Alles anzeigenStimmt schon. Wer aber meint, Heizungsbauer seien "gut informiert", kann sein blaues Wunder erleben. Die sind oft von ihrem Verband derart mit Vorurteilen munitioniert, dass es selbst einem Endkunden auffällt. Deshalb nicht zum erstbesten gehen, der einem besucht.
Und was diese Behauptung angeht:
"Die Förderung kann natürlich erst beantragt werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist."
Das ist schlicht falsch - das Gegenteil ist der Fall! Vor Ausfüllen des BafA-Antrags wird man klipp und klar darauf hingewiesen, dass man jede Maßnahme erst beginnen soll, wenn man eine Fördernummer zugewiesen bekommen hat. Diese habe ich aber relativ zügig nach weniger als 2 Wochen erhalten. Der eigentliche Zuwendungsbescheid kam bei mir dann nach ca. 5 Monaten.
Dann auch nochmal hier:
Die eigentliche Förderung muss natürlich vorher beantragt werden.
Aber natürlich kommt es erst zur Auszahlung und abschließenden Bearbeitung wenn alle Rechnungen gezahlt und der Verwendungsnachweis im Bafa-Portal erstellt ist.
Und die Bearbeitung des VN und damit die Auszahlung kann halt sehr lange dauern.