Ich hatte 10.000 Stück von dennen entweder auf eine Russischebank übertragen lohn erst ab eine vernüftige Anzahl oderauf Angebote von Aufkäufen eingehen ,ich habe meine weiter Verkauft für 0,30€ das Stück und den Rest abgeschrieben,
Beiträge von Mediablue
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Aber auch folgendes nennt sich Fondsfusion: bisheriger Fonds wird geschlossen, alle Anteile werden steuerpflichtig verkauft. Das Geld aus dem Verkauf fließt in einen neu gegründeten Fonds.
Der Anleger hat da keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Ich habe es erst im Nachhinein so gemacht, dass ich mich von dieser Fondsgesellschaft getrennt habe.
Gruß
Altsachse
Ich lese das anders:
Steuerliche Aspekte der Verschmelzung für deutsche Investoren:
Gemäß 23 Abs. 4 InvStG können Verschmelzungen innerhalb eines Domizillandes, wie diese, für Anleger, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, steuerneutral gestaltet werden.
Es wird angestrebt, die Bedingungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1+2 InvStG zu erfüllen. Dementsprechend wird die Verschmelzung steuerlich so gewertet, dass die Anteile des aufnehmenden Teilfonds zum Übertragungsstichtag in die steuerliche Nachfolge der Anteile des untergehenden Teilfonds treten („Fussstapfentheorie“). Lediglich ein gegebenenfalls entstehender Barausgleich aus dem Verkauf von Bruchstücken ist steuerlich als Ertrag zu werten.
Dieser Vorgang wird durch die depotführende Stelle berücksichtigt. Als Anleger müssen Sie hier nichts Weiteres veranlassen.
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Und was passiert Steuerlich ? Gilt das als kauf und neukauf ?