Beiträge von Kaufmann

    Nach vertr. Infos von Bankmitarbeitern, sind z.B. bei der IngDiba in den letzten 12 Monaten so gut wie keine
    Rückerstattungen vorgenommen worden, die empfehlen einfach den Rechtsweg zu beschreiten und dann hörte
    ich vom Anwalt, dass der nächste Termin beim Landgericht in 1 1/4 Jahr frei wäre!!!!!!! und ausserdem war er so
    ehrlich zu erwähnen, dass ich nat. das Kostenrisiko auch beachten solle, denn es kämen zuerst einmal
    neben der sofortigen Anzahlung bei Gericht von mehreren Tausend € auch ggfs. je nach Ausgang beachtliche
    Antwaltskosten auf mich zu, die auch höher sein könnten als die angestrebte Erstattung der Kreditgebühren!!!
    Jedes Ding hat seine zwei Seiten.

    Vorsicht bei übereilter Einschaltung von Rechtsanwälten. nachdem der Ombudsman keine Chance sah, da
    Kündigung von BSH rechtmässig (es ging um den nicht in Anspruch genommenen Darlehnsteil), hatte ich
    eine renommierte Kanzlei in Düsseldorf eingeschaltet, die mir dann die weiter ablehnende haltung der BSH
    mitteilte und vorschlug vor Gericht zu gehen, was ich dann aber nicht tat, da mich ein anderer Anwalt vor den
    immensen Kosten warnte. Folge: Ich bekam nat. dann die Rg. von dem ersten Anwalt für seine "Tätigkeit",
    und die hat mich mit fast 900,--€ schon vom Stuhl gehauen..........................

    Da Dänemark das Verbot bereits einführen wird und in Schweden auch ernsthaft diskutiert wird, zumal in diesen
    Ländern heute schon zu 85% mit Karte bezahlt wird, ist es doch nur eine Frage der Zeit, in der ganzen EU dies
    durchzuziehen. Irgendwie ist es doch ein Anachronismus mit Bargeld. Selbst in D wird zunehmend mit Karte bezahlt,
    ist nun einmal einfacher, schneller und billiger für beide Seiten. Irgendwann werden einfach für Barzahlungen
    zusätzliche Gebühren erhoben und so erledigt sich das denn von selbst. Wer z.B. in den USA bar bezahlen will,
    wird schief angesehen, da man vermutet, dass der betr. keine Kreditkarten bekommt mangels Bonität.

    Nach Erörterung mit potenten Mitgliedern im golfclub und deren Erfahrungen mit div. Banken, wie auch meinerseits,
    verfestigt sich der Eindruck, dass finanztest hier mal wieder viel Wind macht, aber letztendlich nichts dabei herumkommt.
    Alle haben in den letzten 6 Jahren Baufi Kredite von 300.000 - 700.000 abgeschlossen wie ich auch zu Zinssätzen von
    3,5 - 4,5% p.a. fest auf 5-10 Jahre. Hochkarätige Anwaltskanzleien im Grossraum Düsseldorf haben zwar teilweise
    kleine Abweichungen zum BGH urteil festgestellt, aber mehr oder weniger abgeraten, dagegen vorzugehen, vor allem
    wenn es sich um vermietete Objekte handelt. Genau wie bei der evtl.Rückforderun von BEarbeitungsgebühren wird nirgendwo darauf hingewiesen, dass man ja alle Geb. und nat. auch die Schuldzinsen steuerlich über Jahre geltend
    gemacht hat, .dh. das FA würde nat., wenn es überhaupt zu einer erfolgr.Klage käme,. von den Banken informiert,da die damaligen Bestätigungen ja alle korriegiert werden müssten und es zur Nachversteuerung kommt. Des weiteren
    wird nirgendwo darauf hingewiesen, dass im Falle einer erfolgreichen Klage und die enormen vorweg fälligen
    Kosten z.B. LG, die Bank nat. in Berufung geht,d.h. Termine beim Landgericht dauern z.Z. z.B. 2 Jahre, bei Berufung
    schliessen sich nochmals lange Jahre an mit erheblichen Kosten, usw.
    Man muss langsam zweifel haben, ob es überhaupt schon erfolgreiche kurzfristige Klagen gegeben hat, von einem
    VErwandten, der bei der Ing-Diba beschäftigt ist, höre ich, das die Bank bisher in keinem einzigen Fall eingelenkt habe, man verweise auf andere BGH Urteile oder gleich darauf, man solle doch Anwälte einschalten usw.
    Also, viel Wind um nichts, wie nicht selten bei Finanztest..

