsteuer fällt dann aber zu hoch aus. Dies kannst Du mit einem Antrag auf „Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“ (Zeile 5) korrigieren lassen.


    Würde ja bedeuten, dass ich auf 30% Verkaufswerts Steuern zu zahlen habe, egal wie hoch der eigentliche Erlös ausfällt. Die Ersatzbemessung a.k.a fiktiver Anschaffungspreis wären also 30% des aktuellen Wertes. Ziel wäre also, einen Gewinn oberhalb von über 30% zu haben und bis dahin alles möglichst ruhen zu lassen?


    vgl. auch: https://www.haufe.de/finance/h…20zugrunde%20legen%20darf.

    Hallo Forum,


    die Frage dreht sich um eine Depotposition ohne hinterlegten Kaufkurs: Vor einigen Jahren (ca. 2014) habe ich in den allseits beliebten iShares MSCI World ETF A0RPWH investiert, der ja bekanntlich die Gewinne fleißig thesauriert. Durch Depotübertrag ist die Position von meiner damaligen Depotbank (gibts nicht mehr) in mein aktuelles Depot gewandert, allerdings ohne den Kaufwert zu übertragen. Eine Wertpapierabrechnung des damaligen Kaufs liegt mir leider nicht mehr vor, aber sicherlich wird der aktuelle Wert der Anteile höher liegen, als ich damals gezahlt habe.


    Da ich dieses Jahr gerne meinen Sparerpauschbetrag ausnutzen würde hatte ich mir die Frage gestellt, ob ich die Anteile vielleicht rollen sollte. Nur die Krux: wie berechnet sich hier der Gewinn und daher die zu erwartende Steuerlast. Oder genauer: Wie würde die Bank das machen?


    Und nun das was-wäre-wenn: Jetzt rollen für die kurzfristige Steuerersparnis oder doch noch ein paar Jahre liegen lassen?

    Ob es sich nun um einen Einzelfall handelt, oder doch mehr dahinter steckt werden wir sicherlich erst herausfinden, falls sich hier noch jemand meldet. Bei mir läuft es eher in der Rubrik Kuriosum und sicherlich auch Erfahrungsbericht zur NIBC im Sinne dieses Threads.


    Bevor die Frage aufkommt: Das Einverständnis zu den neuen AGB war erteilt. Aber wer weiß, das Konto war von 2014...

    Es tut sich was bei der NIBC. Mein Tagesgeldkonto wurde aus heiterem Himmel aufgelöst. Die Einlagen wurden aufs Referenzkonto überwiesen, nun kam im Anschluss ein Brief, ich hätte noch zwei Wochen Gelegenheit meine Unterlagen aus der Postbox zu sichern.


    Jedenfalls ein sehr ungewöhnliches Geschäftsgebaren der NIBC. Wer weiß, vielleicht hatte jemand zu viel Langeweile? Aber sicherlich ein guter Anlass mal wieder nach Banken mit Top Zinsen zu schauen.

    Für mich ist deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass die Gaspreise zum Ende 2023 wieder anziehen, deutlich höher, als dass sie noch weiter sinken.


    Ja, ich denke auch. Daher habe ich den Tarifwechsel für 2024 nun erstmal eingetütet.


    Dabei ist mir noch folgendes aufgefallen: Aktuell gilt die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7% auf den Arbeitspreis. Ich bin gespannt, ob diese Regelung über März 24 hinaus verlängert wird, oder ob wir wieder die gewohnten 19% sehen werden. Dann wären die günstigen 8 Cent wohl doch eher vorüber als gedacht.

    Ich überlege ebenso den Gas Tarif bereits jetzt zum 1.1.24 zu wechseln. Wegen mangelnder Tarifauswahl im letztjährigen Herbst bin ich aktuell in einem Tarif mit knapp 12 Cent Arbeitspreis. Die aktuellen Angebote belaufen sich auf rund 8 Ct/kWh, also ist eine Ersparnis von gut 1/3 möglich, allerdings wieder mit 12 monatiger Bindung.


    Wie wahrscheinlich ist es, dass es bis zum Winter noch weiter runter geht (bspw. wegen Speicher voll, etc..)? Ich schätze, es wäre jetzt eine gute Gelegenheit.

    Die Kosten eines ETF bemessen sich nicht anhand des aktuellen Kurses, denn dieser gibt nur den Wert der aktuell im Fond gehaltenen Aktienanteile wieder. Stattdessen kann ein Blick auf die Gesamtkostenquote TER (Total Expense Ratio) hilfreich sein. Bei günstigen ETFs liegt diese typischerweise so zwischen 0,15 und 0,5% pro Jahr, und geht direkt von deinem möglichen Ertrag ab. Wer es noch genauer wissen möchte kann stattdessen auch die Tracking Difference zwischen ETF und Index im Blick behalten, denn diese ist oftmals noch aussagekräftiger.


    In deinem Beispiel werden die beiden Fonds wohl einfach verschieden viele Aktienanteile halten, sodass ich ein abweichender ETF-Preis ergibt.