    Mir kommen immer mehr zweifel an den angeblichen Erfolgsmeldungen, z.B. gegen IngDiba.Wie schon einmal
    geschrieben, habe ich bei dieser mehrere Immobilien finanziert und auch dort ein grösseres Depot. Aufgrund
    diverser Empfehlungen hier im Forum, den widersprüchlichen Aussagen div. sogen.Fachanwälte und
    des erheblichen Kostenrisikos hatte ich nochmals die IngDiba angeschrieben, die Gesamtverbindung
    dargelegt seit 15 Jahren!, und eine einvernehmliche Regelung z.B. mit 2,5% auf 4 Jahre (statt jetzt 4%) angeregt,was ist jetzt die Reaktion mit einem Formschreiben.
    "Aufgrund der langjährigen Verbindung sind wir aus reiner Kulanz bereit das Darlehn vorzeitig aufzulösen, obwohl hierzu rechtlich keine Veranlassung besteht, müssen jedoch auf eine Vorfälligkeits/Nichtabnahmeentschädigung gem.
    anliegender Aufstellung (rd, 13,000) bestehen. Die entsprechende Rechtsprechung ist beigefügt. Ausserdem wäre der
    Darlehnsbetrag innerhalb von 30 Tagen, d.h. bis zum ........ an uns in voller Höhe zurückzuzahlen, wir werden dann die bisherigen Tilgungen erstatten und das Grundpfandrecht freigeben. Wir erwarten Ihre schriftliche Entscheidung bis zum 13.11.2014, ansonsten werden wir das Darlehn unverändert fortführen. usw."


    Das wars dann, als 70-jähriger bei einer anderen Bank mal eben an 300.000 zu kommen für die Tilgung ist nat. Theorie und einen versierten Fachanwalt z.B. hier in Düsseldorf, gibt es mehrere, für eine Klage, ist auch Theorie, da angeblich davon auszugehen ist, dass die Bank bei einer Klage vor dem LG (Kostenvorauszahlung € 6.000) Dauer 2 Jahre!und für sie negativen Ausgang, in Berufung gehen wird,d.h. in die nächste Instanz OLG, Dauer weiteres Jahr,mit noch höheren Kosten usw,. Also Ende offen, aber Kosten ggfs. immens, ob ich überhaupt des Ende erlebe, ist dann auch noch ungewiss.
    Da ich bei dem vermieteten Objekt alle Darlehnszinsen ohnehin steuerlich geltend mache, lasse ich es dann doch
    lieber beim bisherigen Vertrag/Konditionen.
    M.E. geht hier Finanztest überzogen euphorisch mit dem Thema um und der sogen. Normalkreditnehmer ist dann
    nachher der Dumme, wenn das nicht in Erfüllung geht.

    Generell zu Kreditgebühren bei Baufinanzierungsdarlehn. I.d.R. verhandelt man ja mit der Bank eine möglichst
    hohe Bearbeitungsgeb. wofür dann der Zinssatz entspr. abgesenkt wird, da diese Gebühren -die sich nat.
    in vertretbarem Umfang bewegen müssen- ja sofort als Geldbeschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden
    können in voller Höhe,bes. bei Kreditnehmern mit Grenzsteuersätzen von über 40% interessant.
    Die Bank dürfte nat. dann auf die vertr fixierte Abmachung "Gebühr/Zins" verweisen, ansonsten müsste
    nat. im Falle einer ERstattung der Betrag entsprechend versteuert werden,d.h. die Bank müsste komplett
    neue Abrechnungen für das FA erstellen, also neue Abg. mit erhöhtem Zins für die bisherige Laufzeit .
    Kaufmann

    Stefan, Sie haben es auf den Punkt gebracht. Inzwischen habe ich noch erfahren, dass generell alle Banken nach negativen Urteilen aus deren Sicht der LG in Berufung gehen,d.h. es geht in die nächste Instanz OLG, das dauert dann
    noch mal bis zu 1 Jahr z.Z.und wieder sind schon im voraus enorme Kosten vorzulegen wie schon beim LG, usw.von Abertausenden Euro -nat. je nach Darlehnsbetrag, logisch dass die Kosten für die anwälte immer adäquat mitsteigen.
    Also ausgang in jedem Falle sehr ungewiss. Hier wird oft so getan, als hätten Banken schon in vielen Fällen
    nachgegeben, nach meinen Infos von Freunden in der Dt.Bank, bei der DG Hyp, der MHB hätten diese bisher
    alle diesbez. Versuche abgeblockt bzw. auf den Rechtsweg verwiesen, wohl wissend, dass der normale
    Häuslebauer diesen i.d.R. aufgrund der Unwägbarkeiten nicht vornimmt.
    Kaufmann

    Hallo Bernd u.a., das klingt einfacher als es in der Praxis ist. Zunächst RA: Ich habe am Wochenende 2
    Anwälte aus Wirtschaftskanzleien in Df. im Golfclub befragt, kostet nichts da freunde, und auch den Vertrag der
    ingDiba vorgelegt. Der eine sagt, lass die Finger davon, die Kosten und Gebühren (für 300.000) sind so hoch,
    dass evtl. bei einem Vergleich nichts übrig bleibt.(alter Zins 4,00), ausserdem vor Gericht, Termine beim zust.
    LG dauern z.Z. hier bis zu 2 Jahre!!!.


    Der andere meinte man könne es ja versuchen, da Fehler vorhanden seien, meinte aber, auf dem
    Gebiet tummeln sich z.Z. nicht wenige sogen."Wald und Wiese" Anwälte die mangels Mandanten jeden in teure
    Verfahren treiben,seien sie noch so aussichtlos. Die Gebühren rechnen sich lt.ihm immer nach dem Streitwert,
    also dem Darlehnsbetrag von 300.000,--.


    Dann habe ich auch mal 1 Grosssparkasse in Düsseldorf, die mich nicht kannten, auf dieevtl. Abwicklung und Folge-
    finanzierung angesprochen,die aber eher abgeraten hat, obwohl ich auch die Verlagerung eines beachtlichen
    Wertpapierdepots angeboten habe sowie weitere lfde Immobilienfinanzierungen.Vor allem könne man nat. nicht sofort einen neuen Zinssatz nennen, da bekannt sei, wielange sich solche Verfahren heutzutage hinziehen,wenn es vor Gericht ginge bis zu 2 Jahre und wie dann der Zins sei, könne man ja nicht wissen. Für die evtl. Zwischenfinanzierung müsste man einen normalen Zinssatz in Rg. stellen.Ausserdem war der Sparkasse bisher kein einziger Fall bekannt, bei dem z.B. die IngDiba eingelenkt hätte, im Gegenteil angeblich sei die Überweisung des Darlehnsbetrages mit Widerrufserklärung prompt zurückgekommen..........................!!!!.


    Also einige hier im forum sehen das m.E. viel zu leicht und positiv und die Anwaltskosten und Bankkosten insges.
    sind im vorhinein kaum überschaubar, zumal wenn wie bei mir die Rechtschutz vers. die Indeckungnahme
    abgelehnt hat!!
    Gruss Kaufmann

    Hallo, zu einigen Kommentaren hier aktuelle Infos:
    1. Bei solchen Grundsatzfragen stimmt es nicht, dass die jeweilige Filiale das entscheidet, nach meinen Erfahrungen
    mit Dt.Bank wird dies naturgem. zentral gehandelt z.B. in Leipzig und der lokale Kreditbetreuer kann da wenig machen.
    2.Die aufgeführten Anwälte, die ich als mehrf. Immobilienbesitzer kontakttierte, sagten mir, dass die gen.Urteile
    alle noch nicht rechtskräftig seien.
    3.Die Ing-Diba (300.000,-- aus 2008) teilte mir lapidar mit, obwohl millionenkredite dort abgewickelt, dass nach
    deren Meinung die widerrufsbelehrung in 2008 der damaligen Rechtslage entsprach, ich stände mir aber frei
    einen adäquaten Anwalt einzuschalten. 2 grosse Kanzleien in Düsseldorf waren nicht bereit gegen eine Bank
    vorzugehen, da Befangen, 1 Anwalt wollte zunächst für die Prüfung eine anzahlung von 1.000,-- haben, meine
    Rechtschutzvers./Verträge lehnte ein Deckung ab, da offenbar wenig erfolgversprechend.!!!!
    Ausserdem wurde auf die langen Bearbeitungsfristen bei Gericht hingewiesen, usw. usw.
    4.Ausserdem, wie soll das denn funktionieren, wenn man den Ursprungskreditbetrag innerhalb von 30Tagen
    an die Bank zurücküberweisen soll mit der Aufforderung, die erfolgten Tilgungen zu erstatten. Wo soll man
    denn den Betrag so ruck-zuck hernehmen, denn vollkommen fremde Banken, mit denen man nicht gearbeitet
    hat, wollen nat. dann Sicherheiten haben, die aber widerum beliehen sind.


    Also nicht nur ich habe den Eindruck, auch wenn man hier die Fach-kommentare liest, das ganze ist doch
    offenbar sehr wenig stichhaltig und auch lfd. mit "evtl.", "Kann", "vielleicht" durchsetzt, a la lonque ist wahrscheinlich
    der Kreditnehmer der Dumme, aber die Anwälte sahnen wie immer ab.